16.45
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es muss einmal etwas Positives gesagt werden: Im Budgetausschuss mit dem Herrn Finanzminister hat der fragende Abgeordnete vernünftige Antworten von den Sektionschefs und vom Herrn Bundesminister bekommen, und das ist nicht selbstverständlich. Da, finde ich, hat sich das Finanzministerium von vielen anderen positiv abgehoben. Das sei an dieser Stelle auch einmal wertgeschätzt. (Beifall bei NEOS und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Dass man natürlich als Abgeordneter der Opposition mit den Antworten nicht immer eine Freude hat, ist eine andere Geschichte, aber so ist die Rollenverteilung.
Unter diesen oft recht komplexen Untergliederungen, die wir hier am Schluss debattieren, ist auch die wenig beachtete UG 23. Das sind die Pensionen für die Beamten. Eines der Wirkungsziele, die festgeschrieben wurden, ist, dass das Geld rechtzeitig fließt. Wir sind also zufrieden, wenn die Beamten ihre Pensionen rechtzeitig bekommen. So messen wir die Qualität der Arbeit in dieser UG. Das ist nicht wahnsinnig ambitioniert, denn ich glaube, wenn Sie den Beamten die Ruhebezüge zu spät überweisen, haben Sie ziemlich schnell einen ziemlichen Ärger.
Wenn man schaut, wie sich das entwickelt, sieht man: Im Jahr 2019 hat die Republik unter diesem Titel 7,5 Milliarden Euro ausgegeben und im Jahr 2025 wird es um ein Drittel mehr sein, nämlich ziemlich geradeaus 10 Milliarden Euro. Und was passiert, wenn wir eine Ausgabensteigerung um ein Drittel haben? – Nichts, weil der Herr Finanzminister sagt: Ja, da bin ich gar nicht zuständig, weil das Dienst- und Pensionsrecht ganz woanders passiert!
Ja, das ist inhaltlich auch richtig, die Frage ist nur: Ist es auch gescheit, dass es ganz woanders passiert? Ist es gescheit, dass Kogler das öffentliche Dienstrecht hat und der Finanzminister das bezahlt, was der andere ausgemacht hat? – Der Rechnungshof sagt, es ist nicht gescheit, und da bin ich der Meinung des Rechnungshofes. Das gehört einmal an einer Stelle zusammengezogen. Es ist gar nicht so heikel, an welcher Stelle, aber die Verantwortung für die Maßnahme und für die daraus resultierenden Ausgaben gehören in einer Hand zusammengeführt.
Für die normalsterblichen Pensionisten – die also nicht in den Genuss einer Beamtenpension kommen – stellt sich das Problem, dass die Ersatzraten sinken. Man bekommt also immer weniger von seinem früheren Verdienst als Pension bezahlt. Daher wird gleichzeitig die private Altersvorsorge immer wichtiger.
Da sind wir wieder bei einem Punkt, der den Herrn Finanzminister tatsächlich inhaltlich betrifft: Wenn jemand private Altersvorsorge macht und beispielsweise mit Fonds oder mit Aktien etwas fürs Alter zur Seite legt, dann wird er mit der Kapitalertragsteuer besteuert wie ein Börsenzocker, der jeden Tag x-fach tradet. Da ist der gleiche Steuersatz drauf, und das ist nicht fair und es ist auch nicht klug, weil die Republik ja ein Interesse daran haben muss, dass die Menschen im Alter gut versorgt sind und keine finanziellen Sorgen haben. Daher wäre es an der Zeit, die alte Spekulationsfrist wieder einzuführen, damit jemand, der ein Wertpapier länger behält, nicht wie ein Börsenzocker besteuert wird, sondern eben fair behandelt wird. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei den NEOS.)
Ich bringe daher folgenden Entschließungseintrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „KeSt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts umzusetzen, insbesondere die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist für die Einhebung der KESt auf Kursgewinne bei Wertpapieren.“
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Wichtig ist dem Herrn Bundesminister, wie wir den Medien entnehmen konnten, eine Besteuerung von Kryptoassets. Wenn Sie also Bitcoin haben und sich diese im Wert steigern, dann will der Herr Finanzminister da mitnaschen. Da frage ich mich: Wieso das jetzt?
Ich frage mich das aus zwei Gründen: Der eine ist, Bitcoin ist ja jetzt die offizielle Währung von El Salvador. Wenn Sie die Währung von Honduras oder von Mexiko in Ihrer Geldbörse haben und diese sich im Wert steigert, dann ist es halt so, aber wenn Sie die Währung von El Salvador in Ihrer elektronischen Wallet haben, dann bekommt der Finanzminister etwas von der Wertsteigerung. Das ist nicht logisch, ist nicht gescheit, ist nicht fair, und da muss man sich noch etwas anderes überlegen.
Jetzt ist ja Österreich nicht gerade der Standort für alles, was Innovation betrifft, und wir haben das Glück, dass wir mit dem Unternehmen Bitpanda eigentlich den Marktführer unter diesen Anbietern bei uns im Land haben. Muss man die steuerlichen Regelungen jetzt so schrauben, dass die auch gerne weggehen, so wie die Bank N26 dann halt in Deutschland aufgemacht hat, weil sie in Österreich von der FMA zu Tode schikaniert worden ist? – Muss man nicht!
Wir müssen nicht als Stammsitzland eines innovativen Unternehmens genau in dem Bereich die schärfsten Regeln entwerfen, in dem dieses Unternehmen tätig ist. Das ist auch ein Signal an andere innovative Unternehmen, sich gut zu überlegen, welches Land sie als ihren Gründungsstandort wählen. Und wenn man die modernen Unternehmen so behandelt, werden halt zukünftig immer mehr Gründungen an einem anderen Standort stattfinden als in Österreich, und das kann ja wohl nicht das Ziel sein. (Beifall bei den NEOS.)
16.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend KeSt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 129. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über TOP 4: Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 - BFG 2022) (1157 d.B.) samt Anlagen – UG 16
Ein starker Kapitalmarkt ist ein wesentlicher Faktor für einen wettbewerbsfähigen Standort und volkswirtschaftliche Stabilität. Verbesserte Rahmenbedingungen, zum Beispiel in Form von steuerlichen Anreizen bei Kapitalerträgen oder Erleichterungen beim Zugang von institutionellen Investoren, tragen zur Stärkung des Kapitalmarkts bei.
Die demographische Entwicklung und der daraus resultierende Druck auf das staatliche Pensionssystem wird einen massiven Ausbau der 3. Säule des Pensionssystems notwendig machen. Daher muss es jedem Menschen in Österreich möglich sein, auch individuell für sich gut vorzusorgen und – angesichts bereits seit Jahren niedriger Sparbuchzinsen – auch langfristig von der positiven Entwicklung an den Kapitalmärkten zu profitieren.
Um eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen, ist es wichtig, das entsprechende Wirtschafts- und Finanzwissen breit in der Bevölkerung zu verankern: zum Beispiel durch eine Berücksichtigung in den Schullehrplänen für Unterstufe oder Mittelschule und lebenslange Lehrangebote.
Darüber hinaus stellt eine Kapitalertragssteuerbefreiung für längerfristige Veranlagungen eine geeignete steuerliche Maßnahme zur Stärkung des Kapitalmarkts dar und setzt deutliche Anreize, in Wertpapiere zu veranlagen. Die „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“, also die Wiedereinführung der früheren Spekulationsfrist, ist auch im Regierungsprogramm 2020-24 vorgesehen, im Rahmen der aktuellen Steuerreform wird dieses Vorhaben jedoch nicht umgesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts umzusetzen, insbesondere die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist für die Einhebung der KESt auf Kursgewinne bei Wertpapieren."
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Götze. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.