16.53

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundes­minister! Wenn man den Liveticker auf orf.at verfolgt, steigt die Beklemmung, was die Situation in der Ukraine anlangt, unglaublich. Herr Bundesminister, gestern in der Früh haben wir noch darüber geredet, dass Sie in Bezug auf die Arbeitslosenzahlen gesagt hatten, dass Sie die Unwägbarkeit durch die Krise nicht abschätzen können. Die direkte oder indirekte Betroffenheit, die auch nach Österreich herüberschwappen wird, ist auch noch nicht abzusehen.

Worüber ich jetzt sprechen möchte, ist der von der Regierung initiierte und sehr wichtige Teuerungsausgleich von 150 Euro: 150 Euro für Ausgleichzulagenbezieher und -bezie­herinnen, für Krankengeldbezieher und -bezieherinnen, für Rehabilitationsgeldbezieher und -bezieherinnen; dazugekommen sind jetzt zum Glück aufgrund eines §-27-Ge­schäftsordnungsantrages im Ausschuss, als wir zusammengekommen sind, auch noch die KrankengeldbezieherInnen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus krank geworden sind. Die sind vorher vergessen worden.

So, das ist jetzt die Gruppe, die diesen Teuerungsausgleich besonders nötig hat. Ein bisschen der Haken an der Sache ist der Auszahlungstermin. Ich verstehe schon, dass sich das technisch mit dem Beginn der Auszahlung nicht von heute auf morgen ausge­hen kann, das ist ganz klar, wir halten aber die Auszahlung Ende April, Anfang Mai für sehr, sehr spät angesetzt, und wir glauben, dass man es mit Kraftanstrengung auch Ende März zusammenbringen könnte, dass wir diese sehr vulnerable Gruppe unserer Bevölkerung unterstützen, wenn ich das so sagen darf.

Ich wiederhole nicht nur mich selber, sondern auch andere Rednerinnen und Redner: Diese Teuerungswelle rollt nicht nur heran, sie ist schon da, und wir wissen nicht, was uns die kriegerischen Handlungen in der Ukraine auch hier in Österreich noch direkt oder indirekt bescheren werden. Es geht um die Energie, es geht um das Wohnen, es geht um die Kleidung, es geht um das Essen. Halten wir uns noch einmal vor Augen, dass die Mieten in den letzten zehn Jahren um 44 Prozent gestiegen sind; 44 Prozent mehr Miete als noch vor zehn Jahren!

Daher haben wir zwei Abänderungsanträge für alle Menschen, die das betrifft, einzu­bringen, die ich jetzt einbringen möchte. Entschuldigen Sie, ich muss das vorlesen. Ich werde versuchen, das schnell zu tun. Es geht darum, dass die Auszahlung einen Monat früher beginnen könnte oder stattfinden könnte. Vielleicht können Sie sich dem mit Be­zug auf die ganz spezielle Situation, in der wir uns befinden, heute anschließen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplô, Kolleginnen und Kollegen zu 1334 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

In Z 2 wird der Ausdruck „29. April 2022“ durch den Ausdruck „31. März 2022“ ersetzt.

II. Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

In Z 1a wird der Ausdruck „29. April 2022“ durch den Ausdruck „31. März 2022“ ersetzt.

III. Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In Z 1a wird der Ausdruck „29. April 2022“ durch den Ausdruck „31. März 2022“ ersetzt.

*****

Und der zweite Abänderungsantrag betrifft den Rest dieser Personengruppe.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, diplô, Kolleginnen und Kollegen zu 1335 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Art. 1 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

In Z 2 wird der Ausdruck „Mai 2022“ durch den Ausdruck „März 2022“ ersetzt.

II. Art. 2 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In § 60 Abs. 17 wird der Ausdruck „Mai 2022“ durch den Ausdruck „März 2022“ ersetzt.

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Angesichts der Tatsachen, die uns jetzt stündlich, ja fast im Minutentakt erschüttern, würde ich Sie dringend ersuchen, dieser vulnerablen Gruppe dieses Zugeständnis einer früheren Auszahlung zukommen zu lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.57

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stöger,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2214/A der Abge­ordneten August Wöginger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1334 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I.     Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

In Z 2 wird der Ausdruck „29. April 2022“ durch den Ausdruck „31. März 2022“ ersetzt.

II.    Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

In Z 1a wird der Ausdruck „29. April 2022“ durch den Ausdruck „31. März 2022“ ersetzt.

III.   Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In Z 1a wird der Ausdruck „29. April 2022“ durch den Ausdruck „31. März 2022“ ersetzt.

Begründung

Durch Österreich rollt eine exorbitante Teuerungswelle. Die Inflation ist so hoch wie seit zehn Jahren nicht. Energie, Heizen und Wohnen, aber auch Lebensmittel und Güter für den täglichen Bedarf sind die starken Preistreiber. Die Mieten sind von 2010 bis 2020 um 44 Prozent gestiegen. Heizöl ist im Vergleich zu 2020 um über 40 Prozent teurer geworden. Und die Preise für Brot werden im Vergleich zum Vorjahr laut Prognosen um 15 Prozent in die Höhe schießen.

Die erfolgte Pensionsanpassung ist zu niedrig und der von der Regierung vorgelegte Teuerungsausgleich soll erst Ende April zur Auszahlung gelangen. Das ist eindeutig zu spät. Der Teuerungsausgleich soll zumindest Ende März zur Auszahlung gelangen.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stöger,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2217/A der Ab­geordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundes­bahn-Pensionsgesetz geändert werden (1335 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I.     Art. 1 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

In Z 2 wird der Ausdruck „Mai 2022“ durch den Ausdruck „März 2022“ ersetzt.

II.    Art. 2 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

In § 60 Abs. 17 wird der Ausdruck „Mai 2022“ durch den Ausdruck „März 2022“ ersetzt.

Begründung

Durch Österreich rollt eine exorbitante Teuerungswelle. Die Inflation ist so hoch wie seit zehn Jahren nicht. Energie, Heizen und Wohnen, aber auch Lebensmittel und Güter für den täglichen Bedarf sind die starken Preistreiber. Die Mieten sind von 2010 bis 2020 um 44 Prozent gestiegen. Heizöl ist im Vergleich zu 2020 um über 40 Prozent teurer geworden. Und die Preise für Brot werden im Vergleich zum Vorjahr laut Prognosen um 15 Prozent in die Höhe schießen.

Die erfolgte Pensionsanpassung ist zu niedrig und der von der Regierung vorgelegte Teuerungsausgleich soll erst Ende April zur Auszahlung gelangen. Das ist eindeutig zu spät. Der Teuerungsausgleich soll zumindest Ende März zur Auszahlung gelangen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Die zwei Anträge sind ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht und ste­hen damit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte.