Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

Wann werden Sie gemeinsam mit der Verfassungsministerin eine Regierungsvorlage vorlegen, die die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beinhaltet und ein Recht auf In­formationsfreiheit schafft?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 132/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wann werden Sie gemeinsam mit der Verfassungsministerin die Abschaffung der Amts­verschwiegenheit samt Schaffung eines Rechts auf Informationsfreiheit in Form einer Regierungsvorlage vorlegen?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Die Verfassungsministerin und ich sind uns einig, dass wir das rasch auf den Weg bringen wollen. Das Gesetz wurde begutachtet, es hat zahlreiche Stellungnahmen dazu gegeben, und das wird derzeit ge­rade eingearbeitet.

Ja, wir beide wollen das rasch vorantreiben. Es gibt einige, die das blockieren. Wir wer­den uns aber dafür einsetzen, dass wir diese Blockade – hoffentlich – auflösen, ansons­ten müsste man die Frage auch den Blockierern stellen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Wird es nach dem derzeitigen Entwurf einen Informationsbeauftragten oder eine Informationsbeauftragte geben? Und wenn nicht: Welche Rolle hat die Datenschutzbehörde mit welcher personellen Ausstattung?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Ressourcen oder personelle Ausstattung sind natürlich immer ein Thema. Wie gesagt, derzeit befindet sich das be­gutachtete Gesetz im Stadium der Einarbeitung der Stellungnahmen. Es ist auch eine Verfassungsmaterie, das heißt, es wird natürlich auch mit dem Parlament und den Par­lamentsfraktionen besprochen werden. Ich möchte diesem gesamten Prozess nicht vor­greifen. Das Gesetz ist de facto noch nicht fertig.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Amtsverschwiegenheit hat nicht nur einen Selbstzweck, sondern soll natürlich gera­de in Strafverfahren auch die berechtigten Interessen der Beteiligten schützen. Gerade dies war in der Vergangenheit oftmals nicht der Fall. Sogar Originalzitate aus Akten wur­den den Medien zugespielt. Das geht dann manchmal in einer atemberaubenden Ge­schwindigkeit: Um 9 Uhr zum Beispiel wird der Akt freigeschaltet, wenige Stunden später sind fixfertige Berichte in den Medien zu lesen. Da werden natürlich auch Beschul­digtenrechte verletzt. Das kann man aber nicht nur der Akteneinsicht anlasten, denn derartige Veröffentlichungen gab es in allen möglichen Verfahrensarten. Wir wissen, dass wir, wenn Akten an den Untersuchungsausschuss geliefert werden, eine ähnliche Situation haben.

Welche Maßnahmen zur Verhinderung dieser Situation haben Sie geplant?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Zunächst muss ich die in der Fragestellung zum Ausdruck gekommene Unterstellung, dass es in der Justiz Daten­leaks gäbe, zurückweisen. In dieser Pauschalität muss ich das zurückweisen.

In jedem in der Öffentlichkeit behaupteten Fall, kann ich Ihnen versichern, ist die Justiz dem nachgegangen, und zwar sowohl im Rahmen der Dienstaufsicht als auch im Zu­sammenhang mit der Prüfung der Verdachtslage nach § 310 StGB. In den allermeisten Fällen hat die Erhebung ergeben, dass es keinen Nachweis für die behauptete Verlet­zung des Amtsgeheimnisses gibt. In den Fällen, in den wenigen Fällen, in denen die Verletzung des Amtsgeheimnisses im Justizressort tatsächlich festgestellt werden konn­te, hat das für die betroffene Person auch sofortige Konsequenzen gehabt.

Sie haben mich aber trotzdem gefragt, was ich gedenke in diesem Zusammenhang zu tun, und ich habe das auch schon mehrfach gesagt: Wir sind im Zusammenhang mit der Digitalisierung, die wir im staatsanwaltschaftlichen Bereich fast abgeschlossen haben, so weit, dass wir insbesondere alle Akten, die gesamte Aktenführung im staatsanwalt­schaftlichen Bereich in diesem Jahr auf den digitalen Akt werden umstellen können. Das wird jedenfalls neue Akten betreffen, und die alten werden laufend digitalisiert. Das führt zu dem schönen Ergebnis, dass man natürlich auch immer nachverfolgen kann, welche Aktenteile ausgedruckt wurden, wer welche Aktenteile ausgedruckt hat, wem welche Aktenteile zur Verfügung gestellt wurden, mit sogenanntem Wasserzeichen. Insofern tun wir schon sehr viel in diesem Zusammenhang, damit auch das letzte Körnchen dieses Vorwurfs entkräftet werden kann.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Lausch. – Bitte.