18.42

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschir­men! Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt schon vieles angesprochen. Ein The­ma, das auf der Tagesordnung steht, ist die Auflösung von Abkommen über die gegen­seitige Förderung und den Schutz von Investitionen. Danke, Frau Bundesministerin, Sie haben schon die entsprechenden Erläuterungen, warum diese Auflösungen notwendig sind, gegeben.

Ein paar Punkte darf ich dazu noch anführen. Österreich hat ja nicht nur mit EU-Ländern solche Abkommen geschlossen, sondern auch mit Drittstaaten, insgesamt 48 an der Zahl. Das betrifft Länder wie zum Beispiel Ägypten, Vietnam, Argentinien und Malaysia, also Länder aus der gesamten Welt.

Worum geht es? – Es geht um Abkommen zur Sicherheit von Investitionen, natürlich auf gegenseitiger Basis. Welche Maßnahmen sind da betroffen? – Es geht vor allem um den Grundsatz fairer und gerechter Behandlung. Was ist gemeint? – Gemeint ist ein Vertrau­ensschutz, das Verbot der Rechtsverweigerung und natürlich auch die Transparenz bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Auch der Schutz gegen rechtswidrige Enteignung oder der Anspruch auf Entschädigung bei Verlusten durch kriegerische Handlungen sind inkludiert. Es ist also eine Reihe von Punkten, die in diesen Abkommen abgesichert werden.

Weil der Investitionsschutz so wichtig ist, hat die Bundesregierung im Regierungsüber­einkommen auch festgehalten, dass man sich bemühen wird, innerhalb der EU recht­liche Rahmenbedingungen zu setzen, um die Rechtssicherheit für Investitionen zu ge­währleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist wichtig, dass es diesen Rechtsschutz gibt, und es ist zu unterstützen, dass sich unsere Bundesregierung sehr bemühen wird, im Bereich der EU entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.45

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Bitte.