14.39

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute aufgrund einer europäischen Vorgabe und einer Ent­scheidung des Europäischen Gerichtshofes die Beendigung der Investitionsschutz­ab­kommen mit einigen Gemeinschaftsstaaten aus der Europäischen Union.

Worum geht es da? – Wenn eine natürliche oder eine juristische Person in einem ande­ren Land investiert, praktisch in Unternehmen, dann werden da oft hohe Summen inves­tiert, um einen neuen Standort zu entwickeln, zu bauen, einen Standort auszubauen und einen neuen Markt zu erobern. Und es gibt ein paar Instrumente, damit diese Unter­nehmen Rechtssicherheit haben: Das eine ist das sogenannte Fremdenrecht und das Zweite ist der Investitionsvertrag. Diese beiden Regelungen sind Basisverträge zwi­schen den Nationalstaaten, die so manches regeln, aber nicht im Detail, beziehungs­weise dem einzelnen Investor keine Rechtssicherheit geben.

Man hat daher über diese beiden Verträge auch noch Investitionsschutzabkommen drü­ber­gelegt, denn diese Investitionsschutzabkommen sind im Vergleich zum Fremden­recht und zum Investitionsvertrag völkerrechtlich verbindlich, das heißt, das Gastland, der Staat, in dem der jeweilige Unternehmer investiert, kann dann nicht seine nationalen Gesetze über das Gemeinschaftsrecht stellen.

Bereits 2018 hat es ein Musterverfahren gegeben, in dem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass diese Investitionsschutzabkommen innergemeinschaftlich, inner­halb der Europäischen Union keine Wirksamkeit und keinen Bestand mehr haben dürfen. Wir kommen dem nach und beschließen heute die Beendigung dieser unionsinternen Abkommen.

Insgesamt hatte Österreich zwölf Kooperationsverträge mit anderen europäischen Län­dern, diese haben wir zum Teil schon zurückgenommen – mit der Slowakei und Kroatien beziehungsweise mit Malta und Slowenien sind die Verträge bereits hier durch das Plenum gegangen –, jetzt haben wir weitere Staaten, mit denen wir diese Verträge beenden werden. Mit den restlichen Staaten ist das noch in Vorbereitung und wir werden das in Kürze hier im Plenum haben.

Uns ist es insgesamt wichtig, auch in dieser Phase, in der jetzt die Investitionsschutz­abkommen zurückgenommen werden und das allgemeine Unionsrecht seine Gültigkeit hat, wirklich auch rechtliche Sicherheit zu geben und diese Unternehmen zu begleiten. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine ist: Österreich bemüht sich seit geraumer Zeit – und dafür vielen Dank, Frau Bundesminister –, dass die Investitionen in einem Schutzab­kommen im gesamten europäischen Kontext verstärkt werden, das ist uns sehr wichtig. Und zum Zweiten haben wir mit jenen zwölf Staaten, mit denen wir die Verträge jetzt lösen, auch bilaterale Gespräche aufgenommen, um eben den österreichischen Unter­neh­merinnen und Unternehmern auch diesbezüglich Sicherheit zu geben.

Wie gesagt, das ist ein Schritt, der notwendig ist, wobei wir aber auf politischer Ebene auf Augenhöhe versuchen, allen unseren Unternehmen auch in Zukunft bestmöglichen Schutz zu gewähren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.42

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christoph Matznetter zu Wort. – Bitte.