19.03

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! In diesem Diskussionsblock ist unser Antrag auf neue Rahmenhaushalts­ordnungen für die Arbeiterkammern verpackt. Warum das? – Eigentlich ist ja eine Kam­mer ein Non-Profit-Unternehmen und sollte keinen Gewinn machen. Das ist der Arbeiter­kammer ziemlich wurscht, da wird viel Gewinn gemacht. So sind im Krisenjahr 2020 bei den Arbeiterkammern 40 Millionen Euro übrig geblieben, die man dann halt in Rücklagen gesteckt hat.

Damit es nicht so auffällt, wird das dann aber immer irgendwie als xy-Rückstellung be­nannt, und so gibt es zum Beispiel inzwischen eine schöne Rückstellung für eine Digi­talisierungsoffensive. Ich weiß nicht, wann die bei der Arbeiterkammer diese Digitalisie­rungsoffensive machen. Es wäre vielleicht jetzt ein günstiger Zeitpunkt, das Geld aus­zugeben, anstatt es zu bunkern. In Wirklichkeit schüttet es aber bei der Arbeiterkammer das Geld in einer Menge herein, dass sie schon gar nicht wissen, wohin damit.

Unser Antrag fordert etwas ganz Einfaches, nämlich dass die Bilanzregeln für die AK gleich sein sollen wie für die Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer hat auch einen Haufen Zaster, aber die hat wenigstens im Jahr 2020 ein Minus geschrieben und das auch offengelegt.

Der Arbeiterkammer darf man aber nicht die gleiche Strenge wie der Wirtschaftskammer zumuten. Da schützen sie einander, die alten Schwarzen und die Roten. (Zwischenruf des Abg. Melchior.) Da rückt dann im Ausschuss der Abgeordnete Pöttinger aus, der Herr Kommerzialrat, und sagt: Das können wir nicht machen, der Arbeiterkammer zu­zumuten, dass sie sauber bilanziert. Ja, also ich glaube, man kann es schon. Es haben sich die Mitglieder nämlich verdient, dass sauber bilanziert wird.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haushaltsordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, als Aufsicht der Arbeiterkammern da­rauf zu drängen und nötigenfalls mittels Regierungsvorlage zu erwirken, dass die Arbei­terkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Erfolgsrechnung und Jahresüberschussermittlung darstellen, wie dies bei den Wirtschaftskammern bereits er­folgt.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend UGB-konforme Gewinnermittlung bei den Arbeiterkammern gemäß WK-Haus­haltsordnung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 115. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Arbeiterkam­mer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive (1014 d.B.) - TOP 22

Offiziell findet man in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen keine Jahresüber­schüsse (Gewinne), da die Arbeiterkammern bei ihrer Haushaltsordnung stark vom UGB abweichen. Natürlich schreiben auch die Arbeiterkammern regelmäßig Gewinne, obwohl sie gemäß AK-Gesetz eigentlich nicht gewinnorientiert sind, verschleiern diese Gewinne aber, indem sie aufwandsneutrale Rücklagenbildungen als Aufwände definieren. Auf diese Art sind Aufwände und Erträge in den AK-Rechnungsabschlüssen immer ausgegli­chen - siehe Grafik zu Ertragsrechnung der Arbeiterkammer Wien.

Anders ist dies bei den Wirtschaftskammern, deren Haushaltsordnung stärker am UGB orientiert ist. So ermittelte beispielsweise die Bundeswirtschaftskammer (WKÖ) in ihrem Rechnungsabschluss einen Verlust von knapp 26 Mio. Euro für das Jahr 2020 (1). Bei den Arbeiterkammern muss man hingegen einige Positionen der offiziellen Rechnungs­abschlüsse umsortieren. So kommt die Arbeiterkammer Wien für das Krisenjahr 2020 auf stolze 12 Mio. Euro Gewinn (=Zuführung zu Rücklagen - Auflösung von Rücklagen) (2). Insgesamt kommen die Arbeiterkammern auf knapp 44 Mio. Euro Gewinn für 2020, was einer deutliche Steigerung gegenüber 2019 (32 Mio. Euro Gewinn) entspricht. Na­türlich versuchen die Arbeiterkammern - gerade im Krisenjahr - ihre enormen Gewinne bestmöglich zu verschleiern, da sie sonst gemäß AK-Gesetz die Beiträge senken müssten.

Da es in den Arbeiterkammer-Rechnungsabschlüssen mehrere Ungereimtheiten gibt - wie beispielsweise auch durch die Rücklagenverlschleierungen in Höhe von mittlerweile 50 Mio. Euro durch die Digitalisierungsoffensive - muss der Arbeitsminister als zustän­dige Aufsicht nun endlich einschreiten und die auf die UGB-Konformität der AK-Rah­menhaushaltsordnung drängen. Denn aktuell rechnen die Arbeiterkammern im großen Stil die Gewinne und Rücklagen klein, um das AK-Gesetz zu umgehen, das bei dauer­haften Gewinnen eine Beitragssenkung vorsehen würde.

Übersicht zu den selbst ermittelten Jahresüberschüssen der Arbeiterkammern, die in den AK-Rechnungsabschlüssen nicht direkt dargestellt werden:

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Quellen:

(1) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210520_OTS0255/wkoe-rechnungs­abschluss-2020-trotz-ruecklaeufiger-einnahmen-rekord-unterstuetzung-fuer-mitglieds­betriebe

(2) https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/transparenz/Rechnungsabschluss_2020.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, als Aufsicht der Arbeiterkammern da­rauf zu drängen und nötigenfalls mittels Regierungsvorlage zu erwirken, dass die Arbei­terkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Erfolgsrechnung und Jahresüberschussermittlung darstellen, wie dies bei den Wirtschaftskammern bereits erfolgt."

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.