22.09

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, wir setzen die EU-Richtlinien um, und ich darf Kollegen Lausch als Allererstes einmal mitge­ben: Lieber Kollege Lausch, auch eine ausreichende Begutachtung ist ein Expertenhea­ring, nur in schriftlicher Form. (Abg. Lausch: Ah!) Nimm das bitte zur Kenntnis. Du weißt, wie viele Stellungnahmen es zu diesem Gesetz gegeben hat, die ausreichend und auch - - (Abg. Lausch: Die waren negativ! Die waren negativ!) – Wie immer du die wer­test, ich fand, dass da viele gute Anregungen drinnen waren, mit denen wir auch eine gute Regierungsvorlage geschaffen haben, und zwar eine Regierungsvorlage, die hilft und zusätzliche Rechte für die Verbraucher in Österreich bringt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und noch etwas, Kollege Lausch, sei dir ins Stammbuch geschrieben: Ein Unternehmer, ein Händler ist auf der einen Seite derjenige, der gewährleisten muss, auf der anderen Seite ist er aber auch Verbraucher und Konsument, und für ihn gelten die gleichen Rege­lungen wie für jeden in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grü­nen. Abg. Lausch: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)

Die Umsetzung dieser Richtlinien stärkt das Gewährleistungsrecht in Österreich. Eines möchte ich an dieser Stelle schon sagen auch wenn du sagst, die ÖVP spricht für die Wirtschaft –: Ja, die ÖVP spricht auch für die Wirtschaft, sie spricht für die Verbraucher und Verbraucherinnen in Österreich und sie spricht für die Wirtschaft (Zwischenruf des Abg. Loacker), da die Wirtschaft ja auch gerade nach dieser Coronazeit  und nicht nur die Coronazeit überleben muss. Es geht um den Wettbewerb in Europa, es geht um das Gleichziehen der Richtlinien, der Gewährleistung in ganz Europa. Zwei Jahre Ge­währleistung sind aufgrund der EU-Richtlinie jetzt mittlerweile Standard in Europa gewor­den, und das schafft eben einen ausgeglichenen Wettbewerb.

Die Möglichkeit, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist – das ist ein ganz wesentli­cher Punkt – nun noch drei Monate lang ein Mangel geltend gemacht werden kann, ist bitte eine Neuerung, die den Konsumenten unterstützt, denn normalerweise ist nach zwei Jahren Ende gewesen, jetzt ist es nach zwei Jahren und drei Monaten.

Zukünftig haben die Konsumentinnen und Konsumenten – das ist für mich ein Kernstück dieser Novellierung – das Recht, dass die Beweislastumkehr ein Jahr für sie gilt. Das heißt, ein Jahr muss der Konsument nicht beweisen, dass der Mangel bei der Digital­kamera, die er gekauft hat, bei der nach sieben Monaten das Objektiv nicht mehr aus­fährt, schon beim Kauf hätte gegeben sein müssen. Er muss es nicht beweisen, der Händler, der Verkäufer hat entsprechend zu gewährleisten, das heißt, er hat es zu repa­rieren, er hat es auszutauschen, er hat dem Konsumenten ein vollkommen ordnungsge­mäßes Produkt zu übergeben.

Was von euch auch nicht erwähnt wurde und was gerade für unsere Konsumentinnen und Konsumenten auch ganz wichtig ist: Wir schaffen es, dass zukünftig eben die Ver­tragsauflösungen oder Preisminderungen nicht mehr bei Gericht geltend gemacht wer­den müssen, sondern dass eine einfache Erklärung reicht, die halt den Nachweis bringt, dass man ein Problem hat.

Zum letzten Punkt, der Anpassung an die digitale Welt: Wir schaffen mit der Umsetzung dieser Richtlinien erstmals, dass digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten ausdrücklich in das Gewährleistungsrecht übernommen werden. Also wenn das kein großer Schritt ist, dann weiß ich nicht, wo ihr – du oder auch Kollege Drobits –hinge­schaut habt.

Die Wirtschaft erholt sich, wir haben einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt, nach diesem Krisenjahr ganz bewusst kein überbordendes Gold Plating, um auch der Wirt­schaft zu ermöglichen, sich zu erholen. Auf der anderen Seite aber geben wir durch die vielen Punkte, die ich soeben genannt habe, den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Österreich viel bessere Möglichkeiten, ihre Gewährleistung geltend zu machen. In die­sem Sinne bitte ich auch die FPÖ und die SPÖ, noch einmal nachzudenken, ob sie die­sem Gesetz nicht die Zustimmung geben können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.12

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schar­zenberger. – Bitte.