16.47

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Woh­nen ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein Grundrecht, und das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir wissen, dass coronabedingt in den vergangenen 15 Monaten viele Menschen ihre Jobs verloren haben und damit auch ihr Einkommen. Diese Menschen haben teils befürchtet, dass sie ihre Wohnungen verlieren, weil sie ihre Mieten nicht mehr zahlen können. Die Bundesregierung hat diese Sorgen sehr ernst genommen und des­halb noch im April 2020 ein sehr umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern geschnürt. Mit diesem Paket haben wir verhindert, dass Men­schen, die sich Covid-bedingt wegen des Einkommensverlustes vor dem Wohnungsver­lust fürchten mussten, tatsächlich auch von Vermieterinnen und Vermietern vor die Tür gesetzt werden. Damals hat die Justizministerin dafür Sorge getragen, dass Mietverträge bis Ende Juni 2022 wegen Mietzinsrückständen nicht gekündigt werden und drohende Delogierungen nicht stattfinden können.

Jetzt prognostizieren uns ExpertInnen, dass die Zahl der Räumungsklagen und Delogie­rungen infolge der Krise stark steigen wird. Dem müssen wir entschlossen entgegen­steuern, und das tun wir. Wir beschließen heute, dass Mieterinnen und Mieter, die Covid-bedingt ihre Mietzahlungen nicht leisten können, finanzielle Unterstützung aus dem De­logierungsfonds erhalten können. Der Sozialminister stellt Mittel für Projekte zur Verfü­gung, die darauf abzielen, Wohnungslosigkeit zu verhindern, und so können dann bei­spielsweise aus diesem Fonds auch Mietzinsrückzahlungen, die Covid-bedingt sind, übernommen werden. Für diese Delogierungsprävention und Wohnungssicherung ste­hen bis 2023 insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das sind 24 Millionen Euro, mit denen wir verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren und wohnungslos werden, 24 Millionen Euro, mit denen wir Sicherheit geben, nämlich jenen, die nicht wissen, ob sie morgen noch trocken und sicher schlafen können. Wir geben Sicherheit, weil Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis und ein Grund­recht ist. Wir geben diese Sicherheit vor allem jenen, die sie brauchen. Das sind unter anderem Alleinerziehende, Geringverdienende, Familien und auch Teilzeitarbeitende. Sie erinnern sich, 90 Prozent davon sind Frauen.

Wesentlich ist, dass der Bund da mit einem NGO-Netzwerk zusammenarbeitet und deshalb die Delogierungsprävention sehr schnell gewährleisten kann. Die Länder und die Gemeinden sind aber nicht aus der Verantwortung entlassen und müssen da natür­lich auch ihren Teil beitragen. In ihre Richtung appelliere ich auch: Nehmen Sie diese Verantwortung an, nehmen Sie sie ernst!

Die Richtlinien zum Fonds, Kollege Loacker, sind in Ausarbeitung und werden vom Mi­nisterium noch erlassen werden.

Ich komme zum Schluss: Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der armutsgefährdeten Personen im Lauf dieser Legislaturperiode um 50 Prozent zu redu­zieren, sie zu halbieren, und diese Zahl werden wir durch die Covid-Pandemie weder relativieren, noch werden wir sie revidieren – ganz im Gegenteil: wir werden unsere An­strengungen zur Armutsvermeidung aufgrund der sozialen Auswirkungen dieser Pande­mie weiter verstärken. Es ist ganz klar, dass es unsoziale Kürzungen im Sozialsystem, Kürzungen des Arbeitslosengeldes und andere Fantasien mit uns Grünen ganz sicher nicht geben wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Minnich.)

16.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Grünberg, bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.