14.46

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Bundesministerinnen! Frau Staatssekretärin! Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätz­te Kollegen der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Zunächst möchte ich den Dank und die Anerkennung, die Sie hier vom Rednerpult aus der Institution Volksanwaltschaft gespen­det haben, entgegennehmen und selbstverständlich an die kompetenten Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter im Haus weiterleiten.

Zum Budget: Es gibt eine leichte Erhöhung, die vor allem dem Opcat-Mandat, also dem präventiven Menschenrechtsschutz, und der internationalen Tätigkeit zukommen wird. Es wurde auch erwähnt, dass die Zahl der Dienstposten im letzten Jahr erhöht worden ist. Das muss ich allerdings insoweit einschränken, als die budgetäre Bedeckung dafür noch nicht da ist, aber die Volksanwaltschaft kommt mit Entnahmen aus Rücklagen, die wir derzeit noch haben, zumindest 2022 und 2023 noch damit aus. Ab 2024 muss sich der Bundesfinanzgesetzgeber schon Gedanken darüber machen, wie das weiter zu fi­nanzieren sein wird.

Es wurden auch einige Prüfschwerpunkte der letzten Zeit angesprochen. In diesem Zu­sammenhang gibt es den Wunsch, dass auch ausgegliederte Unternehmungen und Betriebe einer Prüfung durch die Volksanwaltschaft unterliegen können. Dem stehen wir selbstverständlich offen gegenüber, und wir können auch versichern, dass wir das mit der entsprechenden Qualität auch ohne große Budgeterhöhungen durchführen können, weil wir schon jetzt Beschwerden über diese Institutionen bekommen und servicierend wirken. Das Beispiel Asfinag wurde bereits erwähnt, wobei es eine gute Kooperation gibt und wir bereits einiges an Wirkung erzielt haben.

Es wurde angefragt, ob durch die Übernahme des Opcat-Mandats für Vorarlberg unter Umständen die Qualität leiden könnte. Da kann ich klar Auskunft geben: Nein, es wird keine Einschränkung in der Qualität des Opcat-Mandats in Vorarlberg geben.

Es wurden auch die Strafen im Zuge von Corona angesprochen – die diesen zugrunde­liegenden Verordnungen wurden ja durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die Konsequenz daraus ist in erster Linie Ländersache, und da hat es eine unterschiedliche Praxis gegeben: Manche Bundesländer haben die Strafen freiwillig zurückgezahlt, man­che nicht. Die Forderung wäre natürlich quasi ein allgemeines Amnestiegesetz. So et­was, und damit darf ich den Ball zurückgeben, kann nur dieses Hohe Haus beschließen.

Wenn es Anonymverfügungen waren, ist leider jede Möglichkeit zur Rückabwicklung mangels Überprüfbarkeit ausgeschlossen.

Zum Schluss wurde die Situation angesprochen, die es in der Steiermark mit diesen – es wurde so genannt – „getürkten“ Gutachten beziehungsweise Bescheiden bezie­hungsweise mit dem Tätigwerden der Abteilung im Amt der Landesregierung gegeben hat. Das ist ein anhängiges Strafverfahren. Da ist in erster Linie die Gerichtsbarkeit am Zug, aber umgekehrt: Die Volksanwaltschaft geht selbstverständlich jeder Beschwerde nach.

Wenn Bürgerinnen und Bürger, Menschen in diesem Land glauben, dass es in einem solchen Bereich auch in einem anderen Bundesland zu Verfehlungen gekommen ist, so steht die Volksanwaltschaft für jede Beschwerde offen. Wir bewerben das auch. Es kam die Frage, ob man nicht auch eine jüngere Klientel aufmerksam machen kann: Das ist selbstverständlich auch im Gange.

Insgesamt: Die Volksanwaltschaft steht den Menschen in diesem Land offen. Wir wollen mit unserer Expertise Vertrauen in die Verwaltung bringen. Ein Grundsatz der Volksan­waltschaft ist auch, dass die Verwaltung auch das Vertrauen haben muss und die Möglichkeit, richtig zu handeln, und erst dann, wenn das im Einzelfall eben nicht mehr gegeben sein sollte, stehen wir selbstverständlich dem Bürger, der Bürgerin, allen Men­schen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ich glaube, das Budget für die nächsten zwei Jahre ist ein mit der Volksanwaltschaft gut akkordiertes. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.51

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte, Frau Abgeordnete.