16.31

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Wie viele von uns aus Erfah­rungen aus dem nächsten Umfeld wissen, ist die Konfrontation mit dem nahen Sterben für schwer kranke Menschen oft mit der Sorge um Abhängigkeit und mit der Angst vor Schmerzen behaftet. Sterbende, aber auch Angehörige brauchen gerade in dieser Le­bensphase Beratungs- und Begleitungsangebote, sie brauchen ein gut ausgebautes Hospiz- und Palliativversorgungssystem.

Wir werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den flächendeckenden Aus- und Auf­bau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich sowie deren Finanzierung ab 2022 auf sichere Beine stellen. Ziel ist es, dass schwer kranken Menschen in einer enorm vulnerablen Lebensphase unabhängig von ihren persönlichen und finanziellen Möglich­keiten und unabhängig von ihrer familiären Lage Unterstützung zuteilwird. Wir brauchen österreichweit eine wohnortnahe, öffentlich finanzierte und gut zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das Angebot und der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist natürlich auch als Begleitmaßnahme zur Beschlussfassung des assistierten Suizids zu sehen und ist diesbezüglich von größter Bedeutung. Darüber besteht auch in diesem Haus über die Parteigrenzen hinweg große Übereinstimmung.

Wie wird das abgewickelt werden? – Den Ländern wird jährlich ein Zweckzuschuss aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind das – aufstei­gend – im Jahr 2022 21 Millionen Euro, 2023 36 Millionen Euro und 2024 51 Millionen Euro. Angedacht ist dabei eine Drittelfinanzierung zwischen dem Bund, den Ländern und den Sozialversicherungsträgern. Das heißt, es werden im Jahr 2024 bis zu 153 Millionen Euro – im Vergleich zu 18 Millionen Euro derzeit – für den Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativbetreuung in Österreich zur Verfügung stehen. Dieser Zweckzuschuss soll in bedarfsgerechte Angebote im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung für Erwach­sene und Kinder fließen. Es sollen mobile Palliativteams, Hospizteams, Palliativkonsiliar­dienste, stationäre Hospize, aber auch Tageshospize auf- und ausgebaut werden.

Die Freiwilligenarbeit bleibt dabei sowohl für die Betroffenen als auch für das gesamte System der Hospiz- und Palliativversorgung eine wertvolle Stütze und soll daher je­denfalls auch weiter gefördert werden. Wichtig ist, dass Unterstützungsleistungen für Betroffene und ihre An- und Zugehörigen erreichbar, leistbar und wohnortnahe sind. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

16.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Silvan. – Bitte sehr.