9.40

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem auch geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt auch das Familienbudget. Ich möchte auf die Situation der Familien in Österreich eingehen.

20 Monate Pandemie – 20 Monate Pandemie, das bedeutet für viele Familien große Probleme, die Reserven sind aufgebraucht. Wenn man die einmalige Hilfe aus dem Fa­milienhärteausgleich bekommen hat, so ist diese längst ausgegeben. Auch der viel ge­lobte Familienbonus ist nicht für alle Familien ein echter Bonus. Gerade die Familien mit den kleinen Einkommen, die AlleinerzieherInnen und armutsgefährdete Familien profitie­ren relativ wenig oder gar nicht vom Familienbonus. 180 000 Kinder sind weiterhin davon ausgeschlossen, Frauen und AlleinerzieherInnen sind massiv benachteiligt, nur rund 30 Prozent der BezieherInnen sind Frauen.

Leistung muss sich lohnen. Die LeistungsträgerInnen würden mit dem Familienbonus belohnt, so heißt es in der Argumentation. Dabei wird aber vergessen, dass nicht jede Leistung entsprechend bezahlt wird: Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege zum Bei­spiel. Viele dieser Leistungen werden von den Frauen ganz selbstverständlich und ohne Bezahlung erbracht. Nicht berücksichtigt wird auch, dass Alleinerzieherinnen oft den zweiten Elternteil ersetzen und in schlechter bezahlten Jobs arbeiten. Das sind aber in den Augen der Regierung keine Leistungen, die belohnt werden müssen.

Für eine wirkungsvolle Armutsbekämpfung müssten auch Sachleistungen, besonders ein rascher Ausbau der Kinder- und Pflegebetreuung, dringend vorangetrieben werden. (Beifall bei der SPÖ.) Das würde allen Familien und ihren Kindern mehr bringen als das derzeitige Modell des Familienbonus.

Während im Regierungsprogramm eine substanzielle Aufstockung der Mittel für Ele­mentarpädagogik vorgesehen ist, findet sich diese im Budget nicht wieder. Zumindest das Barcelona-Ziel von 33 Prozent sollte als Richtschnur dienen, ist aber mit 31 Prozent weiterhin unambitioniert. Dabei könnten wir schon viel weiter sein, wenn die Investitionen in die Kinderbetreuung von rund 1,2 Milliarden Euro nicht aus Machtinteresse verhindert worden wären.

Sehr geehrte Frau Familienministerin! 20 Monate Pandemie haben ihre Spuren hinter­lassen. Die Infektionszahlen schnellen in die Höhe. Ein Ende der Gesundheitskrise ist nicht abzusehen, und das nicht zuletzt aufgrund des mangelhaften Krisenmanagements der Bundesregierung. Es ist Ihre Aufgabe, die Situation aller Familien zu verbessern, und besonders armutsgefährdete Familien brauchen jetzt rasch finanzielle Unterstüt­zung.

Daher stellen wir aufgrund der besonderen Herausforderungen und der angespannten finanziellen Lage vieler Familien durch die Coronapandemie einen Antrag auf Verlänge­rung des Familienhärteausgleichs.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, den Corona-Familienhärteaus­gleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich ab 1. Dezember 2021 zu ermöglichen.“

*****

Ich ersuche um Zustimmung, um auch den ärmsten Familien in Österreich die Unterstüt­zung zu geben, die sie brauchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

9.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) zur Untergliederung 25

Der Corona-Familienhärteausgleich wurde eingerichtet, um die finanzielle Situation von Familien, die aufgrund der Corona-Krise besonders unter Armut leiden, zu verbessern. Von 15. April 2020 bis 30. Juni 2021 konnte ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem Co­rona-Familienhärtefonds gestellt werden. Mehr als 100.000 Familien wurden lt. Home­page des Familienministeriums unterstützt. Die Antragstellung für eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds ist seit 1. Juli 2021 nicht mehr möglich.

Aufgrund der aktuellen, sich zunehmend verschärfenden Corona-Situation in Österreich, den Auswirkungen der Maßnahmen von Bund und Ländern rund um die 2-G-Regel so­wie die massive Teuerung, geraten viele Familien erneut in gravierende Notlagen.

Politische Verantwortung übernehmen heißt, auch Familien, die aufgrund der verhee­renden Corona-Situation in Not geraten sind, so rasch wie möglich durch Hilfsleistungen zu unterstützen. Eine Fortsetzung des Corona Familienhärteausgleichsfonds ist daher dringendst geboten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, den Corona-Familienhärteaus­gleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich ab 1. Dezember 2021 zu ermöglichen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grebien. – Bitte sehr.