21.33
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Vorwurf lautet, es wäre keine sachliche Entscheidung gewesen, sie sei nicht nachvollziehbar; in Wahrheit befinden wir uns bei Entscheidungen über öffentliche Infrastruktur. Die öffentliche Infrastruktur steht, wie der Name schon sagt, im öffentlichen Interesse, sie steht aber nicht allein. Es gibt eine ganze Reihe von öffentlichen Interessen, und da sind wir in einem Zielkonflikt.
Es gibt ein starkes – ein ganz starkes! – öffentliches Interesse am Klimaschutz, an der Erreichung der Klimaziele, es gibt ein starkes öffentliches Interesse an anderen naturräumlichen Gegebenheiten – Naturschutz, Lebensraumschutz, Artenschutz –, es gibt das öffentliche Interesse an einer guten Versorgung im ländlichen Raum nach den Raumordnungszielen, aber diese öffentlichen Interessen stehen sehr oft in einem Zielkonflikt. Deshalb befinden wir uns in diesem Zielkonflikt. Wie das für sich entschieden wird, soll selbstverständlich nach klaren rechtsstaatlichen Vorgängen stattfinden. (Abg. Deimek: Dazu gibt’s ein Gesetz!)
Diese sind erfüllt, denn betreffend die Entscheidung von Zielkonflikten gibt es eine ausreichende Judikatur am Beispiel von Landesgesetzen, und zwar hier am Beispiel des Salzburger Naturschutzgesetzes, wo es sehr viel um Interessenabwägung geht, von Interessen, die in einem Zielkonflikt sind. Da sagt der Verwaltungsgerichtshof, die Argumente für die öffentlichen Interessen müssen sorgfältig dargelegt werden, und dann kommt es zu einer Abwägungsentscheidung. Die Abwägungsentscheidung im Fall von öffentlichen Interessen ist immer eine Werteentscheidung.
Jetzt sage ich Folgendes: Wenn eine Umweltministerin, eine Klimaschutzministerin eine sorgfältige Abwägung vornimmt und diese Abwägung gut begründet, fachlich begründet, rechtlich begründet und rechtlich absichert, das auch transparent macht und in der aktuellen Situation einer globalen Klimakrise, in der aktuellen Situation eines unglaublichen Flächenfraßes, in der aktuellen Situation einer Biodiversitätskrise dann zu dem Schluss kommt, muss ich mich in diesem Zielkonflikt dieses eine Mal für den Klimaschutz und für den Umweltschutz entscheiden, und ich begründe das. Das ist eine transparente Wertungsentscheidung, die völlig korrekt ist. (Beifall bei den Grünen.)
Man hat das schon in anderen Fällen gemacht, dass man größere Bauprogramme oder Skigebietserweiterungsprogramme oder sonstige Infrastrukturprogramme ruhend gestellt und gesagt hat: Denken wir einmal nach! – Das klassische Moratorium gab es schon in vielen anderen Fällen.
Wir befinden uns in Wahrheit in einem Stillhalte- und Nachdenkprozess. Das ist doch urgescheit! Das hat doch nichts mit einem Vorwurf von Willkür zu tun, sondern es ist höchst an der Zeit, in der Abwägungsfrage die öffentlichen Interessen zugunsten des Klimaschutzes stärker zu bewerten. Und das macht die Frau Ministerin, daher sind jeder Zweifel und jede Kritik in dieser geäußerten Form weit überzogen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
21.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hammer. – Bitte sehr.