16.38

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Für mich – und ich denke, auch für viele von Ihnen – wäre der heutige Tag mit dem Beschluss dieses Gesetzes durchaus ein Freudentag. Ich weiß aber nicht, wie es Ihnen geht. Es ist etwas unwirklich, denn während wir hier Palliativ- und Hospizversorgung debattieren – die möglichst gut organi­sierte Begleitung von Menschen zum Sterben hin –, sterben gerade jetzt, weniger weit entfernt, als ich von diesem Standort hier wohne und lebe, Menschen im Kugelhagel oder im Bombenterror.

Dennoch, meine Damen und Herren, freuen wir uns, dass es nach all den Bemühungen, den Bemühungen vieler Jahre, nach dem Festschreiben in vielen Regierungsprogram­men, nach dem Abhalten von Enqueten im Parlament und nach gemeinsam beschlosse­nen Entschließungsanträgen – dem letzten vor zwei Jahren, hier beschlossen, von allen miteinander – heute so weit ist.

Mit dem vorliegenden Entwurf zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz wird in ganz Öster­reich ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativver­sorgung ermöglicht. Stufenweise aufbauend werden in einer Drittelaufteilung von Bund, Ländern und Sozialversicherungen im Jahr 2022 63 Millionen Euro, im Jahr 2023 dann 108 Millionen Euro und ab 2024 153 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, und zwar wertgesichert.

Nicht erwähnt wurde bisher, dass wir ja abgesehen von diesen frischen Geldmitteln nicht bei null beginnen müssen. Jene Mittel, die unter die Leistungsorientierte Krankenanstal­tenfinanzierung, die LKF, fallen, bleiben selbstverständlich bestehen. Wenn man das nun zusammenrechnet: Mit dieser LKF-Finanzierung sind das bisher in etwa 145 Millio­nen Euro; wenn man die zusätzlichen Mittel dazurechnet, können wir davon ausgehen, dass ab dem Jahr 2024 rund 300 Millionen Euro für die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, das nenne ich doch wirklich ein Jahrhundertgesetz! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

Dieses Geld, meine Damen und Herren, brauchen wir in allen Bereichen, ob das nun die Palliativstationen sind, die Betten für die Palliativstationen, die stationären Hospize, Ta­geshospize, Palliativkonsiliardienste, mobile Palliativteams, Hospizteams und vieles an­dere – dafür wird dieses Geld verwendet werden. Die zugrunde liegenden Zahlen stam­men aus einer von der GÖG durchgeführten Studie und einem Bericht des Dachver­bands Hospiz Österreich.

Wichtig ist, dass in diesem Gesetz auch für die notwendigen Ausbildungen der Pflege­kräfte Sorge getragen wird sowie auf die Betreuung pflegender Angehöriger Rücksicht genommen und darauf eingegangen wird.

Meine Damen und Herren, mir ist es auch wichtig, an dieser Stelle einigen Personen ganz herzlich zu danken. Das sind zum einen die Verhandler des Regierungsteams, unser Klubobmann August Wöginger – der sich aktuell gerade wieder in wichtigen Ge­sprächen befindet – und aufseiten der Grünen meine Kollegin Mag. Sirkka Prammer, die da wirklich eingehend und mit viel Herz verhandelt haben.

Ihnen, Herr Minister Mückstein, und Ihrem Haus möchte ich ebenfalls danken. Ganz besonders – ich habe gehofft, dass er heute hier ist – geht dieser Dank an Ihren Sek­tionschef Dr. Pallinger. Ich möchte fast sagen, Dr. Pallinger hat etwas, das auch für ihn ein Lebenswerk ist, in einen Gesetzentwurf gegossen, der für viele Menschen in diesem Land segensreich wirken wird. Seine Handschrift ist da deutlich lesbar, und ich möchte ihm ganz besonders danken. Ich hoffe, dass Sie ihm und seinem Team das ausrichten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Prammer und Stöger.)

Besonders danken möchte ich aber auch den verantwortlichen Politikerinnen und Poli­tikern, die schon vor uns für diese Regelung gekämpft haben. Das ist zum einen eine liebe Kollegin von mir, die jetzt hier auf der Galerie sitzt, Nationalratsabgeordnete außer Dienst Gertrude Aubauer. Sie war Vorsitzende der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ und konnte dort wirklich vieles bewegen – danke, Gertrude!

Ich danke auch der Geschäftsführerin des Dachverbandes Hospiz, Leena Pelttari, die seit 20 Jahren an diesem Thema arbeitet und es anschiebt.

Ich danke der Nationalratsabgeordneten außer Dienst und langjährigen Stadträtin von Wien sowie Vorsitzenden des Hospiz- und Palliativforums, Frau Dr. Elisabeth Pitter­mann, die sich ebenfalls seit vielen Jahren mit viel Herzblut für dieses Thema engagiert.

Ich danke auch unserer Landeshauptfrau außer Dienst und Präsidentin des Dachver­bandes Hospiz Österreich, Waltraud Klasnic, die ebenfalls mit viel Engagement und Herzblut bei diesem Thema involviert ist. Sie hat zu uns gesagt, für sie gehe damit fast ein Lebenstraum in Erfüllung, es sei für sie so wichtig. Ich möchte dir, liebe Waltraud, und Ihnen allen ganz herzlich für Ihr besonderes Engagement danken! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Besonders möchte ich aber jenen danken, die dieses Gesetz eigentlich unterstützen und ihnen helfen soll. Es sind dies alle Pflegenden, die ehrenamtlichen und die hauptamtli­chen Pflegekräfte, aber auch – oft unbedankt und unbemerkt – die pflegenden Angehö­rigen: danke für Ihren Dienst!

Ich danke Ihnen allen für die Unterstützung; vielleicht überlegen sich die NEOS noch ihre Zustimmung zu diesem wunderbaren Gesetzentwurf. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte sehr, 4 Minuten.