17.31

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Lieber Herr Kollege Mückstein! Es fällt schwer, angesichts der dramatischen Entwicklungen heute in der Ukraine zur Tagesordnung überzugehen. Wir erleben aus meiner Sicht ei­nen der schwärzesten Tage in der europäischen Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg, und im Moment sind die Gedanken vor allem bei den Menschen in der Ukraine. Ich glaube, wir alle können noch nicht abschätzen, wie dramatisch die Auswirkungen all dessen, was wir sehen und erleben, in den nächsten Tagen möglicherweise sein kön­nen. Ich komme trotzdem zum Arbeitsmarkt und zu den Tagesordnungspunkten, die wir heute diskutieren.

Natürlich fällt es schwer, da über die insgesamt relativ positive Lage am Arbeitsmarkt zu sprechen – wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit in Österreich seit elf Jahren in einem Februar –, aber auch trotz der positiven Lage – deshalb gibt es die Gesetzesbeschlüsse heute – gibt es viele Menschen, die das Pech hatten, während der Pandemie arbeitslos zu werden, die das Pech hatten, vielleicht gerade, als es in der Branche besser ging, nicht wieder beschäftigt zu werden und immer noch in der Arbeitslosigkeit sind. Diese sind jetzt mit höheren Energiepreisen konfrontiert, mit einem stark gestiegenen Preisni­veau, mit einer höheren Inflation.

Bei meinem Ressort liegt die Verantwortlichkeit für die Menschen, die arbeitssuchend sind. Der Teuerungsausgleich mit einer Einmalzahlung von 150 Euro kommt allen zugu­te, die in den Monaten Jänner und Februar mindestens 30 Tage lang Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, einen Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezogen haben. Dies soll ein kleiner Ausgleich im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiepreisen sein.

Bei einer weiteren Maßnahme, diese wurde auch schon kurz angesprochen, geht es um den Schutz von Arbeitnehmerinnen, es geht um die Dienstfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen. Fakt ist, dass es die Pandemieentwicklung zwar zulässt, Öffnungsschritte vorzunehmen, allerdings wissen wir auch, dass die Krank­heit für Schwangere besonders gefährlich ist. Es gibt eine Dienstfreistellung für schwan­gere Arbeitnehmerinnen, die noch bis Ende März gültig ist, und diese Regelung wird um drei Monate – bis zum 30.6. – verlängert und auch ausgeweitet.

Bisher gilt diese Regelung für Schwangere, die nicht geimpft waren. Jetzt wissen wir zwar, dass die Impfung in dieser Omikronwelle einen sehr, sehr guten Schutz vor schwe­ren Verläufen der Krankheit bietet, aber trotzdem wollen wir alle Risiken so gering wie möglich halten und weiten damit den Freistellungsanspruch auch auf geimpfte Frauen in diesen körpernahen Berufen aus. Das heißt, es gibt einen Anspruch für Geimpfte und Nichtgeimpfte. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber erhalten die Kosten für die Frei­stellung unverändert vollständig rückerstattet.

Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, und wir tun das immer wieder, dass die Impfung auch bei Schwangeren schwere Verläufe verhindert, dass sie für Schwangere empfoh­len ist und dass sie den bestmöglichen Schutz gegen eine Erkrankung mit dem Coro­navirus bietet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.35

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Pfurt­scheller. – Bitte sehr.