14.02

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte KollegInnen! Wertgeschätzte ZuseherInnen hier auf der Galerie und auch zu Hause! Wie wir bereits von meinem Kollegen Abgeordnetem Zorba gehört haben, umfasst das TKG 2021 zahlreiche Änderungen, zum Beispiel im Bereich der flächendeckenden Breitbandversorgung oder auch Verbesserungen im Bereich des KonsumentInnenschutzes.

In meiner Rede gehe ich auf die Erweiterung der Notrufnummer 112 um textbasierte Nachrichten näher ein. Was bedeutet das? Was bedeutet es, dass ich eine textbasierte Nachricht an die Notrufnummer 112 absenden kann? Für welche Menschen könnte das wichtig sein?

Der Österreichische Gehörlosenbund fordert nun seit über zehn Jahren die Umsetzung des technisch bereits Machbaren im Bereich barrierefreie Notrufe. Laut Österreichi­schem Gehörlosenbund umfasst ein solcher barrierefreier Notruf insbesondere eine SMS-Notrufmöglichkeit mit Dialogfunktion. Anmerkung hierzu: Der Gehörlosennotruf 0800 133 133 war zu der Zeit nur auf einseitige Kommunikation ausgerichtet, das heißt, als gehörlose Person wusste man nicht, ob der Notruf eingelangt ist. 2016 gab es dann ein Schreiben vom Österreichischen Gehörlosenbund an die Rundfunk und Telekom Re­gulierungs-GmbH, RTR.

Wer zum Beispiel in Österreich versucht, eine SMS an die europaweite Notrufnum­mer 112 zu schicken, um die Polizei, die Feuerwehr oder die Rettung zu alarmieren, wird derzeit keine Hilfe erwarten können. Der Österreichische Gehörlosenbund forderte die Umsetzung des diskriminierungsfreien und barrierefreien Zugangs zum einheitlichen Eu­ronotruf 112 rund um die Uhr. Ein kleiner internationaler Exkurs: In Amerika zum Beispiel gibt es diese Möglichkeit seit 2014.

Ja, und nun ist 2021 und wir beschließen endlich auch in Österreich den ersten Schritt, um die Notrufbarriere kleiner zu machen. Der Betreiber der Notrufnummer 112 wird nun verpflichtet, textbasierte Notrufe entgegenzunehmen und auch per Text zu antworten. Andere Notrufdienste sollen folgen. § 122 Abs. 4: „Insbesondere ist sicherzustellen, dass eine zweiseitige Kommunikation erfolgen kann.“

Unter textbasierten Notrufen kann man SMS verstehen, kann man aber auch Messen­gerdienste oder andere Anwendungen wie zum Beispiel Apps verstehen. Es ist wichtig, dass eben diese zweiseitige Kommunikation zur Notrufleitstelle ermöglicht wird. Erwartet wird, dass auch Leitstellen anderer Notrufdienste ohne gesetzliche Verpflichtung solche Notrufe annehmen werden. Sollte das nicht der Fall sein, können die Regulierungsbehör­de und die Frau Bundesministerin gemäß Abs. 4 das per Verordnung auch anordnen. Weiters kann die Regulierungsbehörde mittels Verordnung weitere Notdienste verpflich­ten, textbasierte Notrufe entgegenzunehmen.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden: Für den Fall, dass die Verpflichtung betreffend textbasierte Notrufe nicht zum gewünschten Erfolg führen sollte, nämlich der gleichwertigen Versorgung aller EndnutzerInnen mit Behinderungen mit Notdiensten, können weitere Maßnahmen, zum Beispiel auch der Ausbau des Relayservice, per Ver­ordnung festgelegt werden. Somit ist, denke ich, eigentlich klar, dass wir hiermit einen wichtigen und notwendigen Schritt gesetzt haben. Aus meiner Sicht wird es weitere Verordnungen dazu brauchen, um wirklich diesen gewünschten Erfolg zu bekommen, nämlich die gleichwertige Versorgung aller EndnutzerInnen mit Behinderungen sicherzu­stellen.

Wir Grüne – das kann ich Ihnen sagen – werden ganz besonders darauf achten, ob sich dieser gewünschte Erfolg für Gehörlose, für Hör- und Sprechbehinderte sowie für taub­blinde Menschen einstellt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Carina Reiter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.