14.22
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bevor wir uns der normalen Tagesordnung zuwenden können, möchte ich an dieser Stelle schon noch meine sehr große Verwunderung gegenüber sehr vielen Abgeordneten hier herinnen und auch gegenüber dem Herrn Innenminister äußern. Hier werden Gesundheitsdaten, persönliche Daten von freiheitlichen Abgeordneten und Funktionären durch den Kakao gezogen, und es wird versucht, die politische Glaubwürdigkeit auf billigste Art und Weise zu untergraben, indem Falschaussagen aus den Medien ungeprüft wiederholt und hier coram publico veröffentlicht werden. Das ist absolut inakzeptabel, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Prinz: Es hat aber noch keiner gesagt, dass er nicht geimpft ist! – Ruf bei der ÖVP: Na, sind Sie jetzt geimpft oder nicht?)
Ich möchte auch festhalten, dass es definitiv kein Skandal ist, wenn sich hohe oder nicht so hohe FPÖ-Funktionäre impfen lassen und von ihrem Recht auf eine freie Entscheidung Gebrauch machen. Ich will Ihnen aber sagen, was ein Skandal ist: Ein Skandal ist, wenn auf der einen Seite sensible Gesundheitsdaten von FPÖ-Abgeordneten veröffentlicht werden und auf der anderen Seite genau dieser Datenschutz als Ausrede dafür herhalten muss, warum das Gesundheitsministerium keine konkreten Zahlen hat und es nicht schafft, die Daten zur Bekämpfung dieser Pandemie zu verknüpfen, wie es der Rechnungshof in seinem den Medien bereits vorliegenden Rohbericht festgehalten hat. Ein Skandal ist es auch, wenn nicht nur freiheitliche Funktionäre, sondern auch freiheitliche Wähler diskreditiert werden und ihnen vorgeworfen wird, dass FPÖ-Sympathisanten an der Coronakrise schuld seien, so wie das in Oberösterreich aktuell der Fall ist. (Abg. Deimek: ... Kurz-ÖVP!) Besonders betroffen ist der Bezirk Braunau, der immer wieder in den Medien durch den Kakao gezogen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht sollte ich hier einmal eine Klarstellung machen: Im Bezirk Braunau gibt es 46 Gemeinden; in 35 davon herrschen ÖVP-Bürgermeister und sind verantwortlich für die Umsetzung der Gesundheitsmaßnahmen (Beifall bei der FPÖ), in sieben die SPÖ, und gerade in drei gibt es Bürgermeister von der FPÖ. Wie da eine Verantwortlichkeit der FPÖ entstehen kann, dass die Maßnahmen dort nicht so konsequent umgesetzt werden, erschließt sich mir nicht. (Abg. Deimek: Das ist die Kurz-ÖVP!)
Es passt jedoch wie gesagt in diese Sudelkampagne, die gegen die FPÖ geführt wird, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Ihnen nichts nützen: Wir werden am Sonntag in Oberösterreich dennoch ein sehr respektables Ergebnis einfahren. (Zwischenruf der Abg. Tanda.)
Ein weiterer Skandal ist, dass die Bundesregierung offensichtlich mit diesen Anschuldigungen versucht, auch ihre Untätigkeit über den Sommer zu kaschieren. Die Verordnungen, die Mitte September, vor gut einer Woche, erlassen worden sind, sind ein sehr gutes Beispiel dafür: So wurde diese Verordnung überhaupt nur kurzfristigst veröffentlicht, nachdem es medial schon wochenlang Ankündigungen gegeben hatte und es natürlich keine ordentliche Begutachtung gegeben hatte. Die Einzigen, die man dazu konsultiert hat, waren offensichtlich die Landeshauptleute. Das heißt, wir haben rein politische Maßnahmen, aber sicherlich keine gesundheitspolitischen Maßnahmen, denn mit den entsprechenden Experten ist überhaupt keine Rücksprache gehalten worden. Entsprechend vermurkst war auch der Verordnungsentwurf, sodass man ihn gleich nach einem Tag bereits wieder korrigieren musste.
Was steht nun in dieser Verordnung drinnen? – Auch das ist sehr bezeichnend: Wir haben in bestimmten Innenräumen eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht, die international nach wie vor ohne wesentliche Evidenz ist. Wo da die Verbesserung gegenüber einem normalen Mund-Nasen-Schutz liegt, ist mir nicht erklärbar, und worin überhaupt die epidemiologische Notwendigkeit für diese Maßnahme begründet liegt, erschließt sich mir genauso wenig – aber das würde ja auch voraussetzen, dass man ordentliche Daten zur Verfügung hat, mit denen man diese Maßnahmen begründen kann.
Nicht nur die FFP2-Maskenpflicht wurde mit dieser neuen Verordnung eingeführt, sondern man hat mit dieser FFP2-Pflicht auch gleich noch eine Stigmatisierung von Nichtgeimpften gegenüber von Geimpften eingeführt. Sozusagen als äußeres Zeichen müssen nun Nichtgeimpfte und nicht amtlich Genesene eine FFP2-Maske tragen. Die anderen, die Geimpften, die Braven, die ein behördliches Attest haben, brauchen das nicht zu machen. Mich erinnert das ganz ehrlich gesagt an eine Geisteshaltung der äußeren Kennzeichnung von Menschen, die ein besonderes Merkmal haben, aus den Dreißiger- und Vierzigerjahren, die in unserer heutigen Zeit absolut fehl am Platz ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch die weiteren Einschränkungen der Testmöglichkeiten sind aus unserer Sicht vollkommen inakzeptabel. Es ist ja diametral andersherum: Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen und ihnen Möglichkeiten zu geben, sich zu schützen – und ob dies über eine Impfung, ob dies über eine Testung oder ob das über das Tragen von Masken oder sonstiger Schutzausrüstung geschieht, möge man bitte den mündigen Bürgern selbst überlassen und nicht über Zwang regeln.
Nun aber zu den Gesetzentwürfen, die hier vorliegen und heute zur Diskussion stehen, und auch da zeigt sich, dass es ohne den Druck der Freiheitlichen Partei kaum zu vernünftigen Regelungen kommen kann. In einem Punkt geht es um die Pflegefreistellung für Eltern, wenn deren Kinder zum Beispiel von Quarantänemaßnahmen betroffen sind und zu Hause bleiben müssen. Dabei geht es um eine dreiwöchige Sonderpflegefreistellung, und da hat die FPÖ erreicht (Abg. Pfurtscheller: Nein, die FPÖ ...!), dass diese nun rückwirkend ab 1. September gültig ist – eine gute und vernünftige Regelung, die da gefunden wurde und im Arbeitsrecht verankert wird. Dieser werden wir auch zustimmen.
Der zweite Tagesordnungspunkt, der jetzt in Verhandlung steht, betrifft die Honorarordnung für Ärzte für die Durchführung von Coronaimpfungen. Da, muss ich sagen, bedarf es definitiv einer Klarstellung: Grundsätzlich sind wir natürlich dafür, dass Ärzte für die Durchführung von Impfungen ihr Honorar bekommen, was aber nicht sein kann, ist, dass Druck auf Ärzte ausgeübt wird, Impfungen durchzuführen, die noch keine Zulassung haben.
Deshalb haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag vorbereitet, der klarstellt, dass die Auszahlung dieses Impfhonorars für Ärzte nur dann zu erfolgen hat, wenn diese Impfung auch tatsächlich von der Europäischen Arzneimittelagentur oder einer nationalen Zulassungsbehörde für diese durchgeführte Impfung eine entsprechende Zulassung hat. – Ich möchte an dieser Stelle vielleicht auch daran erinnern, dass es gerade gestern noch einmal eine Klarstellung vonseiten der FDA, von der amerikanischen Arzneimittelbehörde, gegeben hat, dass die dritte Impfung eben nicht generell empfohlen wird und dass auch nach mehrwöchiger Prüfung die dritte Impfung oder sozusagen eine weitere Auffrischungsimpfung ausschließlich für stark immunsupprimierte Personen empfohlen wird, nicht für die Allgemeinheit, und dafür auch weder in den USA noch in Europa irgendeine Zulassung vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag ist damit ordnungsgemäß eingebracht und liegt Ihnen vor.
Ich möchte meine Ausführungen mit dem Hinweis darauf schließen, dass vonseiten der FPÖ im Bereich der Bekämpfung der Coronapandemie absolut eine konstruktive Zusammenarbeit zu erwarten ist. Wir haben bereits mehrere Konzepte präsentiert, wie wir diese Krise ohne weitere Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte bewerkstelligen können (Abg. Haubner: Aber nichts Gescheites!), wir kämpfen allerdings ganz vehement dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden können, welche Maßnahmen, welche Therapien sie in Anspruch nehmen und welche nicht, und wir verbitten uns jede Form des Zwangs. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 2) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1823/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1038 d.B.) in der 121. Sitzung des Nationalrates, XXVII GP., am 22.September 2021
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 747 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Die Österreichische Gesundheitskasse hat dann für die Durchführung der Corona-Impfung sowie für die Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen, wenn die dabei verimpften Arzneimittel von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der nationalen Zulassungsbehörde ausdrücklich zugelassen sind.“
Artikel 2
Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz – GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 384 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Die Sozialversicherungsanstalt hat dann für die Durchführung der Corona-Impfung sowie für die Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen, wenn die dabei verimpften Arzneimittel von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der nationalen Zulassungsbehörde ausdrücklich zugelassen sind.“
Artikel 3
Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 378 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Die Sozialversicherungsanstalt hat dann für die Durchführung der Corona-Impfung sowie für die Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen, wenn die dabei verimpften Arzneimittel von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der nationalen Zulassungsbehörde ausdrücklich zugelassen sind.“
Artikel 4
Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 114/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 263 Abs. 2 erster Satz lautet:
„Die Versicherungsanstalt hat“ hat dann für die Durchführung der Corona-Impfung sowie für die Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen, wenn die dabei verimpften Arzneimittel von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der nationalen Zulassungsbehörde ausdrücklich zugelassen sind.“
Begründung:
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) und die österreichische Agentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES) sehen ein klares wissenschaftliches und verfahrensrechtliches Prozedere bei der Arzneimittelzulassung für Corona-Impfstoffen zu. Dies muss aus unserer Sicht vor allem auch für alle Corona-Impfungen und Corona-Auffrischungsimpfungen gelten. Diese Arzneimittelzulassung sollte wissenschaftlich und verfahrensrechtlich auch als Grundlage für entsprechende Abgeltungen nach den einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Ärzte-Honorare sein.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist in den Grundzügen erläutert, er ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Ralph Schallmeiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.