22.16

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wollen keine Schulden haben, Unternehmen wollen keine Schulden haben, Private wollen keine Schulden haben. Wo­rum geht es bei diesem Gesetz? – In aller Kürze: Es geht darum, Maßnahmen zu finden, dass sich Unternehmen und Private rasch entschulden können.

Was da jetzt gelungen ist, ist, dass sich Private genauso wie Unternehmen in drei Jahren entschulden können. Das bringt natürlich große Vorteile. Wir haben immer wieder die Situation, dass eine Ehefrau/ein Ehemann bürgt und der andere Unternehmer/Unterneh­merin ist. Der Unternehmer/die Unternehmerin ist innerhalb von drei Jahren entschuldet, der Ehemann/die Ehefrau war bisher fünf Jahre in der Schuld. Damit es da einen Gleich­klang gibt – die Richtlinie sieht es verpflichtend für Unternehmer vor, wir haben es auch für Verbraucher/Verbraucherinnen geregelt –, gibt es jetzt eine einheitliche Entschul­dung innerhalb von drei Jahren.

Ich glaube, das ist eine sehr gute Maßnahme, denn gerade in Coronazeiten ist es wich­tig, dass man Leuten eine Chance gibt. Jeder verdient eine zweite Chance, deswegen gibt es auch für die Unternehmer Restrukturierungsmaßnahmen, das heißt, dass man sich vor einer Insolvenz überlegt, wie das Unternehmen wieder auf die Beine kommen kann.

Ja, für manche ist es nicht wichtig, aber ich glaube, für unsere Wirtschaft ist es sehr gut, dass Unternehmen nicht zerschlagen werden und dass wir schauen, dass unsere Unter­nehmen nicht insolvent werden. Ich glaube, das ist ein ganz ernstes Thema und es geht um die Perspektive einer gleichen Entschuldung. Die drei Jahre für Unternehmen und für Private sind in diesem Fall sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.18

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.