21.10

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich habe jetzt ganz genau zugehört, um Ihre Wertigkeiten zu erfahren, um zu hören, wo Sie sagen, dass Sie die Schwerpunkte setzen. Das Einzige, was ich Ihnen zugutehalte, ist, dass Sie von Finanzminister Blümel nicht mit Geld überschüttet wurden – warum auch immer. Man kann sich einen Reim darauf machen. Dass das Budget hier gelobt wird und dass der Koalitionspartner, Kollegin Steinacker, die ich sehr schätze, da so viele freie Planstellen bei der Justizwache sieht und sagt, deswegen musste man nicht handeln, sehe ich ganz anders: Es gibt immer freie Planstellen, und zwar aufgrund der Pensio­nierungen und des ganzen Prozederes, bis diese ausgeschrieben und nachbesetzt sind, aber das sind Peanuts, das sind Kleinigkeiten und das rechtfertigt und legitimiert nicht, dass diese Bundesregierung null Planstellen für die Justizwache schafft. Das ist eigent­lich ein Hohn.

Frau Bundesministerin, ich habe Ihnen ganz genau zugehört: Anscheinend – und das ist traurig – besteht für Sie der Strafvollzug von 28 Justizanstalten nur aus zweien, und das sind Asten und Göllersdorf. Der Maßnahmenvollzug gehört reformiert, gar kein Thema, aber 26 Justizanstalten für zwei im Regen stehen zu lassen, das ist eigentlich, muss ich sagen, eine traurige Geschichte. Das haben sich die Strafvollzugsbediensteten, bei de­nen ich mich übrigens dafür bedanken will, dass sie trotz dieser Bundesregierung weiter­arbeiten, nicht verdient.

Eigentlich hat sich zwischen dem letzten Budget und diesem nichts geändert, ich hätte meine Rede vom letzten Mal nehmen können. Sie haben da eigentlich nichts bewirkt und für den Strafvollzug – der ist das ewige Stiefkind – nichts getan. Ich bin persönlich auch sehr enttäuscht von Ihnen, denn als Sie noch als Abgeordnete hier gesessen sind, klang vieles anders und man hat schon große Hoffnungen in Sie setzen können. Diese Hoffnungen, muss man sagen, kann man nach diesem Budget eigentlich mehr oder weniger begraben. Die Strafvollzugsbediensteten sind da wieder kläglich alleine gelas­sen worden.

Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Es macht kein gutes Bild. Kollegin Steinacker hat es schon gesagt: ein kleines Budget. Kollege Bürstmayr sieht das nicht, da glaubt man, Sie sind mit Millionen überschüttet worden, aber Kollegin Steinacker hat es schon richtig erkannt, sie hat gesagt: ein kleines – das stimmt –, feines – das Feine sehe ich wiederum nicht – Justizbudget. Da hört man natürlich schon einiges heraus, nämlich dass es an allen Ecken und Enden zu wenig ist, für den Strafvollzug jedenfalls. Wie gesagt, das ist man inzwischen – das muss man sagen – schon gewohnt. Das ist einfach so, da passiert eigentlich nichts.

Wie Kollege Stefan ja richtigerweise gesagt hat: Sie lassen viel Geld auf der Straße liegen, nämlich mit den Privatpatienteninsassen. Sie müssten einfach nur einmal etwas tun. Wenn der Generaldirektor im Ausschuss sagt, das sei alles nicht so einfach, dann würde ich einmal bitten: Holen Sie sich Experten, machen Sie einmal etwas, tun Sie etwas, kommen Sie in die Gänge, solange Sie noch in der Bundesregierung sind und die Möglichkeit haben, etwas zu tun! Reden Sie mit Bundesminister Mückstein! Er ist Ihnen ja kein Unbekannter. Tun Sie etwas, damit da endlich etwas passiert und damit da nicht Justizgeld, das Sie an allen Ecken und Enden bräuchten, unnötig verbrannt wird! Schauen Sie, dass die Insassen endlich in die gesetzliche Krankenversicherung kom­men! Das wäre nur mit Fug und Recht, auch gegenüber den Steuerzahlern, die ja auch dort gelandet sind und die anders als die Insassen keine Privatpatienten sind.

Da Sie, also diese Bundesregierung, ja sehr wenig zustande gebracht haben, bringe ich noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „bessere bud­getäre und personelle Ausstattung der Justizwache“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:

- Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufsto­ckung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.

- Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.

- Schutz der Privatsphäre [...]

- Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwecke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Be­amten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.

- Haft in der Heimat: Das Konzept ‚Haft in der Heimat‘ ist durch bilaterale Überein­kommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen zu forcieren.“

*****

Dieser Antrag wird Ihnen auch nicht so unbekannt sein, wir kommen immer wieder mit ihm daher, und der Grund dafür ist nicht, dass wir lästig sind, sondern dass in Ihrem Haus relativ wenig passiert.

Ich muss abschließend noch einmal Folgendes zu diesem Entschließungsantrag erwäh­nen: Ich glaube, alle Parteien sind immer für eine Aufstockung der Justizwache, für eine Erhöhung – Sicherheit ist wichtig, da werden auch alle zustimmen. Noch einmal zurück zu Ihrem Haus: Es macht kein gutes Bild, auch wenn Sie jetzt Staatsanwaltschaftspos­ten, Richterposten schaffen, so ist trotzdem in diesem Budget ersichtlich, dass sechs Planstellen von Gerichten und Staatsanwälten in Ihr Haus, in die Zentralstelle Bundesmi­nisterium für Justiz, wandern. Das macht in Zeiten wie diesen, wenn man schon zu wenig hat, kein gutes Bild. Das sollte man nicht tun.

Wenn man jetzt weiter sagt: Der Lausch sagt, es gibt null Planstellen mehr für die Jus­tizwache, und das stimmt ja auch nicht, denn wir haben ja vier geschaffen!, dann muss ich sagen: Ja, das sind akademische Posten für die Leitung, sie bringen eigentlich im normalen Strafvollzug nichts.

In diesem Sinne: Es wurde nichts erreicht. Wir hoffen auf Besserung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.16

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Mag Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend bessere budgetäre und personelle Ausstattung der Justizwache

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) (UG - 13 Justiz) in der 129. Sitzung des Nationalrates, am 16. November 2021

Die Justiz und im Speziellen die Justizwache waren und sind seit Jahren Stiefkinder Finanzminister. Dieses Faktum unterstreicht ein Artikel, vom 16. Dezember 2019, der Online-Zeitung „addendum“, welcher die Altersstruktur veranschaulicht:

„Justizwachebeamte nach Altersgruppen

Alter in Jahren / Menge

bis 20: 2

20 bis 24 /102; 25 bis 29 / 267; 30 bis 34 / 299; 35 bis 39 / 522; 40 bis 4 / 506;

45 bis 49 / 542; 50 bis 54 / 493; 55 bis 60 / 384; 60 bis 64 / 125

Die Deckung des aktuellen Personalbedarfs hält das Ressort „aufgrund der Schwierig­keiten bei der Rekrutierung trotz gestarteter Initiativen“ für „eher unwahrscheinlich“. Von 3.422 Planstellen bei der Justizwache waren 2019 immerhin 6,2 Prozent unbesetzt. Der Personalmangel birgt „hohe Sicherheitsrisiken“, so das Ministerium. (…)

(…) Personeller Mehrbedarf

gesamter Bedarf an zusätzlichen Planstellen oder Vollbeschäftigtenäquivalenten laut Wahrnehmungsbericht

Justizwache 250 (…)“

Der Personalmangel bei der Justizwache bedeutet eine Belastung eines jeden Bediens­teten, welche oft durch Eingriffe in die Privatsphäre von einigen Medien verstärkt wird. Hier ist der öffentlich Bedienstete samt seiner Familie gänzlich auf sich alleine gestellt. Der Staat gegenüber seinen Bediensteten die Pflicht, diesen rechtlich beizustehen.

Nicht nur der rechtliche Schutz, auch die budgetäre Ausstattung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Haftanstalten muss dem Staat ein Leistungssoll sein.

Im letzten Bundesvoranschlag, der mit seinen Zahlen wegen der COVID-19-Maßnah­men der Realität höchstwahrscheinlich nicht einmal nahekommt, werden Gelder locker­gemacht, um zusätzlich 30 neue Planstellen für Exekutivbedienstete der Justizanstalten einzurichten. Das bedeutete, dass es für jede der 28 Justizanstalten 1,07142857 Justiz­wachebeamte mehr geben wird. Im Ergebnis konnte der Personalstand der Justizwache nicht einmal so aufgefüllt werden, dass die Lücke durch Ruhestandsabgänge geschlos­sen werden kann.

Im Budgetvoranschlag 2022 werden keine neuen und dringend notwendigen Planstellen für Justizwachebeamte zur Verfügung gestellt. Dazu gab es von Seiten des Finanzmi­nisters, der diese Planstellen budgetär hätte bedienen müssen, keine grünes Licht.

Um die Justizwache tatsächlich zu entlasten, muss neben einer personellen Aufstockung und einer besseren budgetären Ausstattung auch das freiheitliche Modell „Haft in der Heimat“ verstärkt vorangetrieben werden, denn der Anteil der in Österreich verurteilten Ausländer an der Gesamtzahl der Verurteilten nimmt seit Jahren stetig zu. Innerhalb von nicht einmal zwanzig Jahren hat er sich nahezu verdoppelt: Verfügte um die Jahrtau­sendwende noch jeder vierte Verurteilte über keine österreichische Staatsbürgerschaft, so ist heute schon jeder zweite Verurteilte ein Ausländer.

Der aus dieser dramatischen Entwicklung resultierende hohe Ausländeranteil bei den Inhaftierten stellt für den österreichischen Strafvollzug eine der größten Herausforderun­gen dar. Insbesondere die Kosten für die Unterbringung sind enorm.

Zur Entlastung unserer Justizanstalten müssen daher Maßnahmen – vor allem solche, welche zur Haftverbüßung der Straftäter in deren Heimatstaat führen – getroffen werden. Die Vollziehung der Haft in der Heimat ist zudem im Hinblick auf eine erfolgreiche Reso­zialisierung stets besser, weshalb stets eine möglichst rasche Überstellung des Straftä­ters in den jeweiligen Herkunftsstaat anzustreben ist.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat Maßnahmenpaket für die Justizwache vorzulegen, das folgende Kernpunkte enthält:

•     Mehr Planstellen: Die Sicherheit in den Justizanstalten muss durch Personalaufsto­ckung der Bediensteten der Justizwache erhalten bleiben.

•     Bessere budgetäre Ausstattung: Das Budget hat so ausgerichtet zu sein, dass ein Mehr an Planstellen und Ausrüstung für die Justizwache nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen in der Justiz führt.

•     Schutz der Privatsphäre: Es ist ein medienrechtlicher Schutz der Privatsphäre der Bediensteten einzuführen. Wird bei Eingriffen in die Privatsphäre von Bediensteten, insbesondere bei Justizwachebeamten, durch Veröffentlichungen verletzt, kann der Dienstgeber im Wege der Finanzprokuratur die Ansprüche der Betroffenen geltend machen.

•     Anerkennung der Justizwache: Die Bediensteten der Justizwache dürfen nicht durch Zivilpersonen ersetzt werden, sondern müssen vielmehr im Sinne der Vollzugszwe­cke gestärkt werden. Der Beruf des Justizwachebeamten ist kein Betreuungsberuf, die Beamten sind keine Sozialarbeiter, sie erbringen Sicherheitsleistungen.

•     Haft in der Heimat: Das Konzept „Haft in der Heimat“ ist durch bilaterale Überein­kommen und konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkom­men zu forcieren.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Jachs. – Bitte sehr.