19.30
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich einleitend auch noch einmal bei Ihnen bedanken, nämlich dafür, dass Sie Ihre Wertschätzung für die Rolle des Rechnungshofes zum Ausdruck gebracht haben, und vor allem auch beim Vorsitzenden und bei allen Mitgliedern des Rechnungshofausschusses.
Wie Sie sehen, stehen heute wieder zwölf Berichte auf der Tagesordnung; der Rechnungshof bemüht sich, kontinuierlich in allen Bereichen für Transparenz und Kontrolle zu sorgen und hier entsprechende Berichte vorzulegen. Diese Berichte sollen für Sie eine Grundlage für die parlamentarische Arbeit und ein Beitrag ihrer Verbesserung sein. Das betrifft alle Bereiche des Staates und das betrifft auch den Bereich der Covid-Unterstützungsmaßnahmen; das wurde jetzt hier auch angesprochen. Ich möchte aber zu diesem Bericht nicht Stellung nehmen, denn es handelt sich um einen Bericht, den wir am 8. Juli zur Stellungnahme versandt haben und der vorzeitig veröffentlicht wurde. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam und, ich denke, ganz Österreich Lehren aus der Krise ziehen, und das ist auch notwendig. Dazu ist der Rechnungshof auch da: um zu sagen, was ist.
Es stehen heute zwölf Berichte auf der Tagesordnung, und ich möchte mich wie schon gesagt bei allen Vorrednerinnen und Vorrednern besonders bedanken. Ich möchte aber an dieser Stelle auch noch Abgeordnetem Schmidhofer für die konstruktive Mitarbeit und für die Unterstützung der Arbeit des Rechnungshofes danken, da er jetzt aus dem Rechnungshofausschuss ausscheidet. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich nehme ganz kurz Stellung zum Bericht betreffend Bundesfinanzgericht und zum Bericht betreffend Transparenzdatenbank, denn diese beiden Berichte wurden am 29. Juni mit dem Herrn Finanzminister behandelt.
Das Bundesfinanzgericht, wie Sie alle wissen, trat 2014 an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates und sollte effektiven Rechtsschutz mit einer angemessenen Verfahrensdauer in allen Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und des Finanzstrafrechts ermöglichen. Dieses Ziel konnte allerdings aus mehreren Gründen nicht erreicht werden, 28 Prozent der Rechtsmittelverfahren dauerten mehr als drei Jahre, 17 Prozent sogar mehr als vier Jahre. Es gab große Aktenrückstände, und wir konnten während der Prüfung keine positive Tendenz in Richtung Abbau der Rückstände erkennen. Die Verfahrensdauer hatte sich im Vergleich zum unabhängigen Finanzsenat sogar verlängert. Das hat zur Folge, was auch schon Herr Abgeordneter Fuchs gesagt hat, dass es natürlich dazu kommt, dass Steuereinnahmen nicht erzielt werden können, weil die Einhebung ausgesetzt wird.
Mehr als ein Drittel der Vorlagen allerdings erledigte das Finanzgericht mit einer Abweisung, womit es die Entscheidung der Finanz- und Zollverwaltung inhaltlich bestätigt hat. Aufhebungen unter Zurückverweisungen dauerten leider ebenfalls sehr lange, obwohl es ja eigentlich notwendig ist, dass man in der Sache relativ rasch entscheidet, damit ein angemessener Rechtsschutz gewährleistet ist. Tatsache ist, dass der formelle Schluss des Ermittlungsverfahrens in der BAO nicht vorkommt, im Gegensatz zum AVG. Das ist eine rechtspolitische Frage, die sich der Nationalrat zu stellen hat, ob man das haben will, weil das auch der Verfahrensbeschleunigung entgegensteht.
Mängel sah der Rechnungshof auch im elektronischen Prozess für den Austausch und die Weiterleitung von Unterlagen an das Bundesfinanzgericht in Rechtsmittelverfahren. Das war arbeitsaufwendig und es gab Probleme bei der Übernahme von Dokumenten in die sogenannte BFG-Schnittstelle. Es gab auch keine einheitliche Vorgehensweise für die Dokumentation.
Ein Problem war der Rückgang beim richterlichen Personal im Prüfzeitraum. Wenn man die Situation mit jener des Bundesverwaltungsgerichts vergleicht, so erkennt man einen signifikanten Unterschied im Verhältnis Verwaltungspersonal zu richterlichem Personal, sodass Richter und Richterinnen viele administrative Tätigkeiten verrichten mussten. Allerdings will ich auch anerkennen, dass – wie im Rechnungshofausschuss ausgeführt wurde – nunmehr das Finanzministerium und das Finanzgericht intensiv daran arbeiten, die Probleme zu beheben. Es soll das Ziel sein, dass die mit der Errichtung des Bundesfinanzgerichts verbundenen Ziele zukünftig auch tatsächlich erreicht werden. Ich sehe dem mit Interesse entgegen.
Was den Bericht betreffend Transparenzdatenbank betrifft, so handelt es sich bereits um eine Follow-up-Überprüfung; wir haben geschaut, ob es da eine Weiterentwicklung gab, denn der erste Bericht stammt aus dem Jahr 2017. Wir haben diesen Bericht im Frühjahr veröffentlicht.
Das Ziel der Transparenzdatenbank ist zweierlei, und deshalb ist es auch so schwierig: Es geht einerseits um die Darstellung der öffentlichen Leistungen im Sinne von Leistungsangeboten und andererseits um die Bereitstellung von Informationen zur effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel, und dabei geht es eben um die wichtigen Bereiche von Steuerung und Kontrolle. Da gibt es noch Nutzungsdefizite, und es fehlen natürlich auch noch Grundlagen.
Das Problem ist – und das wurde noch immer nicht gelöst –: Damit das Ganze funktionieren kann, braucht es eine abgestimmte Gesamtkonzeption für die Transparenzdatenbank, und zwar über alle Gebietskörperschaften hinweg. Es gab aber Verbesserungen, es wurden schon Zahlungen von rund 486 Milliarden Euro in der Transparenzdatenbank erfasst.
Die Kosten für die Entwicklung der Datenbank selbst beliefen sich in den zehn Jahren bereits auf 15 Millionen Euro, deshalb ist es ganz wichtig, dass die Transparenzdatenbank genutzt wird und nutzbar ist und dass man fragt: Hält sie, was sie verspricht? – sie verspricht ganz viel –, und: Hat sich durch die Umsetzung einer Reihe von Empfehlungen die Nutzbarkeit verbessert? 13 Empfehlungen wurden umgesetzt, fünf teilweise, vier nicht.
Es wurden beispielsweise Förderungen an Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände in der Transparenzdatenbank erfasst, auch Leistungszusagen fanden sich jetzt drinnen. Ministerien hätten die Möglichkeit, die Daten für Steuerungszwecke in anonymisierter Form auszuwerten und auch Aufträge an die Statistik Austria zu erteilen; das hat bisher nur das Finanzministerium gemacht.
Einen wirklichen Mangel sehen wir in Bezug auf die Vollständigkeit der Transparenzdatenbank, denn es gab nach wie vor Meldelücken etwa im Bereich von Rehabilitationsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld. Das Finanzministerium forderte keine Vollständigkeitserklärungen ein, und eine kompetenzrechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank gibt es weiterhin nicht.
Das heißt, der Bund muss Leistungsangebote und Zahlungen melden und damit mehr melden als Länder und Gemeinden. Länder sind nicht verpflichtet, Zahlungen einzumelden, und Gemeinden müssen weder Leistungsangebote noch Zahlungen einmelden. Viele Länder haben eben auf freiwilliger Basis Zahlungen eingemeldet. Da gab es große Unterschiede. Positiv ist das Land Oberösterreich hervorzuheben, von dem 50 Prozent der Einmeldungen stammen.
Ohne vollständige Einmeldung der Zahlungen ist aber der wesentliche Zweck der Transparenzdatenbank, einen gebietskörperschaftenübergreifenden Überblick über alle öffentlichen Leistungen zu haben, nicht verwirklicht, und damit bleibt der Nutzen eingeschränkt.
Es gab eine Expertenrunde im Jahr 2018, die sich damit beschäftigt hat, ob und wie man zu einer abgestimmten Gesamtkonzeption kommen kann. Daran hat sich nichts geändert. Es geht um die Fragen: Welche Leistungen sollen zu welchem Zweck in die Transparenzdatenbank einbezogen werden und wie können die Daten dann auch entsprechend genutzt werden? Das ist immer ein Thema: Datenqualität und Datennutzung.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen: Uneinheitliche Meldeverpflichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Meldelücken führen dazu, dass die Transparenzdatenbank insbesondere für eine gebietskörperschaftenübergreifende Kontrolle und Steuerung nur eingeschränkt nutzbar ist, sie hat aber das Potenzial – und es wurde ja auch schon in sie investiert –, weiterentwickelt zu werden. Bei weitgehend vollständiger Erfassung der Leistungen besteht die Möglichkeit, Kontrollprozesse zu verbessern und auch steuerungsrelevante Informationen zu liefern, etwa über die Verteilungswirkung von öffentlichen Leistungen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.