16.04

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Da es hier im Hohen Haus – insbesondere beim ersten Klubobmannstellvertreter der ÖVP, der leider nicht hier ist – immer wieder Unklarheiten dahin gehend gibt, welche Ökomaßnahmen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform von der Bundesregierung vorgesehen sind, möchte ich diese nun einmal in der Gesamtbetrachtung kritisch würdigen.

Der erste Teil der ökoasozialen Steuerreform wurde bereits 2020 beschlossen und um­fasste folgende steuerlichen Ökomaßnahmen: die Neugestaltung der Flugticketabgabe und die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe. In Anbetracht dessen, dass wir co­ronabedingt Hunderte Millionen Euro in die AUA gepulvert haben, war die Neugestaltung der Flugabgabe nicht wirklich förderlich.

Die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe mit einer massiven Erhöhung der NoVA um 510 Millionen Euro bis 2025 war ja bereits der erste Vorgeschmack der zukünftigen Ökostrafsteuern. Diese NoVA-Erhöhung betrifft insbesondere Kraftfahrzeuge, die von Kleingewerbetreibenden, aber auch von Familien angeschafft werden. Diese Kleinge­werbetreibenden und Familien waren und sind die ersten Opfer dieser ökoasozialen Steuerreform. (Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir zum Herzstück dieses Budgets, zum zweiten Teil der ökoasozialen Steuer­reform, der größten Mogelpackung in der Zweiten Republik! Die aus Marketinggründen neu erfundene CO2-Steuer ist nichts anderes als eine Mineralölsteuererhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Diese türkis-grüne CO2-Strafsteuer hat zumindest bis 2025 keinen Lenkungseffekt, das haben auch die Experten im Budgethearing bestä­tigt, auch die Expertin der grünen Fraktion.

In Österreich steigen die Energiepreise derzeit massiv an und durch die geplante CO2-Strafsteuer wird Energie ab 1. Juli 2022 nochmals verteuert. Auch der mit der CO2-Straf­steuer neu erfundene Preisstabilitätsmechanismus ist ein reines Täuschmanöver; der Energiepreis wird dadurch um keinen Cent billiger.

Die CO2-Strafsteuer und der regionale Klimabonus sind auch in der verwaltungstechni­schen Abwicklung neue Bürokratiemonster – ich habe das vorgestern schon näher aus­geführt –: eine Steuer, die durch den Finanzminister kompliziert eingehoben und dann in Form des regionalen Klimabonus durch die Umweltministerin noch komplizierter und auch noch ungerecht verteilt wird. Warum muss man da zwei Ministerien beschäftigen, noch dazu, wo die Umweltministerin überhaupt keine Daten für die Abwicklung des Kli­mabonus hat? Warum kann das nicht vom Finanzministerium alleine abgewickelt wer­den, und zwar antragslos, so wie bei der Familienbeihilfe?

Der regionale Klimabonus ist nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern auch inhaltlich ungerecht. Die CO2-Strafsteuer betrifft nämlich nicht nur die Mobilität, sondern auch das Heizen; die Heizkosten und die Energieversorgung bleiben aber beim Klimabonus voll­kommen unberücksichtigt. Wie treffsicher der regionale Klimabonus ist, sieht man am Beispiel der Ketzergasse an der Wiener Stadtgrenze, wo die Hausnummer über die Hö­he des Klimabonus entscheidet. Und solche Kuriositäten gibt es noch viele mehr.

Der dritte Teil der ökoasozialen Steuerreform sieht folgende Ökomaßnahmen vor, die noch umgesetzt werden müssen: die Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales, die Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs, die Abschaffung des Dieselprivilegs und weitere Maßnahmen gegen den Tanktourismus. Aus Sicht der türkis-grünen Bundesregierung sind das alles klimaschädliche Subventionen, die man abschaffen, also ökologisieren muss.

Auf zwei dieser Maßnahmen möchte ich näher eingehen, zum einen auf den Tanktou­rismus: Wenn der Tanktourismus in Österreich abgeschafft wird, dann hat die Republik Österreich massive Mindereinnahmen, insbesondere bei der Mineralölsteuer, aber auch bei der Umsatzsteuer. Der Finanzminister schätzt die Größenordnung in einer Budgetan­fragebeantwortung von gestern auf einige Hundert Millionen Euro pro Jahr.

Diese Mindereinnahmen werden wohl wieder durch höhere oder neue Steuern kompen­siert werden müssen, die wiederum der österreichische Steuerzahler schultern muss. Diejenigen Ausländer, die in Österreich tanken, verbrauchen den Treibstoff aber nicht in Österreich, sondern im Ausland. Die Emissionen aus dem Tanktourismus werden aber dennoch Österreich zugerechnet. Aus budgetärer Sicht ist es ein Wahnsinn, wenn die Republik Österreich auf Steuereinnahmen von Ausländern verzichtet, nur weil unge­rechtfertigterweise Emissionen, die im Ausland verursacht werden, der Republik Öster­reich zugerechnet werden. Daher sind diesbezüglich der Herr Finanzminister und auch die Frau Umweltministerin gefordert, sich dafür einzusetzen, dass der CO2-Ausstoß auf­grund des Tanktourismus eben nicht Österreich zugerechnet wird. Der österreichische Steuerzahler wird es ihnen danken. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt, den ich herausgreifen möchte, betrifft die Ökologisierung des Dienst­wagenprivilegs. Damit will die Bundesregierung stärkere Anreize für emissionsfreie Dienstwägen, also Elektrokraftfahrzeuge, schaffen. Ist dem Finanzminister und der Um­weltministerin eigentlich bewusst, dass der Sachbezugswert für Elektrokraftfahrzeuge bereits seit 2016 0 Euro beträgt? – Welche Anreize wollen Sie da noch schaffen? We­niger, als keine Steuern zu zahlen, geht nicht, und ich glaube nicht, dass da Negativsteu­ern angedacht sind. Vielleicht überdenken Sie also Ihre Forderung, die bereits seit 2016 Gesetz ist.

Immer dann, wenn die türkis-grüne Bundesregierung etwas ökologisiert, wird es teuer für die Österreicher. Das haben wir bei der Normverbrauchsabgabe schon gesehen, de­ren Ökologisierung die Steuerzahler 510 Millionen Euro kosten wird. Das werden wir aber auch bei der Ökologisierung, also der Abschaffung, des Pendlerpauschales sehen.

Der erste Klubobmannstellvertreter hat ja stets gesagt: Beim Pendlerpauschale wird nichts angerührt. Ich habe es heute auch vom Kollegen Hammer gehört: Das Pendler­pauschale wird nicht angetastet. Es steht aber dennoch im Regierungsprogramm.

Von grüner Seite haben wir bis dato überhaupt nichts gehört. Ich würde mir also er­warten, dass die grünen Redner zu diesem Punkt endlich einmal Stellung beziehen und klarstellen, wie sie zur Ökologisierung des Pendlerpauschales stehen. Frau Kollegin To­maselli, Sie sind ja nach mir zu Wort gemeldet, Sie können das hier gleich klarstellen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Tomaselli und Lercher.)

Diese Steuerreform ist weder öko noch ist sie sozial. Es ist eine ökoasoziale Steuerre­form, die von den Österreichern selbst über die kalte Progression finanziert wird. Diese ökoasozialen Steuermaßnahmen werden die Österreicher noch viel Geld kosten. – Vie­len Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.13

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tomaselli. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete. (Zwischenruf des Abg. Einwallner.)