16.35

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte hier von dieser Stelle aus die Gelegenheit nutzen, mich bei den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die schon jahrelang und meistens ehrenamtlich in der Palliativ- und Hospizpflege tätig sind, herzlich für ihre Leistungen zu bedanken. Herzlichen Dank! (Bei­fall bei der SPÖ.)

Zu meiner Vorrednerin, Kollegin Kugler: Sie haben soeben die Pflegereform wieder in Aussicht gestellt. Ich möchte nur daran erinnern – und ich meine das gar nicht böse –: Das hat Sebastian Kurz schon 2017 gemacht, und wir warten immer noch.

Wir befürworten dieses Hospiz- und Palliativfondsgesetz. Wir befürworten es deswegen, weil nun nach jahrelanger Diskussion ein österreichweiter bedarfsgerechter und flächen­deckender Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung geleistet werden soll. Das ist natürlich positiv – keine Frage –, genauso wie die Einführung von Qualitätskrite­rien für ganz Österreich.

Wo wir seitens der Sozialdemokratie Bedenken haben – meine Vorredner haben das teilweise schon angemerkt –, das ist die Finanzierung, die Mittelaufbringung. Die vorge­sehene Drittelfinanzierung, bei der auch die Sozialversicherung mit dabei ist, ist nämlich aus unserer Sicht nicht nur systemwidrig, sondern auch verfassungsrechtlich problema­tisch. Hospiz- und Palliativpflege sind grundsätzlich keine Aufgaben der Sozialversiche­rung. Die gesetzliche Übertragung von versicherungsfremden Aufgaben – noch dazu ohne Mitteldeckung – stellt nämlich einen unzulässigen Eingriff in die Finanzautonomie der Sozialversicherungsträger, in ihre Selbstverwaltung dar. Da sehen wir die größten Probleme bei diesem Gesetzentwurf.

Ganz ehrlich, man könnte nun sagen, grundsätzlich ist das egal, weil sowohl die So­zialversicherung als auch die Steuermittel der Republik Österreich hauptsächlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von PensionistInnen finanziert werden. Daher könnte man sagen: Eigentlich ist es egal, aus wessen Topf das kommt. – Wir sehen aber auch, dass erstens vor allem die ÖGK aufgrund der Pandemie finanziell nicht gerade gut dasteht, und ich glaube auch, dass gerade auf die ÖGK noch sehr viele He­rausforderungen zukommen werden – Stichwort: Long-Covid-Patientinnen und Patienten.

Eines ist noch anzumerken – und ich meine das gar nicht zynisch –: Ich denke, das Geld – nämlich knapp 1 Milliarde Euro –, das man durch die Senkung der Körperschaftsteuer den großen Unternehmen geschenkt hat, wäre in diesem Bereich wesentlich besser in­vestiert. Das sind doch 800 Millionen Euro bis 1 Milliarde Euro. Wir unterstützen zwar diesen Gesetzentwurf, sehen ihn aufgrund der Finanzierung aber sehr kritisch.

Zu dem Antrag zum Thema Rechtsanspruch auf Übergangspflege, der, glaube ich, von den Freiheitlichen noch eingebracht wird: Natürlich sind wir generell für einen Rechtsan­spruch auf Pflege jeglicher Art, aber auch da soll wieder die Sozialversicherung bei der Finanzierung mit dabei sein; deswegen werden wir den Antrag der Freiheitlichen nicht unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Sieber. – Bitte.