16.51

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Mückstein! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Die Pandemie hat für alle in Ös­terreich zu Schwierigkeiten und großen Problemen geführt, insbesondere natürlich am Arbeitsmarkt, bei arbeitenden Menschen, Müttern, Vätern, Familien; das wurde alles an­gesprochen.

Die Impfung ermöglicht es uns jetzt glücklicherweise, in gewissen Bereichen wieder zu einer Normalität zurückzukehren. Ich rufe noch einmal alle dazu auf, verantwortlich und vernünftig mit dieser Möglichkeit umzugehen, weil es für diesen Winter wichtig sein wird. Wir haben uns zwar am Arbeitsmarkt weitgehend von der Pandemie erholt (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), wir haben wieder eine Arbeitsmarktlage, die besser ist als 2019 dazu werde ich beim nächsten Tagesordnungspunkt etwas sagen ,wir müssen uns aber auf die Zeit im Winter vorbereiten, wenn die Infektionslage möglicherweise wieder etwas schlechter sein wird. Diese Vorbereitung umfasst zwei Maßnahmen, die heute beschlossen werden sollen.

Die erste Maßnahme betrifft die Sonderbetreuungszeit. Da geht es um berufstätige Eltern und die Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit. Im Ge­gensatz zu vielen öffentlichen Aussagen, zum Teil auch hier im Parlament, bestand für einen Elternteil, wenn es keine andere Möglichkeit gab, immer ein Anspruch auf eine Dienstfreistellung, wenn ein Kind in Quarantäne musste. Allerdings ist die Sonderbetreu­ungszeit – mit dem Rechtsanspruch seit letztem Jahr und mit der vollständigen Bezah­lung für die Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen seit November 2020 – die einfachste Möglich­keit, das zu tun. Sie löst keine Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen, Arbeitneh­mern auf der einen Seite und Arbeitgeber, Arbeitgeberin auf der anderen Seite aus.

Insofern freut es mich sehr, dass es uns gelungen ist, diese Regelung betreffend Sonder­betreuungszeit rückwirkend – auch da gab es verfassungsrechtliche Bedenken – mit 1.9. wieder in Kraft zu setzen. Das heißt, alle Eltern haben rückwirkend mit 1.9.2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit. Natürlich werden wir das weiterhin beob­achten und schauen, ob es notwendig ist, diesen Rechtsanspruch zu verlängern. Im Moment läuft er bis 31.12.2021. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Sonderfreistellung für Schwangere soll ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert werden  das ist die zweite Maßnahme. Als Arbeitsminister ist mir der Schutz von Arbeit­nehmerinnen, Arbeitnehmern am Arbeitsplatz immer wichtig, insbesondere natürlich von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Angesichts der Lage in der Pandemie wollen wir un­geimpfte Schwangere auch weiterhin keinem gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz aussetzen.

Das ist wichtig, weil die Schutzimpfung für Schwangere erst seit Mai zugelassen ist, erst seit einigen Wochen auch empfohlen ist und es bei Schwangeren eine viel stärkere indi­viduelle medizinische Einschätzung gibt, was diese Schutzimpfung betrifft. Die Impfung ist sicher, es gibt die Empfehlung nicht nur in Österreich, es gibt sie auch vonseiten der Ständigen Impfkommission in Deutschland. Allerdings gibt es eben noch ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen – das wird jetzt durch diese Maßnahme abge­deckt –, das sind zum Beispiel Kosmetikerinnen, Friseurinnen, Masseurinnen oder Kin­dergartenpädagoginnen. Wichtig ist auch da, dass die Betriebe Sicherheit haben, dass die Kosten für die Freistellung zu 100 Prozent rückerstattet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den beiden genannten Maßnahmen leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesen Pandemiezeiten und stellen sicher, dass es durch behörd­liche Maßnahmen, die manchmal notwendig sind, keine Einschränkungen oder zusätzli­chen Schwierigkeiten geben wird.

Mir ist natürlich klar, dass es in jedem Fall gerade bei Kindern, die in Quarantäne müs­sen, ohnehin genug Schwierigkeiten gibt. Wir versuchen, alles zu tun, um zumindest die finanziellen Schwierigkeiten und die Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber, der Arbeitge­berin am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Pöttinger. – Bitte.