17.59

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher bei uns auf der Galerie und zu Hause! Wer als Unternehmerin oder als Unternehmer vorsätzlich zu ge­ringe Löhne zahlt oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anmeldet, dem drohen laut dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sehr, sehr hohe Strafen, was natür­lich auch richtig ist.

Wir Unternehmerinnen und Unternehmer stehen dafür, dass wir gerechte Entlohnung ermöglichen, dass wir gerechte Löhne bezahlen – ich glaube, das ist das, was wir selbst­verständlich alle wollen. Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe, und die müs­sen selbstverständlich auf das Schärfste und das Strengste bestraft werden. Mit der vor­liegenden Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes werden diese Strafen erhöht, gleichzeitig wird das Gesetz auch besser im Hinblick auf die realen He­rausforderungen bei der Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings. So gibt es künftig anstelle einer Mindeststrafe ein neues Stufenmodell mit jeweiligen Höchststrafen. Dies war unter anderem auch eine Forderung des Europäischen Gerichtshofes, welche wir jetzt mit dieser Novelle umsetzen.

Auch das sogenannte Kumulationsprinzip wird mit der vorliegenden Novelle abgeschafft, was ich persönlich und auch die Wirtschaft sehr positiv sehen, denn genau in diesen Fällen kam es dazu, dass bei Formalfehlern, wenn in einer Lohnverrechnung Fehler pas­siert sind, einfach alles über einen Kamm geschert worden ist, zusammengezählt wor­den ist und sich daraus die Strafe ergeben hat, die eigentlich so nicht richtig war. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.) Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die wir mit diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz eigentlich treffen wollten, haben wir hingegen nicht getroffen, und auch wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland zu uns nach Österreich geschickt worden sind, wurde nach diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz nicht bestraft – und das kann nicht im Sinne unserer Wirtschaft sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Ich möchte aber trotzdem ganz klar betonen, dass das Ziel dieses Gesetzes sein muss, dass wir Sozialdumping – wenn keine gerechte Entlohnung vorherrscht – bestrafen.

Meine Damen und Herren, es ist in der Sozialpartnerschaft ein wichtiges Instrument, dass wir miteinander die Dinge ausverhandeln, und das wird auch in Zukunft so sein. Kollege Wimmer hat aber gemeint, wir hebeln mit diesem Gesetz alles aus und die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin ausgebeutet, und das – ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt – möchte ich auf das Schärfste zurückweisen. Die öster­reichische Unternehmerschaft – bis auf Einzelfälle – beutet ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich nicht aus! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Mit diesem neu aufgestellten Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz setzen wir einerseits eine Änderung um, die uns durch den EuGH vorgegeben wurde, und auf der anderen Seite schaffen wir damit ein gerechteres System. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

18.03

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.