19.14
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte heute – wieder einmal, muss ich sagen – auf die Transparenzdatenbank eingehen. Zuerst möchte ich da einen Schritt zurück machen und noch einmal erklären, worum es eigentlich geht: Es geht darum, dass diese Transparenzdatenbank ins Leben gerufen wurde, um Licht in das Dunkel des österreichischen Förderdschungels zu bekommen.
Der Rechnungshof bestätigt das, was wir schon viele Male gesagt haben und was wir auch im Juli im Ausschuss diskutiert haben: Die Transparenzdatenbank in ihrer jetzigen Form ist einfach unbrauchbar, und zwar aus mehreren Gründen. Es geht damit los, dass die Gemeinden und Länder nicht einmelden müssen. Wenn man Doppelförderungen, Mehrfachförderungen vermeiden möchte, ist es natürlich absurd, wenn Daten nicht eingemeldet werden müssen. Deswegen verdient das Ding seinen Namen nicht.
Es ließe sich durchaus sehr leicht lösen, denn am Ende des Tages müsste man nur Vollständigkeitserklärungen von den Ministerien, Bundesländern, Gemeinden und so weiter verlangen, und wenn diese nicht eingehalten werden beziehungsweise wenn sie nicht gemacht werden, müsste man die Verpflichtung zur Vollständigkeitserklärung einfach direkt im Gesetz verankern. Das lässt sich machen, das könnten wir jederzeit tun, und wir würden das auch unterstützen.
Man könnte es natürlich auch im Rahmen eines Föderalismusreformprojektes endlich einmal angehen und diskutieren, aber diesbezüglich haben ja die Landeshauptleute, die Landesfürsten beschlossen, dem Herrn Finanzminister auszurichten, dass sie darauf gerade keine Lust haben.
Die zweite große Baustelle betrifft die Auswertung der Daten aus der Transparenzdatenbank. Ehrlich gesagt ist es eigentlich absurd, im Jahr 2021 darüber zu reden, dass es dafür einfach kein Konzept gibt. Es gibt keine Parameter, die definiert worden sind, um die Verteilungswirkung, die Effizienz und die Treffsicherheit staatlicher Leistungen zu überprüfen, wie ja aus dem Report gut herauszulesen ist. Ganz im Ernst, meine Damen und Herren, es kann uns doch nicht egal sein, wenn hier Milliarden an Fördergeldern vergeben werden, ohne dass irgendjemand weiß, ob das auch wirklich lenkt oder was die Wirkung dieser Gelder eigentlich ist!
Es gibt einen dritten Strickfehler in dieser Transparenzdatenbank: Sie ist einfach nicht transparent, was natürlich irgendwie fast schon absurd ist. Wenn man sich ansieht, wer einsichtsberechtigt ist, dann merkt man, dass nicht einmal das österreichische Parlament oder der Budgetdienst Einsichtsrecht in die Transparenzdatenbank haben. Die Wissenschaft bekommt keine Daten, und die Öffentlichkeit hat überhaupt keine Information. Wir fordern ja schon sehr lange, dass man natürlich auch den Steuerzahler und die Steuerzahlerin Einblick nehmen lässt.
Ich möchte auch ganz klar sagen: Unsere Haltung ist natürlich nicht, dass wir den einzelnen Bürger, die Bürgerin vor den Vorhang ziehen wollen, sondern es geht darum, dass man Organisationen, die Gelder kriegen, auch nachsehen kann. Es wird ja keine Organisation, kein Verein oder keine Firma gezwungen, um Fördergelder anzusuchen. Wir wollen, dass ab 2 000 Euro alle Daten erhältlich und nachlesbar sind.
Wir sind überzeugt, dass Licht das beste Desinfektionsmittel ist, und deshalb bringe ich noch einmal einen Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, zum Beispiel indem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den Österreichischen Nationalrat) und Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden.“
*****
Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Antrag Unterstützung findet.
Zum Schluss möchte auch ich noch etwas Persönliches sagen. Ist Kollege Schmidhofer noch da? – Ja! Kollege Schmidhofer, ich möchte mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir wünschen Ihnen alles, alles Gute für die Zukunft, und es tut uns sehr leid, dass Sie dieses Gremium verlassen. Alles Gute! (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie der Abg. Rössler.)
19.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Mehr Transparenz für die Transparenzdatenbank
eingebracht im Zuge der Debatte in der 121. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2021/11 (III-269/965 d.B.) – TOP 5
In der österreichischen Transparenzdatenbank wird derzeit ein großer Teil der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden erfasst. Sie verfehlt jedoch nach wie vor ihr Ziel, einen vollständigen Überblick über das staatliche Förderungsangebot zu bieten und zur Steuerung und Kontrolle dieser Förderungen beizutragen. Darüber hinaus ist auch die Transparenz bei der Transparenzdatenbank nicht ausreichend gewährleistet.
Der Österreichische Rechnungshof (Prüfbericht 2021 zur Transparenzdatenbank; https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Transparenzdatenbank.pdf) und der Budgetdienst des Parlaments (https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/BUDGETBERICHTE/FOERDERUNGEN/index.shtml) identifizieren folgende Defizite bei der Transparenzdatenbank:
• Förderzahlungen werden nur unvollständig von den abwickelnden Stellen eingemeldet;
• indirekte Förderungen werden nur teilweise in der Transparenzdatenbank berücksichtigt;
• kein Gesamtkonzept, wie die Daten der Transparenzdatenbank zu Steuerungszwecken genutzt werden könnten;
• Leistungsgeber und Abwicklungsstellen sind nur unzureichend mit den (technischen) Einsatzmöglichkeiten der Transparenzdatenbank vertraut
Mit einer Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes und einer neuen Transparenzdatenbank–Abfrageverordnung sollte sichergestellt werden, dass Förder-Abwicklungsstellen ab Ende 2019 umfassende Einsicht auf Informationen erhalten konnten. Zudem sollen die Daten in anonymisierter Form auch anderen Institutionen (z. B. Wirtschaftsforschungsinstitutionen, Universitäten, Gebietskörperschaften) für alle Zwecke der TDB und des Transparenzportals überlassen werden können. Unklar ist jedoch, wie diese gesetzliche Möglichkeit dann in der Praxis gehandhabt wird.
Unverständlich ist generell, warum bei der Transparenzdatenbank der Kreis der Einsichtsberechtigten so klein gehalten wird und zum Beispiel der Österreichische Nationalrat (Abgeordnete und Budgetdienst) als parlamentarisches Kontrollorgan keinerlei Einsichtsrechte besitzt. Hier wäre dringend für eine entsprechende Konkretisierung der einsichtsberechtigten Institutionen zu sorgen.
Was den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen in der Transparenzdatenbank betrifft, so beschränkt sich dieser derzeit auf die Möglichkeit zum Aufruf eines Leistungsangebots am Transparenzportal (inkl. entsprechende Auszahlungssummen pro Jahr). Zudem können Auswertungen zu den jährlichen Auszahlungssummen je Leistungsangebot abgerufen werden und Förderungsbezieher_innen können ihre bezogenen Förderleistungen abfragen.
Im Sinne einer höheren Transparenz sollten die Informationen in der Transparenzdatenbank auch der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht werden und zwar deutlich über die derzeitig eher allgemeinen Informationen zu Förderprogrammen und Fördersummen hinaus. Im EU Transparency Award Module (TAM) müssen Förderungen über 100.000 EUR eingemeldet werden und können öffentlich abgefragt werden (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?lang=en). Im Sinne einer höheren Transparenz und eines sorgsamen Umgangs mit Fördermitteln sollte dementsprechend auch in der österreichischen Transparenzdatenbank Förderungen an Unternehmen und Vereine ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen, zum Beispiel indem der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert wird (unter anderem auch auf den Österreichischen Nationalrat) und Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 EUR öffentlich einsehbar gemacht werden."
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Lukas Brandweiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.