12.57

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­deskanzler! Meine sehr geehrten Regierungsmitglieder! Liebe Mitglieder der Volksan­waltschaft und Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich habe mir jetzt gedacht, ich bin irgendwie ein bisschen in einem falschen Film. Da redet der Burgenländer Drobits offen­bar gegen den Wiener Ludwig – anders kann ich mir das nicht vorstellen. Er spricht vom größten Inseratenbudget und von Falschausgaben, und das stelle ich die ganze Zeit in Wien fest! Wien hat das größte Inseratenbudget von allen öffentlichen Institutionen. Dass die SPÖ Burgenland so stark gegen die SPÖ Wien ist, habe ich mir nicht erwartet, aber es ist vollkommen richtig. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Brandstötter.)

Daher darf ich nun auf das zurückkommen, um das es hier wirklich geht. Es geht um das Budget der obersten Organe. Da geht es um einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, nämlich dass die Budgetmittel nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, der Spar­samkeit und der Wirtschaftlichkeit ausgegeben werden.

Wenn ich Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sage, dann sind wir bei einem wichtigen Punkt, der das Hohe Haus betrifft. Im nächsten Jahr wird das alte Hohe Haus, sage ich einmal, neu saniert, neu hergestellt worden sein. Viele Investitionen waren dafür notwen­dig, aber es ist die erste Generalsanierung des Hohen Hauses seit über 100 Jahren. Daher ist es auch notwendig – weil man das Haus auch aus wirtschaftlichen Gründen erhalten möchte –, dass man eine solche Sanierung durchführt.

Sparsamkeit heißt – das hat Kollege Drobits nämlich auch im Budgetausschuss ge­fragt –, dass das Kabinett des Bundeskanzlers jetzt das kleinste Kabinett ist. Es war Bundeskanzler Kern, der damals die monatlichen Ausgaben des Kabinetts gleich um 50 000 Euro erhöht hat, meine Damen und Herren. Daher setzen wir nun mit dem Kabi­nett des Bundeskanzlers ein Beispiel der Sparsamkeit. Wir tätigen aber auf der anderen Seite auch eine notwendige zweckmäßige Ausgabe, wenn wir das Budget für die Justiz erhöhen. Meine Damen und Herren, bleiben wir daher bei der Differenzierung, bleiben wir bei dem, was notwendig ist!

Als Verfassungssprecher ist mir noch wichtig, dass wir faire Verfahren – auch immer ein Menschenrecht – rasch durchführen können, daher gibt es auch dieses erhöhte Budget für die Justiz, und dass wir auch dem, was ein Rechtsschutzbeauftragter zur Justiz sagt, die nötige Unterstützung geben, denn Menschenrechte müssen überall eingehalten wer­den, auch in der Justiz. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Chris­tian Lausch. – Bitte.