19.24

Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Wir haben viel gehört, ich möchte nur noch kurz auf das Flughafen­ent­geltegesetz eingehen. Wir beschließen heute eine Änderung – und das nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil es ein EuGH-Urteil notwendig macht. Bisher hat die Umset­zung der EU-Richtlinie ja sehr gut funktioniert, und die Neuregelung ist ja zuletzt nicht nur deshalb notwendig, weil die Covid-19-Pandemie eine Sonderbestimmung verlangt.

Der Passagierrückgang – wir haben es gehört – hat negative Auswirkungen, und die Anwendung des bisherigen Formelmodells würde eine massive Senkung der Flughafen­entgelte, nämlich um bis zu 40 Prozent, auslösen – und das ist natürlich untragbar. Die Zahl der Flugbewegungen und die Passagierzahlen steigen aktuell wieder an, allerdings wird ein Vorkrisenniveau laut Prognosen der Eurocontrol nicht vor 2024 erreicht sein.

Die Punkte, die in der künftigen Berechnung verstärkte Berücksichtigung finden, wurden auch dargestellt. Es ist zum einen die Fluglärmproblematik, es ist das Standortinteresse und es ist ein Diskriminierungsverbot. Die herangezogenen Kriterien sollen natürlich eine positive Standortentwicklung und viele Umwelt- und Lärmschutzparameter im Blick haben, müssen allerdings geeignet, objektiv und transparent sein. Im Hinblick auf die Reduktion des Fluglärms wird es spätestens ab 1.1.2024 verpflichtende Lärmgebühren­modelle auf allen österreichischen Flughäfen geben. Derzeit gibt es diese ja nur in Wien und Innsbruck.

Abschließend ist natürlich zu sagen, dass die Luftfahrt eine enorme Bedeutung für die österreichische Volkswirtschaft, sprich für die Bruttowertschöpfung unseres Landes, für die Beschäftigung und den Tourismus sowie auch für die regionale Entwicklung hat. Deshalb ist der heutige Beschluss eine Notwendigkeit der Stunde. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

19.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter.