13.15

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Bundesminis­ter! Ich kann es wirklich nicht mehr hören: Jedes Jahr kommen Sie hierher in die Budget­debatte mit einer angeblichen Erfolgsnachricht, wonach Sie angeblich ein Rekordbudget für unser Bundesheer herausverhandelt hätten. Dieses angebliche Rekordbudget reicht aber nicht einmal für ein ordentliches Begräbnis unserer Landesverteidigung aus. Wenn Sie das Budget einer minimalen Erhöhung unterziehen, mit der Sie aber nicht einmal die Inflation abdecken, dann mag das vielleicht nominell eine Erhöhung sein, aber wenn man die Kaufkraft entsprechend berücksichtigt, ist es eine weitere Herabsetzung eines ohnehin schon viel zu niedrigen Budgets. – Wenn Sie mir das nicht glauben, dann fragen Sie bitte Herrn Kollegen Taschner, der wird Ihnen das schon erklären.

Wir haben beim Bundesheer einen gewaltigen Investitionsrückstand, Sie wissen das ganz genau. Wir bräuchten in Wahrheit ein Budget, das fast doppelt so hoch ist wie das jetzige, plus Sonderfinanzierungen für dringend notwendige große Beschaffungsvor­gänge. Ihre Vorgänger und der Generalstab haben das bereits vor über zwei Jahren deutlich und plakativ aufgezeigt. Geld gibt es also viel zu wenig, und unser Heer ver­kommt ganz im Sinne der türkisen Verteidigungsdoktrin zu einem leicht bewaffneten technischen Hilfswerk.

Aber Geld ist nicht alles: Die ÖVP tritt auch unsere Bundesverfassung mit Füßen, und das nicht nur bei den Coronamaßnahmen, die der VfGH – spät, aber doch – reihenweise aufhebt. In unserer Bundesverfassung steht – ich zitiere –: „Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzu­richten.“ – Wir haben aber nicht einmal auf dem Papier, von der Realität ganz zu schwei­gen, ein Milizheer nach Schweizer Vorbild, welches der seinerzeitige Verfassungsge­setzgeber vor Augen hatte. Ein Milizheer, das so wie momentan auf reiner Freiwilligkeit beruht, gibt es nicht. Das kann nicht funktionieren, egal welche Anreize Sie setzen. Da­her müssten Sie eigentlich die Erbsünde Ihres Vorvorgängers und Parteikollegen Gün­ther Platter gutmachen und wieder verpflichtende Truppenübungen einführen. Aber dazu fehlt Ihnen der politische Wille und der Mut – und reden Sie sich bitte nicht auf Ihren grünen Koalitionspartner aus, denn wir Freiheitliche haben Ihre negative Einstellung zur Landesverteidigung als früherer Koalitionspartner selbst hautnah miterleben müssen.

Daher bringe ich – beinahe schon traditionell – folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehrge­setzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet.“

*****

Es freut mich, dass auch die Sozialdemokraten letztes Jahr diesem Antrag zugestimmt haben. Offenbar hat auch dort ein gewisses Umdenken eingesetzt, und ich hoffe, dass sie diesem Antrag auch diesmal wieder zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

13.18

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Reifenberger, Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, MMMag. Dr. Kas­segger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz

über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzge­setz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) Untergliederung 14 – Militärische An­gelegenheiten, in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2021

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 sieht für die UG 14 - Militärische Angelegen­heiten im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von nur 2,7 Milliarden EUR vor. Das Österreichische Bundesheer ist aufgrund jahrzehntelanger Unterfinanzierung nicht mehr in der Lage seinen verfassungsmäßigen Auftrag voll-umfänglich zu erfüllen. Unter Verteidigungsminister Mario Kunasek hat der General-stab in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ und später die Fortschreibung mit dem Be­richt „Unser Heer 2030“ ganz klar die problematische finanzielle Ist-Situation dargestellt. Auf Grund der Neutralität ist Österreich verpflichtet alles zu tun, um das eigene Land, die Heimat, zu verteidigen. Dafür bedarf es der militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist, sowie der allgemeinen Wehrpflicht.

Durch die verantwortungslose Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate als un­taugliches Wahlzuckerl hat der ehemalige ÖVP-Minister PLATTER dem Bundes-heer und damit Österreich nachhaltig geschadet. Nur die Miliz ermöglicht ein Auf-wachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke. Die chronische Unterdotierung brachte jedoch einen schweren Mangel an Ausrüstung und Ausstattung. Der Wegfall der Übungspflicht und die reduzierten Ausbildungskapazitäten führen zu Personal-knappheit bei der Miliz. Dies alles wirkte sich negativ auf die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der Miliz aus, so die Erkenntnis 2019 der Ressortführung selbst!

Die Milizverbände und -einheiten weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Die Bundesre­gierung ist aufgefordert, diese Schritte im Sinne des Schutzes unseres Staates und sei­ner Bevölkerung unverzüglich zu setzen!

Der wesentlichste Schritt dazu ist durch die Änderung des Wehrgesetzes die Wieder­einführung der 8 Monate Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate. Nur so bekommt das Bundesheer wieder die notwendigen Kräfte für die Miliz, diese auszubilden und die Möglichkeit gemeinsam zu üben und sich damit auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung vorzubereiten. Es würde auch damit endlich der laufend praktizierte Verfassungs-bruch abgestellt werden. Mit diesem Modell 6+2 wäre auch die Verlängerung der Grundwehrdiener nicht notwendig gewesen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehrgeset­zes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im be­währten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Ing. Manfred Hofinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.