14.25

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zu dem Antrag der Freiheitlichen Partei, Spenden zu ver­bieten, Stellung nehmen.

Ich möchte kurz berichten: Erstens ist es in Österreich nur dann erlaubt, Impfstoffe zu spenden, wenn in Österreich der Bedarf gedeckt ist. Wir haben seit Juli Impfstoffe ge­spendet: 4,8 Millionen Dosen. Welche Impfstoffe haben wir gespendet und in welchem Rahmen? – Wir haben 1 Million Dosen Impfstoff von Johnson & Johnson gespendet, und zwar Anfang November, zu einem Zeitpunkt, als die Nachfrage nach Johnson & Johnson in Österreich nicht mehr gegeben war. Wir haben an Astra-Zeneca-Impfstoff im We­sentlichen Bosnien-Herzegowina eine halbe Million Dosen gespendet, und dem Iran haben wir auch in mehreren Tranchen Astra-Zeneca-Impfstoff gespendet. Das heißt, wir haben Impfstoff gespendet, der in Österreich nicht mehr gebraucht worden ist. Es muss jedem klar sein, dass die Pandemie erst dann vorbei ist, wenn sie überall vorbei ist.

Wir haben zusätzlich 5 Millionen Stück Impfbesteck bestellt, weil wir wissen, dass in manchen Ländern – vor allem in Afrika –, wo die Impfquote nur 10 Prozent beträgt, gar nicht die Möglichkeit besteht, die Menschen mit reinen Ampullen zu impfen. Die brau­chen eben auch Kolben und Nadeln dazu.

Insgesamt sind circa 1,5 Millionen Dosen über den internationalen Verteilmechanismus Covax gespendet worden, 3,3 Millionen Dosen bilateral.

Solidarität ist, glaube ich, wichtig, weil wir wissen, dass wir – und das zeigt die Pandemie ganz genau – nur gemeinsam vorgehen können.

Die Europäische Kommission hat Ende des Jahres Hera, eine EU-Behörde für die Kri­senvorsorge und -reaktion, eingerichtet. Was macht Hera? – Im Fall einer Gesundheits­notlage wird gemeinsam eingekauft: Impfstoffe, Hilfsmittel, Therapeutika. Wir profitieren gerade davon, dass es die EU gibt, weil wir Impfstoffe in dem Ausmaß, in dem wir sie brauchen, bekommen. Gerade eben bekommen wir Medikamente, um die es ebenfalls eine europäische Bemühung gegeben hat. Das heißt, auch da gibt es einen Solidaritäts­gedanken, von dem wir selber profitieren.

Noch eine Stufe darüber: Die WHO verfolgt den One-Health-Ansatz. Da geht es darum, dass die Gesundheit von Menschen mit der Tiergesundheit, aber auch der Umwelt zu­sammenhängt. Denken wir an die Antibiotikaresistenzen: Es ist, glaube ich, egal, ob eine Antibiotikaresistenz in Afrika, in Asien oder in Amerika entsteht: Wenn ein Antibiotikum nicht mehr wirkt, dann hat es auch bei einem selbst keine Wirkung mehr. Das heißt, die EU verfolgt sehr konsequent, auch mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation, den Ansatz des Wissens- und Technologietransfers in den globalen Süden.

Zum Impfpflichtgesetz: Sie haben vor wenigen Wochen in diesem Haus das COVID-19-Impfpflichtgesetz beschlossen. Wir haben einen breiten Begutachtungsprozess mit der Integration von vielen Expertinnen und Experten hinter uns gebracht. Wir haben die Zi­vilgesellschaft integriert. Warum brauchen wir das? – Ich glaube, Omikron zeigt uns am allerbesten, warum wir das Impfen brauchen. Wir waren Anfang Dezember mit Delta in einer Situation, in der wir durch die vierte Welle, aber auch durch die Impfungen eine sehr hohe Immunität in der Bevölkerung gehabt haben. Damit wären wir voraussichtlich ganz gut durch den Winter gekommen. Dann ist Omikron gekommen, eine wesentlich ansteckendere Variante, und hat sich innerhalb weniger Wochen in ganz Europa aus­gebreitet – Gott sei Dank mit nicht so dramatischen Auswirkungen auf das Spitalswesen wie Delta. Da ist einmal ordentlich umgerührt worden und die Karten sind neu gemischt worden.

Ich habe beim EU-GesundheitsministerInnentreffen auch mit Karl Lauterbach, dem deut­schen Gesundheitsminister, der selber Epidemiologe ist, geredet. Er sagt, es ist nicht gesagt, dass wir nicht eine neue Variante kriegen, die nicht virulenter, stärker krank ma­chend ist. Das heißt, wir müssen uns jetzt im Frühjahr, im Sommer gut auf den Herbst, auf eine mögliche neue Virusvariante vorbereiten. Ich warne vor der Vorstellung, dass im April, nachdem Omikron vorbei ist, die Durchseuchung stattgefunden hat – ein hässli­cher Ausdruck –, viele Menschen Omikron gehabt haben werden, wir jedenfalls in eine endemische Phase gehen. Das ist nicht gesagt. Wir brauchen eine hohe Durchimpfungs­rate. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Gesetz wurde ganz bewusst als flexibles Rahmengesetz gestaltet, um auch auf aktuelle Bedürfnisse und Erkenntnisse eingehen zu können. Genau diese expliziten und genau bestimmten Verordnungsermächtigungen, die einerseits die Bundesregierung be­treffen, andererseits mich als Gesundheitsminister betreffen, sollen dazu dienen, neue Erkenntnisse, den aktuellen Stand der Wissenschaft in die Entscheidungen mit einzu­binden.

Aktuell bereiten wir uns im Rahmen des ursprünglichen Zeitplans auf die Umsetzung der Impfpflicht vor. Zu diesem Zweck wollen wir das COVID-19-Impfpflichtgesetz um neue Anregungen ergänzen. Unter anderem sollen Personen, die einen Ausnahmegrund gel­tend gemacht haben, ein digitales Zertifikat zur Verfügung gestellt bekommen, so wie wir das ja jetzt schon bei den Genesungs- und Impfnachweisen kennen. In Anlehnung an die EU-konformen Zertifikate des grünen Passes soll es auch möglich sein, einen allfälligen Ausnahmegrund digital nachzuweisen. Die datenschutzrechtlichen Vorausset­zungen hierfür werden jetzt in diesem vorliegenden Abänderungsantrag geschaffen.

Meine Damen und Herren, Sie haben es von mir schon oft gehört, und heute sage ich es wieder: Die Coronaschutzimpfung ist sicher, sie ist wirksam (Zwischenruf des Abg. Wurm) und sie ist der beste und sicherste Weg aus der Pandemie, denn nur mit einer hohen Durchimpfungsrate sind wir auch im Herbst gut vor einer neuen Welle mit neuen Varianten eventuell geschützt.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen und hierfür das COVID-19-Impfpflicht­gesetz noch benutzerfreundlicher gestalten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordne­ten der ÖVP. – Abg. Wurm: Eine Frage, Herr Minister, ...!)

14.32

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Verena Nussbaum zu Wort. – Bitte.