12.24
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich bringe gleich einen Entschließungsantrag der FPÖ ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend notwendige budgetäre Mittel für einen verfassungskonformen Zustand des Heeres“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, eine budgetäre Ausstattung in der Höhe 3,3 Mrd für das Jahr 2022 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
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(Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Ich bringe diesen Entschließungsantrag zu Beginn meiner Ausführungen ein, weil er im Wesentlichen dokumentiert, dass diese 3,3 Milliarden Euro jenes Budget gewesen wäre, auf das – wenn Sie nicht die Regierungszusammenarbeit mit uns im Jahre 2019 beendet hätten und wenn Ihre Partei sich an jene Vereinbarungen gehalten hätte – wir uns in den Regierungsverhandlungen zum Verteidigungsbudget geeinigt haben.
Sie werden jetzt in Ihrer Erklärung sagen, dass mit diesen 2,7 Milliarden Euro ein historisches Budget erreicht werden wird. Das ist ein bisschen eine verzerrte Darstellung, Kollege Laimer ist schon darauf eingegangen. Wir hatten Anfang der Achtzigerjahre – 1983 bis 1986, um genau zu sein – unter den freiheitlichen Ministern Frischenschlager und Krünes ein Verteidigungsbudget, das mehr als 1 Prozent des damaligen Bruttoinlandsprodukts ausgemacht hat. Wir konnten damals eine 200 000-Mann-Armee, eine Milizarmee aufstellen, auch ausstatten und mit den notwendigen Infrastrukturen begleiten. Das war damals, glaube ich, ein großer Fortschritt für das österreichische Bundesheer, wir profitieren heute noch von den Dingen, die damals eingerichtet worden sind.
Das Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ist ein bisschen schwankend, da haben Sie recht, denn das Bruttoinlandsprodukt ist ja keine absolute Größe, sondern verändert sich im Laufe der Jahre. Ich möchte Ihnen das nur gesagt haben.
In diesem 2,7-Milliarden-Budget gibt es einiges Positives zu vermerken. Sie haben dort die ersten Anteile der 70 Millionen Euro für die österreichische Miliz festgeschrieben. Sie legen auch ein Schwergewicht auf die Autarkie von Kasernen, das begrüßen wir sehr. Das ist die Idee der Sicherheitsinseln – die wir damals mit Ihnen für die Amtszeit des Ministers Kunasek vereinbart hatten –, die sicherstellen, dass nicht nur das österreichische Bundesheer autark agieren kann, sondern dass man auch Hilfestellungen für die zivilen Infrastrukturen, die in einer Krise notwendig sind, geben kann.
Ich vermerke auch positiv, dass wir die Hubschrauber jetzt anschaffen werden. Das ist jenes Projekt, das auch Mario Kunasek während seiner Ministertätigkeit begonnen hat. Viel positiver sehe ich allerdings die Adaptierung und die Aufstockung der Black-Hawk-Flotte – das ist schweres militärisches Gerät, das dann eingesetzt werden kann, wenn man es wirklich braucht. Sie haben auch ein Schwergewicht in Bezug auf die Terror- und Katastrophenschutzbereiche gelegt. Das sehen wir auch positiv, das entspricht unseren Intentionen, wir bestärken Sie auch darin, da weiterzuarbeiten.
Negativ ist für mich zu bemerken, dass wir durch die verschiedensten Hilfsdienste, die das österreichische Bundesheer in den letzten Jahren tätigen musste, einen dramatischen Verlust an militärischen Fähigkeiten zu verzeichnen haben, weil die Soldaten nicht mehr ausreichend ausgebildet werden können und deshalb auch nur mehr bedingt in der Lage sind, im Rahmen einer wirklichen militärischen Krise eingesetzt zu werden.
Sie haben es auch nicht in die Wege geleitet, dass wir wieder verpflichtende Milizübungen beginnen. Sie haben diese verpflichtenden Milizübungen aufgrund der Intervention der ÖVP, damals unter Minister Platter, leider gegen unseren Willen, gegen den Willen der FPÖ abgeschafft. Wir erleben derzeit, dass die Miliz mit einem dramatischen Personalmangel zu ringen hat. Wenn wir das Milizprinzip, das in der Verfassung vorgesehen ist, ernst nehmen, dann müssten wir alle Schritte setzen, um der Miliz die Möglichkeit zum nach wie vor notwendigen personellen Aufwuchs zu geben. Wir müssen also in die Wege leiten, dass wir wieder eine Sechs-plus-Lösung für alle Grundwehrdiener einführen.
Der Beginn dessen wäre, dass wir diese Sechs-plus-drei-Lösung, die jetzt besteht, dass man sich nach sechs Monaten Grundwehrdienst für drei Monate freiwillig für einen Einsatz zum Beispiel an der Staatsgrenze melden kann, diese Meldung, die auch mit einem ordentlichen Gehalt versehen ist, mit einer Milizverpflichtung verbinden. Ich würde Sie ersuchen, in diese Richtung tätig zu werden und von Ihren Experten im Ministerium auch prüfen zu lassen, in welcher Weise wir das umsetzen können.
Wir sehen auch die Luftraumüberwachung in keiner guten Entwicklung, Frau Ministerin. Durch die Nichtnachbesetzung der 105er können wir bisher nur feststellen, dass die ÖVP und Sie als Ministerin die aktive Luftraumüberwachung infrage stellen und dass die Flotte der Eurofighter, die wir derzeit zur Aufgabenbewältigung in diesem Bereich haben, durch verschiedene politische Überlegungen Ihrer Partei gefährdet ist. Ich möchte Sie auffordern, die aktive Luftraumüberwachung und die Sicherstellung derselben ernst zu nehmen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für einen souveränen Staat, und ich glaube, dass Österreich gut damit gefahren ist, dass wir in diesen Bereichen bisher unsere Interessen durchsetzen konnten.
Die Reform der Zentralstelle, die Sie begonnen haben, sehe ich sehr kritisch. Ich sehe darin eine prinzipiell zivile Struktur, die uns eine breite Führungsspanne mit einem hohen Koordinierungsaufwand geben wird. Ich gehe davon aus, dass Sie im kommenden Jahr auch wieder Reformbestrebungen in Bezug auf die jetzt eingenommene Gliederung und die eingenommenen Lösungen haben werden.
Sie erwähnen auch die Verwaltung von Covid-Lagern, die dem österreichischen Bundesheer nun übertragen worden ist. Wir sehen das sehr kritisch. Ich möchte Sie, Frau Ministerin, ersuchen, dass Sie alle diese zivilen Aufgaben, die dem Bundesheer über einen längeren Zeitraum als grundsätzliche Aufgaben zugewiesen werden, ablehnen. Dafür ist das österreichische Bundesheer nicht da. Die Haltung von Covid-Lagern ist eine Sache des Gesundheitsministeriums. Dieses hat diese Bereiche zu koordinieren und zu verwalten. Erst wenn das Gesundheitsministerium dazu nicht mehr in der Lage ist, kann das österreichische Bundesheer mit seinen Mitteln – die es ja hat – zur Verfügung stehen, um die Lage zu meistern.
Der dramatische Investitionsstau ist weiterhin abzubauen. Ich räume aber ein, dass Sie natürlich nicht aufräumen können, was in Jahrzehnten versäumt worden ist – das halte ich Ihnen zugute. Ich möchte Sie aber durchaus ermuntern, in Bezug auf den Finanzminister tätig zu werden. Es ist ja nichts Neues, wenn wir feststellen, dass die Türkisen nicht nur im Abwind sind, sondern eigentlich auf dem Abstellgleis gelandet sind. Bei Ihnen, Frau Ministerin, nehme ich an, dass Sie eine brave Schwarze aus Niederösterreich sind, und deshalb fordere ich Sie auf, sich so in den Budgetverhandlungen zu verhalten (Zwischenruf des Abg. Wurm), dass der Herr Finanzminister, der ein ausgewiesener Türkiser ist, Sie endlich kennenlernt, damit Sie endlich die Budgetmittel freibringen, die wir notwendig brauchen.
Das Bundesheer, meine Damen und Herren, muss in die Lage versetzt werden, seinen verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen, und das ist die militärische Landesverteidigung. Wer diese Verteidigung beherrscht, der kann auch helfen, wenn die anderen Strukturen, die zivilen Strukturen, nicht mehr weiterkommen, nämlich mit schwerem Gerät und auch mit ausreichend Personal, und das gilt es für uns alle, vor allem für Sie, Frau Ministerin, sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, MMMag. Dr. Kassegger. Ing. Mag. Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend dringend notwendige budgetäre Mittel für einen verfassungskonformen Zustand des Heeres
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) Untergliederung 14 – Militärische Angelegenheiten, in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2021
Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 sieht für die UG 14 - Militärische Angelegenheiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von 2,7 Milliarden EUR vor. Mit den vorgelegten Budgetzahlen ignoriert die Bundesregierung den katastrophalen Zustand und die dramatische Unterfinanzierung des österreichischen Bundesheeres! Das Bundesheer ist weit weg davon, seine von der Bundes-Verfassung vorgegebene Aufgabe, die militärische Landesverteidigung, auch nur in Ansätzen erfüllen zu können.
Auf Grund der immerwährenden Neutralität ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist.
Das Österreichische Bundesheer ist aufgrund jahrzehntelanger Unterfinanzierung nicht mehr in der Lage seinen verfassungsmäßigen Auftrag vollumfänglich zu erfüllen. Der Generalstab hat in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ und später mit dem Bericht „Unser Heer 2030“ ganz klar die problematische finanzielle Ist-Situation dargestellt.
Das Ziel muss natürlich auch eine sukzessive Anhebung des Verteidigungsbudgets auf ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2030 sein, damit das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag wieder erfüllen kann und die österreichische Landesverteidigung über eine langfristige budgetäre Sicherheit verfügt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militärischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, eine budgetäre Ausstattung in der Höhe 3,3 Mrd für das Jahr 2022 vorgesehen wird.
In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.
Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraumüberwachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“
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Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Robert Laimer zu Wort gemeldet. – Bitte.