Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Klubs wollen, glaube ich, keine Unterbrechung? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den im Antrag 1843/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneu­erbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.