15.23

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Einzelne merkt in letzter Zeit, dass er für das selbe Geld deutlich weniger bekommt. Die Inflation ist ja per se etwas Normales, in einem gewissen Rahmen auch ein Indikator dafür, dass wir eine funktionierende und wachsende Wirtschaft haben. Problematisch ist allerdings die derzeitige Inflationsrate, denn die liegt deutlich außerhalb des Rahmens, sie ist deutlich zu hoch.

Die Österreicherinnen und Österreicher spüren die Auswirkungen der steigenden Infla­tion tagtäglich beim Tanken, beim Einkaufen, beim Strom und bei den Heizkosten. Erst heute wurden von der Statistik Austria die aktuellsten Zahlen präsentiert: Auch wenn die Teuerung im Vergleich zum Dezember bereits leicht rückläufig ist, so ist sie mit 5 Prozent nach wie vor enorm hoch.

Das ist eine weltweite Entwicklung. Sie hängt von zahlreichen Faktoren ab, die wir hier in Österreich nur begrenzt beeinflussen können. Das sind zum einen die Niedrig- und Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank und internationale Lieferengpässe in wich­tigen Branchen, aber genauso auch geopolitische Ereignisse, wie wir sie insbesondere dieser Tage in der Ukraine beobachten und erleben (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), die niedrigen Inflationsraten während der Coronakrise und – Gott sei Dank – die starke wirtschaftliche Erholung seitdem. All diese Faktoren kann Österreich alleine, wie gesagt, nicht ausreichend beeinflussen. Was die österreichische Bundesregierung jedoch macht, ist, die Menschen in dieser Situation nicht alleine zu lassen. Niemand soll in Österreich in einer kalten Wohnung sitzen müssen, weil die Heizkosten zu hoch sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie der Abg. Belakowitsch.) Niemand soll Existenzängste haben, weil die Preise für Grundnahrungsmittel steigen, und niemand soll sich überlegen müssen, ob er sein Auto für den Weg zur Arbeit tanken kann.

Ich bin froh über diesen Dringlichen Antrag der SPÖ heute, Herr Abgeordneter Leichtfried, weil er uns die Möglichkeit gibt, auf das Problem der steigenden Preise aufmerksam zu machen und vor allem zu zeigen, was die Bundesregierung alles an Maßnahmen bereits umgesetzt hat und auch weiterhin miteinander auf den Weg bringt. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Der größte Entlastungsschritt für die Bevölkerung ist sicherlich die ökosoziale Steuer­reform. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro ist sie die größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik. Ich möchte kurz auf ein paar Punkte explizit eingehen, die schon jetzt Entlastung für die Menschen in Öster­reich schaffen: Einen ganz gezielten Schwerpunkt legt die ökosoziale Steuerreform auf Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Bereits im Jahr 2020 haben wir die erste Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent gesenkt. (Zwischen­ruf der Abg. Belakowitsch.) Heuer sowie nächstes Jahr folgen die zweite und dritte Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent beziehungsweise von 42 auf 40 Prozent. Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer hätte ursprünglich jeweils erst zur Jahresmitte erfolgen sollen, aber damit die Entlastung für die Menschen möglichst früh und rasch spürbar ist, kommen bereits von Jahresbeginn an die ersten Schritte zum Tragen.

Auch die Familien spüren ganz deutlich die Auswirkungen der Teuerungen. Das Erfolgs­modell Familienbonus wird deshalb von 1 500 Euro auf 2 000 Euro weiter erhöht. Ich freue mich, dass wir damit insbesondere junge Familien in dieser Phase unterstützen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Heinisch-Hosek: ... nicht für alle!) Viel­leicht ein kleines Beispiel: Für eine kleine Familie mit zwei Kindern und einem Ein­kommen von jeweils knapp 2 000 Euro bedeutet die Steuerreform eine Entlastung von über 2 500 Euro pro Jahr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Als Ausgleich für die ökosoziale Komponente, die sogenannte CO2-Bepreisung, gibt es den regional gestaffelten Klimabonus von bis zu 200 Euro pro Person. Gleichzeitig haben wir vorgesorgt, dass bei stark steigenden Energiepreisen der CO2-Preis reduziert wird.

Von der Steuerreform profitieren aber zum Beispiel auch die Pensionistinnen und Pen­sionisten – die Sie explizit angesprochen haben. Zusätzlich wurden seit 2017 gerade niedrige Pensionen über die Inflationsquote hinaus erhöht, um Altersarmut entgegen­zuwirken. Auch wurde bei entsprechenden Beitragsjahren eine Mindestpension ein­geführt.

Aus aktuellem Anlass wird die in der Steuerreform enthaltene Ökostrompauschale sowie der Ökostromförderbeitrag ausgesetzt. Insgesamt führt allein diese Maßnahme zu einer Entlastung von 900 Millionen Euro und circa 100 Euro pro Haushalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass die Bundesregierung da die Men­schen sehr, sehr umfassend und breit entlastet.

Steigende Preise sind besonders für Menschen mit sehr geringem Einkommen oder für Bezieher von staatlichen Hilfen oftmals existenzbedrohend. Die Bundesregierung hat sich daher dazu entschlossen, mit einem Teuerungsausgleich, der bereits im Dezember beschlossen und diese Woche im Parlament nochmals verdoppelt wird, insbesondere diesen Menschen unter die Arme zu greifen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Das betrifft Arbeitslose, Ausgleichszulagen- und Mindestsicherungsbezieher. Das betrifft aber auch junge Menschen – wir haben gerade eben von Studierenden, die die Studienbeihilfe beziehen, gehört. Der Beschluss vom Dezember liegt in dieser Plenarwoche nochmals auf, damit diese Personen insgesamt 300 Euro an Einmalzahlungen erhalten. Das ist eine großartige Erleichterung, Entlastung in dieser aufgrund der hohen Teuerungen schwierigen Zeit.

Mit dem Energiekostenausgleich, der heute von Finanzminister Brunner und Energie­ministerin Gewessler final präsentiert wurde, wird darüber hinaus akut bei der Bewäl­tigung der hohen Energiekosten geholfen. Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss der Län­der erhält jeder Haushalt eine Energiegutschrift in Höhe von 150 Euro, die dann vom Energielieferanten in der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Um die Einlösung des Gutscheins für Bürgerinnen und Bürger so einfach und unkompliziert wie nur möglich zu gestalten, wird es eine eigene Webplattform und auch eine Hotline geben. Der Gesetz­entwurf dafür wird diese Woche noch eingebracht. Sie sehen, wir handeln schnell, und damit gelingt es uns, die finanzielle Unterstützung viel schneller zu verteilen, als das zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Herr Bundeskanzler hat es bereits im Bundesrat erwähnt und ich erlaube mir, dieses Beispiel hier in dieser Runde nochmals zu wieder­holen: Anhand einer Alleinerzieherin in Vorarlberg mit einem kleinen Einkommen von rund 11 000 Euro pro Jahr zeigt sich, dass die Akutmaßnahmen echte Wirkung entfalten. In Summe wird diese Alleinerzieherin im heurigen Jahr 2022 nur durch diese Maß­nahmen mit bis zu 810 Euro unterstützt. Von diesen 810 Euro gibt es bis zu 270 Euro Heizkostenzuschuss durch das Land – in diesem Fall Vorarlberg –, 300 Euro Teue­rungsausgleich, 150 Euro Energiekostenausgleich und 90 Euro aufgrund des Entfalls der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrages.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Bundesregierung setzt also vielfältige Maßnahmen, um die Haushalte treffsicher und vor allem rasch zu unterstützen und zu entlasten und die Menschen mit der Teuerungswelle nicht alleine zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte sehr.