9.40
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem auch geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren unter diesem Tagesordnungspunkt auch das Familienbudget. Ich möchte auf die Situation der Familien in Österreich eingehen.
20 Monate Pandemie – 20 Monate Pandemie, das bedeutet für viele Familien große Probleme, die Reserven sind aufgebraucht. Wenn man die einmalige Hilfe aus dem Familienhärteausgleich bekommen hat, so ist diese längst ausgegeben. Auch der viel gelobte Familienbonus ist nicht für alle Familien ein echter Bonus. Gerade die Familien mit den kleinen Einkommen, die AlleinerzieherInnen und armutsgefährdete Familien profitieren relativ wenig oder gar nicht vom Familienbonus. 180 000 Kinder sind weiterhin davon ausgeschlossen, Frauen und AlleinerzieherInnen sind massiv benachteiligt, nur rund 30 Prozent der BezieherInnen sind Frauen.
Leistung muss sich lohnen. Die LeistungsträgerInnen würden mit dem Familienbonus belohnt, so heißt es in der Argumentation. Dabei wird aber vergessen, dass nicht jede Leistung entsprechend bezahlt wird: Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege zum Beispiel. Viele dieser Leistungen werden von den Frauen ganz selbstverständlich und ohne Bezahlung erbracht. Nicht berücksichtigt wird auch, dass Alleinerzieherinnen oft den zweiten Elternteil ersetzen und in schlechter bezahlten Jobs arbeiten. Das sind aber in den Augen der Regierung keine Leistungen, die belohnt werden müssen.
Für eine wirkungsvolle Armutsbekämpfung müssten auch Sachleistungen, besonders ein rascher Ausbau der Kinder- und Pflegebetreuung, dringend vorangetrieben werden. (Beifall bei der SPÖ.) Das würde allen Familien und ihren Kindern mehr bringen als das derzeitige Modell des Familienbonus.
Während im Regierungsprogramm eine substanzielle Aufstockung der Mittel für Elementarpädagogik vorgesehen ist, findet sich diese im Budget nicht wieder. Zumindest das Barcelona-Ziel von 33 Prozent sollte als Richtschnur dienen, ist aber mit 31 Prozent weiterhin unambitioniert. Dabei könnten wir schon viel weiter sein, wenn die Investitionen in die Kinderbetreuung von rund 1,2 Milliarden Euro nicht aus Machtinteresse verhindert worden wären.
Sehr geehrte Frau Familienministerin! 20 Monate Pandemie haben ihre Spuren hinterlassen. Die Infektionszahlen schnellen in die Höhe. Ein Ende der Gesundheitskrise ist nicht abzusehen, und das nicht zuletzt aufgrund des mangelhaften Krisenmanagements der Bundesregierung. Es ist Ihre Aufgabe, die Situation aller Familien zu verbessern, und besonders armutsgefährdete Familien brauchen jetzt rasch finanzielle Unterstützung.
Daher stellen wir aufgrund der besonderen Herausforderungen und der angespannten finanziellen Lage vieler Familien durch die Coronapandemie einen Antrag auf Verlängerung des Familienhärteausgleichs.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich ab 1. Dezember 2021 zu ermöglichen.“
*****
Ich ersuche um Zustimmung, um auch den ärmsten Familien in Österreich die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
9.43
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs
Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) zur Untergliederung 25
Der Corona-Familienhärteausgleich wurde eingerichtet, um die finanzielle Situation von Familien, die aufgrund der Corona-Krise besonders unter Armut leiden, zu verbessern. Von 15. April 2020 bis 30. Juni 2021 konnte ein Antrag auf eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds gestellt werden. Mehr als 100.000 Familien wurden lt. Homepage des Familienministeriums unterstützt. Die Antragstellung für eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds ist seit 1. Juli 2021 nicht mehr möglich.
Aufgrund der aktuellen, sich zunehmend verschärfenden Corona-Situation in Österreich, den Auswirkungen der Maßnahmen von Bund und Ländern rund um die 2-G-Regel sowie die massive Teuerung, geraten viele Familien erneut in gravierende Notlagen.
Politische Verantwortung übernehmen heißt, auch Familien, die aufgrund der verheerenden Corona-Situation in Not geraten sind, so rasch wie möglich durch Hilfsleistungen zu unterstützen. Eine Fortsetzung des Corona Familienhärteausgleichsfonds ist daher dringendst geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und eine Antragstellung für Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich ab 1. Dezember 2021 zu ermöglichen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grebien. – Bitte sehr.