18.54

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Ab­geordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Kronzeugenregelung ist und bleibt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Korruption und die Wirtschaftskrimi­nalität. Sie trat – wie Sie bereits mehrfach gehört haben – 2011 in Kraft und kam insbe­sondere im Verfahren zur sogenannten Telekom-Affäre zur Anwendung.

Ja, sie wäre mit Ende des Jahres ausgelaufen, und es war uns ein großes Anliegen, diese Kronzeugenregelung zu verlängern, denn sie ist wichtig und sie wird auch ange­wendet. Wir haben im Justizministerium eine Befragung, eine sogenannte Evaluierung, durchgeführt bei den Behörden, die diese Regelung in der Praxis am häufigsten anwen­den, eben bei der WKStA, bei der Bundeswettbewerbsbehörde und auch beim Bundes­kartellanwalt. Es war wichtig, da aus der Praxis zu lernen und diese Regelung auch zu verbessern.

Insofern haben wir diese Regelung jetzt nicht nur verlängert – damit sie mit Ende des Jahres nicht ausläuft, sondern nahtlos weitergehen kann –, sondern wir haben sie auch in manchen Punkten verbessert. Es war nämlich immer ein Kritikpunkt, dass die Kron­zeugenregelung bisher nur für dieses Herantreten an die Staatsanwaltschaft offen war – wir erweitern das jetzt explizit auch auf die Kriminalpolizei. Und auch im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Themen im Sonderfall der Kronzeugen haben wir Nachschärfun­gen vorgenommen.

Nichtsdestotrotz, und da gebe ich meinen Vorrednern und Vorrednerinnen vollkommen recht: Ja, diese Kronzeugenregelung braucht eine wesentliche Veränderung und Nach­besserung, damit sie in der Praxis auch häufiger angewendet wird. Da gibt es auch zahl­reiche Beispiele, an denen wir uns orientieren können, wie wir diese Regelung verbes­sern können, in unseren Nachbarstaaten. Deswegen wird auch begleitend mit der Ver­längerung eine Evaluierung vorgenommen werden, um auch die verschiedenen und grundlegenden Änderungen zu diskutieren, um hier dann hoffentlich auch eine verbes­serte Lösung vorzuschlagen.

Nichtsdestotrotz ist diese Regelung eine wesentliche Erleichterung für die Ermittlungs­arbeit der Staatsanwaltschaften, sie ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Korruption, und ich hoffe sehr, dass sie auch eine breite Zustimmung hier im Parlament findet. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.57

Präsidentin Doris Bures: Danke.

Nun ist zu dieser Debatte niemand mehr zu Wort gemeldet, und daher ist sie auch ge­schlossen.

Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Auch hier verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.