20.10

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte im Rahmen dieses Verhandlungsblocks auf zwei Berichte näher eingehen, und zwar auf die umfassende Prüfung betreffend Internationaler Infor­mationsaustausch in Steuerangelegenheiten und auf die Prüfung zur ARE. Der Bericht betreffend Internationaler Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten geht auf ein Prüfungsersuchen des Herrn Abgeordneten Bruno Rossmann zurück. Wir haben die Prüfung bereits im August 2019 dem Nationalrat vorgelegt. Sie zeigt, wie der Informa­tions­austausch mit anderen Staaten bei direkten Steuern, bei indirekten Steuern und im Bereich der Vollstreckung von Abgabenrückständen funktioniert, welche Rolle Öster­reich da einnimmt und wie es um die internationale Kooperationsbereitschaft bestellt ist.

Das Thema wird immer wichtiger, es gibt zunehmende wirtschaftliche Verflechtungen und eine ständig steigende Zahl an grenzüberschreitenden Transaktionen. Ich weise Sie auf Tabelle 1 auf Seite 27 dieses umfassenden Berichts hin, in der die Herausforde­run­gen und Hindernisse für den Vollzug dieses Informationsaustausches vom Rechnungs­hof identifiziert wurden.

Ich sage es nur schlagwortartig: Es geht um die Vielzahl und Zunahme unterschiedlicher Rechtsgrundlagen und deren Komplexität, die strategischen Zielsetzungen des BMF und die behördliche Zusammenarbeit insbesondere auf EU-Ebene. Wir vermissen vor allem eine einheitliche Steuernummer auf EU-Ebene zur Identifikation der Steuersubjekte und wir drängen auf ein funktionierendes Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem auf EU-Ebene mit zuverlässigen Daten. Es geht um Antwortzeiten bei Amtshilfe, um die Personalausstattung und die Verfügbarkeit von Spezialistinnen und Spezialisten in der Finanzverwaltung.

Wichtig erscheint uns, dass Österreich eine proaktive Rolle einnimmt, um gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten Lösungen für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu finden.

Was das Thema Personal betrifft, treten wir immer schon für eine Personalbedarfs­er­hebung in der Finanzverwaltung ein, bei der es um eine konkrete Erhebung des Bedarfs geht, damit man den tatsächlichen Anforderungen gerecht werden kann, die für die Aufarbeitung komplexer Betrugsfälle notwendig sind. Ich weise Sie darauf hin, dass allein der Umsatzsteuerbetrug in Österreich einen Schaden von rund 2,4 Milliarden Euro anrichtet und damit eine enorme fiskalische Bedeutung hat.

Was das Abkommen mit den USA bezüglich Bankdaten betrifft: Als einziger Mitgliedstaat hat Österreich keinen automatischen Informationsaustausch, weil wir das zweite Modell gewählt haben. Das ist für Österreich sehr verwaltungsaufwendig und da gibt es keine Reziprozität.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir aktuell einen weiteren Bericht zu diesem Themenkomplex veröffentlicht haben, in dem es um die Entrichtung der Umsatzsteuer bei internationalen digitalen Dienstleistungen geht.

Den Bericht betreffend ARE haben wir ebenfalls im Jahr 2019 veröffentlicht. Die ARE steht zu 100 Prozent im Eigentum der BIG, die wiederum seit 1. Jänner 2019 zu 100 Pro­zent im Eigentum der Öbag steht, und ist damit im mittelbaren Eigentum des Bundes. Bis 2018 hat die BIG Liegenschaften unentwickelt verkauft. Mit der ARE sollte eine Gesellschaft gegründet werden, die auch Liegenschaften entwickelt. Ihr Schwerpunkt sollte auf Büroliegenschaften und Wohnimmobilien liegen, jener der BIG auf Schulen, Universitäten, Spezial- und Sonderimmobilien. Tatsächlich verwalteten aber sowohl BIG als auch ARE sämtliche Nutzungskategorien.

Es ging damals auch um die Senkung der öffentlichen Schuldenquote. Das ist ein volks­wirtschaftliches Ziel. Unserer Ansicht nach sollten diesbezüglich auch betriebswirt­schaft­liche Komponenten eine Rolle spielen. Es wurde damals auch die Möglichkeit eines Verkaufs oder einer privaten Beteiligung in Betracht gezogen, für so etwas muss es eine gesamthafte Betrachtung geben.

Wir machen darauf aufmerksam, dass der Bund im Jahr 2017 mit einem Anteil von 90 Prozent am Mietumsatz Hauptkunde der ARE war. Das hat eine Relevanz. Bei der Mietzinskalkulation gab es Bemühungen, diese herabzusetzen. Im Gegenzug gab es Kündigungsverzichte. Da entstehen natürlich Vorbelastungen in den Haushalten.

Was die Aufgabenwahrnehmung der ARE betrifft: Von 2015 bis 2020 sollten mit einer Investitionssumme von 2 Milliarden Euro 10 000 Wohnungen gebaut werden. Ziel war es, Mietwohnungen für das mittlere Preissegment abzudecken. Es wurden dann aber auch Eigentumswohnungen geschaffen. Die ARE war auch im Bereich des Premium­segments tätig, da stellt sich die Frage, wie das mit der Zielsetzung der Schaffung von leistbarem Wohnraum zu vereinbaren ist.

Was die Projektgesellschaften mit privaten Partnern betrifft, so bestand grundsätzlich ein transparenter Auswahlprozess, aber für uns ist es auch wichtig, dass durch die Compliancevorgaben und dieses Regelwerk ebenso private Projektpartner zu regelkon­formem Verhalten verpflichtet werden. Es kann auch sein, dass private Projektgesell­schaften einen Mehrheitsanteil haben, dann hat der Rechnungshof das Problem, dass man diese Gesellschaften nicht mehr prüfen kann. Darauf haben wir in der Stellung­nahme zum Informationsfreiheitspaket aufmerksam gemacht.

Die Bilanzsumme der ARE steigt laufend, zuletzt lag sie bei 3,7 Milliarden Euro. Im Aus­schuss habe ich bereits gesagt, dass wir dazu eine Follow-up-Überprüfung planen. Da geht es eben um die steigende Bilanzsumme, die Schaffung von Wohnraum und den Umstand, dass sich der Drittkundenanteil laufend erhöht. Es geht natürlich auch um die Frage der Inhousevergabe des Bundes an die ARE. Dies haben wir auch im Rechnungs­hofbericht thematisiert.

Lassen Sie mich abschließend aus gegebenem Anlass noch einmal Folgendes fest­halten: Ich verurteile es grundsätzlich, wenn Spielregeln verletzt werden und wenn Roh­berichte vorzeitig öffentlich werden, aber ich weise auch die Kritik an einem Bericht zurück, den Sie noch gar nicht kennen können. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.