Abgeordneter Peter Schmiedlechner (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Meine El­tern haben mich immer gelehrt, dass man die Wahrheit sagen darf, und die Wahrheit, glaube ich, darf man hier herinnen auch sagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich mache Sie darauf aufmerksam, es geht auch um die Würde des Hauses!

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (fortsetzend): Nichtsdestotrotz: Die Preissteige­rung trifft alle Pensionisten. Deswegen möchte ich folgenden Entschließungsantrag ein­bringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Infla­tionsausgleich um 4,0 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension (Pen­sionsanpassung 2022)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 4,0 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 beinhal­tet. Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.“

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Ich denke, das ist eine wichtige Maßnahme, um alle Pensionisten zu entlasten. (Beifall bei der FPÖ.)

17.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Rosa Ecker (MA), Mag. Chris­tian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Inflationsausgleich um 4,0 Prozent für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchst­pension (Pensionsanpassung 2022)

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 13.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1335 d.B.) in der 143. Sitzung des Nationalrats am 24. Februar 2022.

HVPI-Inflation erreichte im vierten Quartal 2021 mit 3,9 % den höchsten Wert seit Beginn der Währungsunion

Die HVPI-Inflationsrate stieg in Österreich im vierten Quartal 2021 auf 3,9 % und er­reichte damit den höchsten Wert seit Beginn der Währungsunion. Im Jahresdurch­schnitt 2021 lag die HVPI-Inflation bei 2,8 %. Der Inflationsanstieg im Jahresverlauf 2021 war größtenteils auf die markante Zunahme der Rohölpreise zurückzuführen, aber auch die Gas- und Strompreise legten in den letzten Monaten deutlich zu. Weltweit traf eine im Zuge der wirtschaftlichen Erholung starke Nachfrage auf angebotsseitige Beschrän­kungen (u. a. aufgrund pandemiebedingter Schließungen von Produktionsstätten und Lieferkettenunterbrechungen), was nicht nur zu steigenden Energiepreisen, sondern auch zu deutlichen Preiserhöhungen vieler nichtenergetischer Rohstoffe führte. Dies spiegelte sich zunehmend in den Endverbraucherpreisen langlebiger Konsumgüter wi­der, insbesondere in den von der Halbleiterkrise betroffenen Sektoren (z. B. Fahrzeug- oder Computerindustrie). Ein Wiederaufleben des Tourismus führte ab Sommer 2021 vor allem bei Beherbergungsdienstleistungen zu außergewöhnlich hohen Preissteige­rungen, sodass auch die Dienstleistungsinflation im Jahresverlauf deutlich zulegte.

Energiepreise und Angebotsengpässe sorgen auch im Jahr 2022 für Inflationsdruck

Laut aktueller Inflationsprognose der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vom De­zember 2021 wird die HVPI-Inflationsrate in Österreich im Jahr 2022 auf 3,2 % anstei­gen, gefolgt von einem Rückgang auf 2,3 % im Jahr 2023 bzw. 2,0 % im Jahr 2024. Gegenüber der Prognose vom September 2021 wurde die Inflationsprognose für den gesamten Prognosehorizont – insbesondere für 2022 – vor allem wegen höherer Roh­stoffpreisannahmen nach oben revidiert. Die OeNB erwartet den Höhepunkt der Infla­tionsentwicklung im Jänner 2022, geht allerdings davon aus, dass die Inflation auch in den darauffolgenden Monaten deutlich über 3 % liegen wird. Trotz der aktuellen pande­mischen Entwicklung und deren Auswirkungen (insbesondere auf den heimischen Win­tertourismus) rechnet die OeNB damit, dass der wirtschaftliche Aufschwung und der da­mit einhergehende nachfrageseitige Inflationsdruck nur vorübergehend gedämpft werden wird. Die erwartete wirtschaftliche Erholung in Kombination mit bestehenden Angebots­engpässen wird somit den Inflationsdruck auch im Jahr 2022 aufrechterhalten. Hinzu kommen angekündigte Preissteigerungen bei Strom und Gas sowie die Einführung der CO2-Bepreisung, die dafür sorgen werden, dass die Energiepreise (trotz annahmege­mäß rückläufiger Rohölpreise) deutlich erhöht bleiben werden. Während die Energie­preise gemäß den Terminnotierungen für Rohöl und jener für die Großhandelspreise von Gas und Strom bereits ab Jahresbeginn bzw. dem zweiten Quartal zurückgehen werden, ist erst ab Jahresmitte mit deutlicheren Rückgängen der nichtenergetischen Rohstoff­preise sowie einem Auflösen der angebotsseitigen Verknappungen zu rechnen. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Inflationsrate erst gegen Ende des Jahres 2022 wieder auf etwas über 2 % zurückgehen und in den darauffolgenden Jahren in etwa auf diesem Niveau verbleiben wird.

Preisanstieg von Rohstoffen hast sich zuletzt abgeflacht

Sowohl bei den Rohölpreisen als auch bei den Preisen für Industrie- und Nahrungsmittel­rohstoffe wurden im Laufe des Jahres 2021 beträchtliche Preissteigerungen verzeichnet. Dafür waren einerseits angebotsseitige Lieferengpässe und anderseits die ab dem Früh­jahr anziehende globale Nachfrage verantwortlich. In den letzten zwei Monaten gab es allerdings Anzeichen, dass der Preisanstieg bei Rohöl und bei Industrierohstoffen zum Erliegen gekommen ist. Die Gründe dafür waren einerseits die angekündigte Ausweitung der Erdölproduktion durch die OPEC-Staaten und andererseits die Sorge vor den wirt­schaftlichen Auswirkungen der neuen Omikron-Variante des COVID-19-Virus, welche die Konjunkturerholung wieder bremsen könnte. Die Abwertung des Euro – gegenüber dem US-Dollar um 7 % im letzten halben Jahr – hat die abgeschwächte Preisdynamik bei einigen Rohstoffen in den letzten Monaten allerdings teilweise kompensiert.

Weiterhin starker Preisdruck vonseiten der Erzeuger- und Großhandelspreise

Auf Ebene der vorgelagerten Produktionsstufen verschärfte sich der Druck auf die Ver­braucherpreise in den letzten Monaten noch weiter. So verteuerten sich die Erzeu­gerpreise von Energieprodukten und Vorleistungsgütern im Jahr 2021 markant, während die eng mit den Verbraucherpreisen zusammenhängenden Erzeugerpreise von Kon­sumgütern im selben Zeitraum nur moderat gestiegen waren. Auch die Großhan­delspreise, insbesondere von Rohstoffen und Industriegütern, haben im Laufe des Jah­res 2021 stark zugelegt und üben somit nach wie vor beträchtlichen Druck auf die End­verbraucherpreise aus.

Kurzfristige Inflationserwartungen im Gleichklang mit der Inflation gestiegen

Im abgelaufenen Jahr erhöhten sich die von der Europäischen Kommission erhobenen Inflationserwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich für die nächsten zwölf Monate im Gleichklang mit der tatsächlichen Inflationsentwicklung deut­lich. Auch die Inflationserwartungen von Prognoseinstituten für das Jahr 2021 und 2022 sind in den letzten Monaten sukzessive gestiegen und liegen derzeit bei 2,7 % bzw. 2,5 %. Damit ist der Wert für 2022 aber noch immer deutlich unter jenem der aktuellen Inflationsprognose der OeNB.

CO2-Bepreisung wird in den kommenden Jahren die Energiepreisinflation erhöhen

Der Klimawandel ist neben der COVID-19-Pandemie die größte Herausforderung unse­rer Zeit, weshalb sich auch die Europäische Zentralbank (EZB) 2021 dazu verpflichtet hat, die klimapolitischen Ziele der EU zu unterstützen (soweit mit dem Preisstabilitätsziel vereinbar). Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe von „Inflation aktuell“ widmet sich daher den Auswirkungen der im Rahmen der ökosozialen Steuerreform beschlossenen CO2-Bepreisung auf die Energiepreise in Österreich. Der CO2-Preis wird die Verbrau­cherpreise von Super, Diesel, Heizöl und Gas ab Juli 2022 anheben und in etwa ein Fünftel der Energiepreisinflation in diesem Jahr erklären (2 Prozentpunkte). Ein noch stärkerer Effekt wird für das Jahr 2023 erwartet, in dem der Beitrag zur Energiepreis­inflation in etwa 2,7 Prozentpunkte betragen wird. Umgerechnet auf die HVPIGesamtin­flation sind durch die CO2-Bepreisung mit folgenden Inflationseffekten zu rechnen: 2022: etwa +0,15 Prozentpunkte; 2023: +0,2 Prozentpunkte; 2024: +0,1 Prozentpunkt.

https://www.oenb.at/dam/jcr:97bab9e1-0e60-4c46-8404-3f44cf54e4ed/Inflation-aktu­ell_Q4-2021.pdf

Seit April 2021 verzeichnet Österreich eine Inflationsentwicklung, die weit über 1,8 Pro­zent liegt. Seit August 2021 befinden wir uns konstant über 3,0 Prozent Inflation und damit Geldentwertung für die ältere Generation und Pensionsbezieher.

Die Pensionsanpassung 2022 der türkis-grünen Bundesregierung nimmt auf die sich ak­tuell progressiv entwickelnden Inflation in keiner Weise Rücksicht:

1)   wenn es nicht mehr als 1.000 Euro monatlich beträgt, um 3,0 Prozent;

2)   wenn es über 1.000 Euro bis zu 1 300 Euro monatlich beträgt, um jenen Prozentsatz, der zwischen den genannten Werten von 3,0 Prozent auf Prozent linear absinkt;

3)   wenn es über 1.300 Euro monatlich beträgt, um Prozent.

Mit diesem „Anpassungsregime“ kommt es im Gegenteil zu einer fortgesetzten Entwer­tung der Pensionsleistungen und einem „modernen sozialpolitischen Raubrittertum durch Bundeskanzler Alexander Schallenberg (Neue ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (Neue ÖVP) und Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die Bediensteten der österreichischen Me­tallindustrie und der Österreichischen Bundesbahnen ist man dagegen andere Wege gegangen, und hat die aktuelle Inflationsentwicklung miteingepreist. Die Metallindustrie hat mit 3,55 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung für 2022 abgeschlossen, die Österrei­chischen Bundesbahnen sogar mit 3,7 Prozent. Was für die Kolleginnen und Kollegen in Metallindustrie und ÖBB gut und richtig ist, soll im Sinne des Generationenvertrags auch unserer älteren Generation zu Gute kommen. Deshalb ist eine Pensionsanpassung für 2022 von 3,7 Prozent die einzige Antwort auf die aktuelle Inflationsentwicklung. Diese soll bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 ausbezahlt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, der eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 4,0 Prozent für alle Pensionisten bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension für das Jahr 2022 beinhal­tet. Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und auch ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Keck. – Bitte.