14.39
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich weiß nicht, Kolleginnen und Kollegen, ob ihr in den letzten Minuten die Rednerliste ein bisschen aufmerksam verfolgt habt. Es waren nämlich zu diesem Tagesordnungspunkt nach Kollegen Kaniak eigentlich noch drei weitere FPÖ-Abgeordnete zu Wort gemeldet, das waren Kollegin Belakowitsch, Kollege Wurm und Kollege Hauser. Ich habe mir schon überlegt, wie ich mich da in dieser Sandwichposition zwischen diesen drei Polemisierern durchsetzen werde, aber sie haben alle Redner von der Liste genommen.
Wisst ihr, warum – Kollege Kucher, da bist du heute falsch dran –: Sie gehen nicht mehr durchs Land und sagen, Impfen ist ganz furchtbar!, sondern sie haben einen Anruf von Herrn Haimbuchner bekommen, und der hat gesagt: Stellt euch vor, die Oberösterreicher haben mittlerweile kapiert, dass Impfen wichtig ist, und deswegen wäre es gut, wenn ihr drei nicht sprechen würdet! (Beifall bei ÖVP und Grünen.) – So ist es nämlich gelaufen.
Niemand von den Zuseherinnen und Zusehern wird die drei Redebeiträge der Kollegen von der FPÖ vermissen, denn wir kennen das ja schon: Es ist immer derselbe Sermon, und daher haben wir da nichts Neues zu erwarten.
Ich möchte gerne zum Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sprechen, den wir unter diesem Tagesordnungspunkt verhandeln. Laut Kollegen Kaniak ist der nur Ihnen, der FPÖ, zu verdanken. Das ist auch wieder so etwas, das hinten und vorne nicht stimmt.
Stellen Sie sich vor, Sie, egal jetzt ob Vater oder Mutter, sind in der Arbeit! Es ist zehn nach acht, und Sie bekommen zum Beispiel einen Anruf von der Direktorin Ihrer zwei schulpflichtigen Volksschulkinder, und die sagt: In der Klasse Ihrer Tochter haben wir leider einen Coronafall gefunden. Ihre Tochter muss nach Hause gehen; wir müssen diese Klasse behördlich schließen, und sie muss in Quarantäne. Und uns wäre es auch recht, wenn Ihr kleiner Sohn auch zu Hause bleiben würde, weil die Kinder ja Kontakt haben.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stellt Sie das natürlich vor eine sehr große Herausforderung; der Organisationsstress bricht aus: Wie bekomme ich das jetzt organisiert? Wie kann ich das mit meinem Arbeitgeber vereinbaren? Ich habe meinen Urlaub heuer schon aufgebraucht, und meine Kinder waren im Winter einmal krank, hatten Brechdurchfall. Ich habe meine Pflegefreistellung, wenn Kinder krank sind, daher auch schon aufgebraucht. In diesem Fall greift Gott sei Dank die Sonderbetreuungszeit, die wir während der Coronakrise eingeführt haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Wir werden diese jetzt ab 1.9.2021, also ab dem vergangenen 1.9., noch einmal bis zum 31.12. verlängern. Man kann maximal drei Wochen Sonderbetreuungszeit nehmen, und der Arbeitgeber – und das ist die gute Nachricht für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen – wird vollständig dafür entschädigt. Das heißt: Es ist eine Win-win-Situation für beide Seiten, sowohl für die Betreuungspflichtigen als auch für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in dieser Zeit, in der eben sehr viele Betreuungspflichtige vor großen Herausforderungen stehen, weil es leider nach wie vor noch Ansteckungen unter Schüler und Schülerinnen gibt.
Bisher haben circa 27 000 Menschen diese Betreuungszeit in Anspruch genommen. Damit wurden circa 47 000 Personen betreut. Was wirklich sehr erfreulich ist, was mich als Frauenpolitikerin wirklich sehr, sehr freut und was, wie ich glaube, für uns alle doch eine kleine Überraschung ist: Immerhin 32 Prozent der Personen, die sich haben freistellen lassen, waren Männer. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, und das hätte ich mir so gar nicht gedacht. Wir freuen uns, glaube ich, wirklich alle, wenn auch Väter ihre Pflichten, ihre Betreuungspflichten ernst nehmen.
Ich möchte noch gerne darauf hinweisen, dass es möglich ist, pflegebedürftige Angehörige zu versorgen, wenn die pflegende Person ausfällt, zum Beispiel die 24-Stunden-Betreuung. Das gilt für Menschen, die in Behinderteneinrichtungen betreut werden, wenn diese wegen Corona geschlossen werden, dann kann man ebenfalls Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen. Ich glaube, das wissen sehr viele nicht. All diese Maßnahmen, also zum Beispiel die Sonderbetreuungszeit und andere, müssen wir leider deswegen aufrechterhalten, weil eben die Durchimpfungsquote - - (Abg. Loacker: Weil die Regierung nicht in der Lage ist, eine entsprechende Impfquote zu erreichen!) – Das sage ich ja gerade! Lass mich bitte ausreden, Herr Kollege! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Loacker.) Darf ich bitte ausreden? – Ich habe es gerade gesagt: weil wir die Durchimpfungsquote noch nicht erreicht haben, Kollege Loacker. Wenn wir so weit wären wie zum Beispiel in Dänemark – das ist vorhin auch schon gesagt worden –, dann wären wir all diese Sorgen los.
Das ist ja das Absurde an der Argumentation der FPÖ, denn okay, sie befürwortet das Impfen nicht wirklich, obwohl sich einige FPÖler sehr wohl impfen lassen – das ist wieder eine andere Geschichte –, aber sie will ja auch nicht, dass man Schutzmaßnahmen trifft. Sie ist gegen 3G, sie ist gegen die Maskenpflicht, sie ist überhaupt gegen alle hygienischen Maßnahmen, die Corona hintanhalten sollten oder wollen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist ja das Absurde, denn das ist ja mit Logik überhaupt nicht mehr erklärbar.
Deswegen möchte ich an alle Zuseherinnen und Zuseher appellieren: Bitte gehen Sie noch einmal in sich, wenn Sie noch nicht geimpft sind! Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt! Lassen Sie sich noch einmal vollumfänglich aufklären! Stellen Sie die Fragen, die Sie haben! Es geht nicht nur darum, uns selber zu schützen, sondern es geht vor allem auch darum, mit der Impfung jene zu schützen, die sich nicht schützen können, und das sind halt im Moment noch die Kinder unter zwölf Jahren, und das sind auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen.
Vielen Dank – und wie gesagt: Jeder Einzelne, der sich impfen lässt, ist wichtig für uns. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
14.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Peter Wurm zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.