13.23

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zum Finanzausgleich drei kurze Anmerkungen: Ja, okay, verlängern wir den Finanz­ausgleich, aber führen wir dann bitte vor allen Dingen auch eine ehrliche Debatte über die künftige Aufteilung der Steuermittel auf die drei Gebietskörperschaften! Wir erleben ja schon lange – das hat jetzt nicht nur etwas mit dieser Regierung zu tun –, dass die Aufgaben immer wieder auch nach unten, in die Städte und Gemeinden, gedrückt wer­den; wenn es dann aber um die Finanzmittel geht, ist das oftmals leider nicht der Fall, dann vergisst man sehr schnell auf die Städte und Gemeinden.

Wenn wir über den Finanzausgleich diskutieren, dann sollten wir vielleicht auch darüber diskutieren: Was passiert eigentlich wirklich mit den Ertragsanteilen, was passiert wirklich mit den Geldern, die den Gemeinden und Städten zustehen? – Diskutieren wir doch darüber, ob wir den Umweg über die Länder überhaupt brauchen! Dort gibt es dann Einbehalte, für die man sich als Bürgermeister bei der Landesregierung anstellen darf, dass man dann in Form von Bedarfszuweisungen wieder Gelder bekommt, die einem eigentlich eh automatisch zustehen würden. Oder diskutieren wir endlich auch einmal darüber, dass die Gelder, die den Gemeinden zustehen würden, den Gemeinden auch gleich direkt ausbezahlt werden! – Erste Anmerkung.

Zweite Anmerkung – weil in weiterer Folge auch ein Antrag zu den Finanzhilfen für die Gemeinden und Städte kommt –: Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja darüber lachen, aber immer wieder kommt in Form der Salamitaktik eine Regierungsvorlage von ÖVP und Grünen, wie man die Finanzhilfen der Gemeinden jetzt anders und besser gestalten kann, und immer wieder ist es letztendlich nur Stückwerk.

Ich möchte nur daran erinnern, dass wir in Wirklichkeit seit April des vorigen Jahres auf diese Situation hinweisen, und immer wieder kommen Sie dann im Gänsemarsch heraus und sagen: Nein, das ist alles nicht so!, und wir sollen das lassen. Dann, nach dem April hat es im Juni 2020 auf einmal geheißen: Ja, das Kommunalinvestitionsgesetz kommt. – Dann haben wir von Anfang an darauf hingewiesen, dass das nicht funktionieren wird, weil ihr etwas nicht berücksichtigt, nämlich dass die Liquidität in den Gemeinden fehlt. Wieder gab es den Gänsemarsch, und alle haben uns erklärt: Das stimmt nicht!

Weil es sich dann doch bewahrheitet hat, ist im Dezember 2020 von euch gekommen: Ui, da gibt es noch ein zweites Gemeindehilfspaket! – Jetzt gibt es noch 1 Milliarde Euro, um eben einmal die Liquidität zu schaffen, damit man das erste Gemeindepaket über­haupt abholen kann. Auch da haben wir von Anfang an gesagt, dass das nicht funk­tionieren wird, und nun kommt das dritte, weil nämlich eines bei diesem zweiten Ge­meindehilfspaket passiert ist: Es ist ja nur ein Kredit, nur ein Vorgriff auf Einnahmen der Gemeinden, die sie dann ab 2023 wieder zurückzahlen müssen. Auch da haben wir euch gesagt, dass es nicht funktionieren wird.

Jetzt kommt ihr mit einen ganz schnellen Antrag, den ihr gestern eingebracht und aus­geschickt habt, daher: Ja, jetzt gibt es zusätzliche Hilfen! – Warum geht ihr nicht einfach her, hört auf uns und macht einmal ein gescheites Gesetz, anstatt dass wir jedes Mal ein Gesetz brauchen, um das alte Gesetz, das ihr beschlossen habt, wieder zu repa­rieren? (Beifall bei der SPÖ.)

Letzte Anmerkung zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Auch das könnte man im Finanzausgleich regeln. Ich möchte nur eines anmerken: Wir diskutieren jetzt so viel über 2G und 3G. Es gäbe für die Kinderbetreuung – und ich glaube, dass das wichtig wäre – 3G, nämlich ganzjährig, ganztägig, gratis, und das ab dem ersten Lebensjahr. Das ist eine Aufgabe, die diese Regierung hier zu lösen hat. Ich möchte nur daran erinnern, dass es da einen Bundeskanzler gegeben hat, der zugunsten seiner eigenen Karriere geschaut hat, dass es keine Nachmittagsbetreuung gibt (Abg. Hörl: Das ist ja ein Blödsinn!), dass 1,2 Milliarden Euro eben nicht ausbezahlt werden.

Deshalb folgt noch einmal der Elchtest, und ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechts­an­spruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundes­ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag sicherzustellen und für die nachhaltige Finanzierung des qualita­tiven und quantitativen Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen und elementar­päda­gogischer Bildung jährlich zusätzlich mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent vom BIP) bereitzustellen.“

*****

Reden wir nicht darüber, machen wir es endlich! Die Kinder, die Familien, die Frauen haben es sich verdient, dass es endlich einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Lausch.)

13.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Kollross, Petra Wimmer, Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Re­gierungsvorlage (1295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungs­gesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wer­den (1309 d.B.)

In der nun schon mehr als zwei Jahre andauernden Corona-Krise haben Österreichs Familien ungeheure Lasten gestemmt – und sie tun dies immer noch. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat viele Familien ans Limit gebracht. Vor allem Frauen stehen unter besonders hohem Druck. Die unbezahlte Haus- und Sorge­arbeit – insbesondere für Kinderbetreuung – nimmt stetig zu, während das Einkommen sinkt. Demzufolge sind erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen und werden durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt.

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie endlich zu verbessern und die Elementar­bildung sowie die Zukunftschancen unserer Kinder zu stärken, fordern die fortschritt­lichen Kräfte in Österreich schon lange einen Rechtsanspruch auf einen Kinder­bildungs­platz ab dem 1. Geburtstag des Kindes. Der Platz soll qualitativ hochwertig, ganztägig und ganzjährig verfügbar sein. Hohe Qualitätsstandards, etwa im Bereich der Öffnungs­zeiten müssen bundesweit gelten – denn jedes Kind in Österreich hat Anspruch auf eine hochqualitative Betreuung und Förderung. Selbstverständlich braucht es beste Arbeits­bedingungen für Beschäftigten in der Elementarpädagogik sowie eine faire und gute Bezahlung.

Zur Umsetzung dieser wichtigen Ziele muss der Bund nachhaltig Mittel zur Verfügung stellen und mit ausreichender Finanzierung dafür Sorge tragen, dass auch die Städte und Gemeinden diese Betreuungsplätze zügig einrichten und ausbauen können. Eine nachhaltige Finanzierung ist die Voraussetzung sowohl für den dringend benötigten Ausbau, als auch für die erforderlichen Qualitätsverbesserungen zur Schaffung echter Bildungseinrichtungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bun­des­ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird auf­gefordert einen Rechtsanspruch auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbildungsplatz ab dem 1. Geburtstag sicherzustellen und für die nachhaltige Finanzierung des qualitativen und quantitativen Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen und elementarpädago­gi­scher Bildung jährlich zusätzlich mind. 1 Mrd. Euro pro Jahr (1 Prozent vom BIP) bereit­zustellen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, er steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.