22.46

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Während wir hier im Hohen Haus das Budget 2022 diskutieren, steigen die Coronafallzahlen unaufhörlich. Ein Sinnbild dafür ist die Situation, die wir in Salzburg haben: Das Salzburger Uniklinikum hat eine Überlastungsanzeige an den Landeshauptmann übermittelt, da die medizinische Versor­gung bald nicht mehr garantiert werden kann.

Dies zeigt, wie dramatisch die Situation ist, Frau Ministerin, es zeigt aber auch das Ver­sagen des Systems Kurz, dem auch Sie angehören. Laut Epidemiegesetz liegt die klare Verantwortung bei der Bundesregierung. Auch wenn es jetzt einen Lockdown für Un­geimpfte gibt, den ich für völlig falsch erachte, steigen die Fallzahlen in Österreich weiter an. (Beifall bei der SPÖ.)

Viele stellen sich die Frage, wann der nächste Lockdown für uns alle kommt. Die Schä­den für die Wirtschaft sind durch den Teillockdown bereits jetzt enorm: Aufgrund der 2,5G-Regel oder der 2G-Regel hat die Wirtschaft große Umsatzeinbußen zu verbuchen. Die Rufe nach neuen Wirtschaftshilfen für Unternehmen werden immer lauter. Auch ich bin Unternehmerin, und ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Rufe zu Recht lauter werden.

Frau Ministerin, diesbezüglich müsste im Budget 2022 dringend Vorsorge getroffen wer­den. Es braucht einen Schutzschirm für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, die durch Corona einen Großteil ihrer Einnahmen verloren haben oder auch noch ver­lieren werden.

Ein wichtiges Instrument, das sich bewährt hat, ist der Härtefallfonds. Dieser muss un­bedingt bis ins Jahr 2022 hinein verlängert werden. Ich frage Sie hier an dieser Stelle, Frau Ministerin: Wieso liegt da noch nichts auf dem Tisch? Sie haben jetzt eine Frist bis Donnerstag, Frau Ministerin, denn ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein, der am Donnerstag zur Abstimmung kommt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ver­längerung des Covid-19 Härtefallfonds“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Beantragung des Här­tefallfonds für Betrachtungszeiträume ab September 2021 weiterhin ermöglicht wird. Darüber hinaus müssen neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, auch über 2021 hinaus zu unterstützen.“

*****

Wir brauchen jetzt eine Politik, die handelt und nicht sehenden Auges unser Land an die Wand fährt. Wir brauchen eine Politik des Miteinanders, und wir brauchen eine Politik, die die Gesellschaft nicht spaltet. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen noch eine gute Nacht. (Beifall bei der SPÖ.)

22.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Verlängerung des Covid-19 Härtefallfonds

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 4) Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.), zur Untergliederung 40 Wirtschaft

Die Covid-19-Pandemie hat Österreichs Wirtschaftsbetriebe hart getroffen. Seit 2019 gab es mehrere Lockdowns und Maßnahmen, die den Betrieb vieler Unternehmen ver­unmöglicht oder stark eingeschränkt haben.

Die Beherbergung und die Gastronomie haben etwa noch einen weiten Weg aus der Krise vor sich. Hier lag die Wertschöpfung im 2. Quartal 2021 laut Statistik Austria im Vergleich zum Vorkrisenniveau bei 47,7%. Auch für Branchen wie die SchaustellerInnen, MarktfahrerInnen und FremdenführerInnen ist die Krise noch lange nicht vorüber.

Es sind die Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU), die besonders unter den Folgen der Pandemie leiden. Sie sind auf Unterstützung angewiesen, um ein Fortbestehen ihres Betriebes und ihrer Exis­tenz zu gewährleisten.

Der Härtefallfonds kann laut derzeit geltenden Richtlinien für die Betrachtungszeiträume Juli, August, September 2021 bis zum 30. Oktober 2021 beantragt werden. Um das wirt­schaftliche Comeback für Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU) nicht zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen, muss der Härtefallfonds unbedingt verlängert werden.

Die aktuellen Verschärfungen rund um die 2G-Regel, die hohen Infektionszahlen sowie Diskussionen über regionale Lockdowns verschärfen die Situation der Betriebe wieder.

FremdenführerInnen, Gastronomiebetriebe aber auch die Branche der körpernahen Dienstleistungen sind wieder verstärkt von den Verschärfungen betroffen.

Eine Verlängerung des Härtefallfonds ist daher dringendst geboten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Beantragung des Här­tefallfonds für Betrachtungszeiträume ab September 2021 weiterhin ermöglicht wird. Da­rüber hinaus müssen neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, auch über 2021 hinaus zu unterstützen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Es ist keine Wortmeldung mehr bei uns eingelangt.

Ich unterbreche nun die Sitzung bis Mittwoch, den 17. November 2021, 9 Uhr. Die Ver­handlungen werden mit den Untergliederungen 21: Soziales, 22: Pensionsversicherung, und 21: Konsumentenschutz, fortgesetzt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, die Sitzung ist unterbrochen.