15.04
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Die inhaltliche Klammer – und bitte lassen Sie sich vielleicht auch das Protokoll kommen und überdenken Sie quasi die Ablehnung dieses Entschließungsantrages noch einmal – war das Zweckzuschussgesetz. Das Zweckzuschussgesetz zur Bekämpfung der Pandemie wird – ganz logisch – mit den Ländern verhandelt und soll mit den Ländern verhandelt werden. Und die Kollegin hat gesagt – ich zitiere aus ihrer Rede, deswegen habe ich gemeint, es wäre gut, vielleicht noch einmal das Protokoll zu lesen –: Die Unterstützung, die wir den Ländern mit dem Zweckzuschussgesetz zukommen lassen, wäre für die Länder auch beim Thema Pflege in Zukunft notwendig und von größter Relevanz.
Das heißt: auf der einen Seite Bekämpfung der Pandemie durch das Zweckzuschussgesetz, aber natürlich auch Bekämpfung des Pflegenotstands. Wir sehen schon, dass diese Klammer da ist, und ich bitte Sie, noch einmal zu überlegen, ob dieser Entschließungsantrag der Kollegin Nussbaum nicht doch zugelassen werden könnte. (Beifall bei der SPÖ.)
15.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Kollegin, ich verstehe Ihre Argumentation, aber mit diesem Argument – mit diesen finanziellen Mitteln, die wir hier einsetzen, könnte man auch – könnte man alle Themenbereiche abdecken.
Also wenn es vielleicht Herrn Kollegen Stöger, der auch noch sprechen wird, gelingt, einen etwas engeren sachinhaltlichen Zusammenhang herzustellen, dann wird es wahrscheinlich gelingen, auch den Antrag zuzulassen. (Abg. Heinisch-Hosek nickt zustimmend.)
Ich mache das ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil wir in der Präsidiale vereinbart haben, dass wir den Begriff etwas enger fassen wollen und auch dazu motivieren wollen, sich noch mehr zu bemühen, diesen inhaltlichen Zusammenhang herzustellen. (Abg. Heinisch-Hosek nickt neuerlich zustimmend.)
Ich bitte um Verständnis. Vielleicht ist es noch möglich, dass Kollege Stöger noch etwas tiefer darauf eingeht. Es müsste dann aber ein neuer Antrag sein, der formell eingebracht werden kann, aber der Wortlaut kann ja ident sein.
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Zu Wort gelangt nun Mag. Gerald Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.