19.13

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken, dass wir Freiheitlichen diesen Krieg, der gerade in Europa tobt, auf das Heftigste ablehnen. Wir sind auch auf europäischer Ebene durch­aus zu einer Solidarität bereit und wollen auch dem Land, das bei diesem großen Konflikt unter die Räder kommt, selbstverständlich beistehen, aber wir wollen auch jene Schritte setzen, die unser Land souveräner und handlungsfähiger machen. Wir wollen die Bun­desregierung dazu auffordern, eine eigenständige österreichische Linie in Bezug auf Österreich, seine Neutralität und die Möglichkeiten, die aus dieser Neutralität erwachsen, zu entwickeln.

Auf der Regierungsbank – alle, die noch hier sind, begrüße ich herzlich – sind nicht mehr viele ÖVPler, Sie (in Richtung Staatssekretärin Plakolm), Frau Staatssekretärin, sind übrig geblieben, und deswegen wende ich mich an Sie, lieber Herr Klubobmann, Sie werden es jenen in der ÖVP, die etwas zu sagen haben, sicherlich weitersagen. Wir haben einige Dinge mit Ihnen zu besprechen, und zwar betreffend die Äußerungen, die Ihr Bundeskanzler in der Öffentlichkeit gemacht hat. Wir haben im letzten Nationalen Sicherheitsrat – Sie waren auch dabei, neben vielen anderen Kollegen – einstimmig das Wiederaufleben der umfassenden Landesverteidigung, nämlich der geistigen, der zivi­len, der wirtschaftlichen und der militärischen, beschlossen. Für die militärische bin ich zuständig, nicht nur in meinem Klub, sondern auch für den Nationalrat als Obmann des Landesverteidigungsausschusses.

Ihr Bundeskanzler hat die Aussage gemacht, dass das österreichische Bundesheer ein Budget von mindestens 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes braucht, wie hoch das auch immer sein mag. Ich darf deshalb zwei Entschließungsanträge einbringen, um dafür zu sorgen, dass Sie in Ihrer Regierungsarbeit auch etwas zustande bringen.

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonderinvestitionspaket für das Österreichische Bundesheer und Anhebung des Regel­budgets ,Militärische Angelegenheiten‘ auf 1 % des BIP zum Schutz der österreichi­schen Neutralität“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz des Landes und seiner Bürger sowie der österreichischen Neutralität die laufende Heeresreform sofort zu stoppen und ein Sonderinvestitionspaket von einer Milliarde Euro noch im Jahr 2022 für das Öster­reichische Bundesheer zur Verfügung zu stellen sowie ab dem Jahr 2023 das jährliche Regelbudget ,UG-14 Militärische Angelegenheiten‘ auf ein Prozent des Bruttoinlands­produkts anzuheben.“

*****

Der zweite Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate“

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehr­ge­setzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet, damit verpflichtende Milizübungen in vollem Umfang wieder möglich sind.“

*****

Meine Damen und Herren! Die budgetäre Lage des Bundesheeres ist uns bekannt. Die Regierung hat sich einsichtig gezeigt und hat diese Zahl von 1 Prozent genannt. Wir wollen ihr helfen, dieses Ziel auch zu erreichen.

Wir haben durch die Ereignisse in der Ukraine vorgeführt bekommen, dass es wichtig ist, dass jeder Staat gerüstet ist; und dass das österreichische Bundesheer in Bezug auf seine Ausrüstung, in Bezug auf seine Möglichkeiten dramatische Lücken hat, ist altbe­kannt. Es gibt den Bericht „Unser Heer 2030“, der deutlich zutage bringt, dass die Fähig­keiten des österreichischen Bundesheeres bis in das Jahr 2030 gegen null gehen. Wir werden hinsichtlich aller Einsatzfähigkeiten, die das Bundesheer benötigt, nicht mehr in der Lage sein, unsere Pflichten zu erfüllen.

Der zweite Bereich des ersten Entschließungsantrages betrifft die Zentralstellenreform. Herr Klubobmann (in Richtung Abg. Wöginger), diese Zentralstellenreform halten wir für vollkommen unbrauchbar. Sie sollten sich diese Anregung auch zu Gemüte führen, weil Ihre Partei ja gerade auch Argumente notwendig hat, um gegen Korruptionsvorwürfe aufzutreten. Um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dass im österreichischen Bundesheer die Zentralstelle nur reformiert wird, damit man sie schwarz oder türkis einfärbt, sollten Sie diese Zentralstellenreform stoppen. An den Folgen des Schwarz-und-Türkis-Einfärbens, so wie das Ihr Kollege Strasser Anfang der 2000er-Jahre – ich war damals auch dabei, als Abgeordneter – schon gemacht hat, und an der Beseitigung der Folgen dieser Einfärbung arbeitet ja die gesamte Republik noch heute. Das, hoch­verehrter Herr Präsident, können Sie ja auch im Untersuchungsausschuss die Korrup­tions­fälle in Ihrer Partei betreffend verfolgen.

Das ist ein Anliegen, das wir noch mit einem zusätzlichen Antrag einbringen werden. Diese Führungsreform, die da umzusetzen versucht wird, halten wir für im militärischen Bereich vollkommen unbrauchbar. Es werden zu große Führungsspannen aufgestellt, es wird auch eine Verkomplizierung der ganzen Kommunikation im militärischen Bereich begonnen.

Wir ersuchen Sie, das an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, damit wir diese Zen­tralstellenreform noch einmal überdenken, sie stoppen und wieder eine militärisch brauchbare Führungsstruktur im österreichischen Bundesheer einführen. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Den Schlusssatz bitte, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (fortsetzend): Der zweite Antrag betrifft das Modell sechs plus zwei. (Das Mikrofon ist nicht eingeschaltet.) – Herr Präsident?!

Präsident Ing. Norbert Hofer: Das hat leider nicht funktioniert.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (fortsetzend): Das nehme ich zur Kenntnis, Herr Präsident.

Der zweite Antrag betrifft das Modell sechs plus zwei. Es muss uns allen klar sein, dass es unerträglich ist, dass man Grundwehrdiener an die Grenze stellt. Nach diesem Schussvorfall sollte uns allen klargeworden sein, dass man nur voll ausgebildete Sol­daten mit einer solch schwierigen Aufgabe bedenken darf, deshalb halten wir es für notwendig, auch um dem verfassungsmäßigen Prinzip, dass das Bundesheer auf dem Milizprinzip aufgebaut wird, gerecht zu werden, endlich wieder die verpflichtenden Milizübungen einzuführen. Wir hoffen - -

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, bitte tatsächlich den Schlusssatz!

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (fortsetzend): Wir hoffen, dass Sie alle die­sen Anträgen Ihre Zustimmung geben. – Ich danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

19.19

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch, KO Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderinvestitionspaket für das Österreichische Bundesheer und Anhebung des Regelbudgets „Militärische Angelegenheiten“ auf 1 % des BIP zum Schutz der öster­reichischen Neutralität

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung des neuen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie zur aktuellen Situation betreffend Ukraine

in der 145. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 8. März 2022  

Krieg vor der Haustür

Der Ukraine-Krieg hat Europa komplett überrascht. Alle EU-Staaten hätten eine der­artige Entwicklung im 21. Jahrhundert in Europa nicht mehr für möglich gehalten. In der Ukraine führen Streitkräfte mit starken Panzer-Verbänden und anderen schweren Waf­fensystemen mit massiver Luftunterstützung einen konventionellen Krieg. Der 24. Feb­ruar 2022 hat einen europäischen Epochenwechsel eingeleitet, dessen Konsequenz eine wesentlich verbesserte Verteidigungsfähigkeit Europas sein muss.

Deutschland investiert 100 Milliarden in die Bundeswehr

Am 27. Februar 2022 berichtete die APA über das Vorhaben von Deutschlands Bun­deskanzler Olaf Scholz (SPD), die Bundeswehr mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro ausstatten zu wollen. Der Verteidigungsetat soll von nun an jedes Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachen.

Der Ukraine-Konflikt muss auch für die österreichische Bundesregierung endlich ein eindringliches Warnsignal für die schnelle Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit des Österreichischen Bundesheeres und den Fähigkeitserhalt des Kampfes der verbun­denen Waffen sein.

Bundesheer in wenigen Stunden ausgeschaltet

Die Salzburger Nachrichten berichteten am 28.2.2022 über das Bundesheer:

„Ohne ausreichende Luftabwehr wäre das Bundesheer bei einer Aggression binnen weniger Stunden ausgeschaltet. Die Eurofighter sind mangels Ausrüstung nicht konkur­renzfähig. Ohne Nachtsichtgeräte können sie den Luftraum in der Nacht nicht einmal überwachen, geschweige denn können sie ihn verteidigen. Weiters fehlen leichte Trai­ningsjets. Sie wurden 2020 ersatzlos außer Dienst gestellt.

Artillerie und Kampfpanzer sind im Bundesheer nur noch rudimentär vorhanden. Auch die Abwehr von Drohnen, die im Ukraine-Konflikt eine wesentliche Rolle spielen, wäre ausbaufähig. Eine weitere Lehre aus dem Krieg lautet: Die Vorkehrungen gegen Cyber­angriffe müssen verbessert werden.

Ein Problem des Bundesheeres ist schließlich auch die geringe Mannstärke. Die Miliz­verbände fordern daher aus Anlass des Ukraine-Kriegs nun die Reaktivierung des Miliz­systems mit verpflichtenden Truppenübungen.“

Dringender Investitionsbedarf auch beim ÖBH

Auch Bundespräsident Van der Bellen wies bereits 2018 in seiner Ansprache zum Natio­nalfeiertag auf die völlig unzulängliche Ausstattung des Bundesheers aufmerksam:

„In Anbetracht der derzeitigen Budgetentwicklung wird in den nächsten Jahren eine rote Linie überschritten werden, nämlich die der Einsatzbereitschaft. Fehlende Ressourcen gefährden nicht nur die Aufgabenerfüllung, sondern auch das Leben der

Soldatinnen und Soldaten bei ihren Einsätzen.“

Der Bericht „Unser Heer 2030“ stellt dazu fest:

Wird die bodengebundene Luftabwehr („Fliegerabwehr“) keiner Kampfwertsteigerung unterzogen bzw. Neubeschaffungen durchgeführt, können modernen Bedrohungen aus der Luft wie beispielsweise Drohnenschwarme nicht abgewehrt werden. Großver­an­staltungen, wie internationale Konferenzen und Sportereignisse können nicht vor Angrif­fen aus der Luft geschützt werden. Gleiches gilt für lebens-wichtige Räume und kritische Infrastruktur. Der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen sowie der Schutz der Soldaten und staatlicher Einrichtungen wäre nicht gewährleistet.

(…)

Ohne Kampfwertsteigerung der Kampfpanzer und Schützenpanzer gehen diese Fähig­keiten verloren. Die Wiederinbesitznahme eines verlorenen Staatsgebiets oder eine Neutralisierung von Gegnern mit erbeutetem Kriegsgerät wäre nur unter größtem Risiko für die eigenen Soldaten möglich.

Zusätzlich erhöht sich das Risiko für eingesetzte Kräfte durch fehlende weitrechende Feuerunterstützung sowie Panzerschutz im urbanen Kampf.

Die territoriale Integrität kann nicht wiederhergestellt werden.

(…)

Ohne Panzerabwehr mittlerer und großer Reichweite können gepanzerte oder behelfs­mäßig gepanzerte Fahrzeuge nicht effektiv bekämpft werden.

Es ist kein ausreichender Schutz für Objekte sicherstellbar. Feindliche gepanzerte

Fahrzeuge werden zur erhöhten Gefährdung für die eingesetzten Kräfte.

(…)“

Vergleich mit der Schweiz

Schweizer Medien war ist den letzten Tagen zu entnehmen, dass auch die Schweiz über eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets nachdenkt, obwohl sie bereits jetzt über ein jährliches Verteidigungsbudget von ca. 5 Milliarden Franken (4,9 Mrd. Euro) verfügt.

Viel zu geringes Budget für das Bundesheer

Dem Bundesfinanzrahmengesetz 2022 ist das Budget für das Bundesheer bis 2025 zu entnehmen. Die Obergrenzen für Auszahlungen „Militärische Angelegenheiten“ sind festgelegt mit 2,7 Milliarden Euro für 2022, 2,6 Milliarden Euro für 2023, 2,6 Milliarden Euro für 2024 und 2,7 Milliarden Euro für 2025. Mit diesen Budgets sind aber die be­stehenden Mängel und Fehlstände in der Ausrüstung und Bewaffnung des Bundes­heeres nicht behebbar.

Dem Bericht „Unser Heer 2030“ ist dazu zu entnehmen:

„Ohne dringend notwendige Investitionen kann das BH die österreichische Bevölkerung nicht mehr schützen. Dies erfordert eine deutliche Erhöhung des Verteidigungsbudgets mit einer Balance zwischen Personal, Betrieb und Invest.

Unser ÖBH benötigt, zur Erfüllung der Schutzoperation mindestens 1% des BIPs, Für die Abwehr konventioneller Gegner würden 2% des BIPs erforderlich sein, dort liegt auch der internationale Standard.“

In Anbetracht des Krieges in Europa ist die laufende Heeresreform und die damit ein­hergehende Zerstörung der militärischen Landesverteidigung sofort zu stoppen. Das Österreichische Bundesheer muss in Struktur und Budgetierung auf die aktuelle Situ­ation ausgerichtet werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz des Landes und seiner Bürger sowie der österreichischen Neutralität die laufende Heeresreform sofort zu stoppen und ein Sonderinvestitionspaket von einer Milliarde Euro noch im Jahr 2022 für das Österreichische Bundesheer zur Verfügung zu stellen sowie ab dem Jahr 2023 das jährliche Regelbudget „UG-14 Militärische Angelegenheiten“ auf ein Prozent des Brutto­inlandsprodukts anzuheben.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Kickl, Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der Ernennung des neuen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu­mentenschutz sowie zur aktuellen Situation betreffend Ukraine in der 145. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 8. März 2022

Durch die verantwortungslose Verkürzung des Grundwehrdienstes auf 6 Monate als un­taugliches Wahlzuckerl hat der ehemalige ÖVP-Minister Günther PLATTER dem Bun­desheer und damit Österreich nachhaltig geschadet. Nur die Miliz ermöglicht ein Auf­wachsen des Heeres auf die nötige Einsatzstärke. Die chronische Unterdotierung brachte dazu noch einen schweren Mangel an Ausrüstung und Ausstattung. Der Wegfall der Übungspflicht und die reduzierten Ausbildungskapazitäten führten zur Personal­knappheit bei der Miliz. Dies alles wirkte sich negativ auf die Verfügbarkeit und Einsatz­bereitschaft der Miliz aus, so die Erkenntnis der Ressortführung selbst im Jahr 2019!

Die Milizverbände und -einheiten weisen einen dramatischen Fehlbestand an Personal und Material auf, der umgehend beseitigt werden muss. Für eine mobilzumachende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Diese Maßnah­men sind umgehend umzusetzen, weil niemand weiß, ob wir nicht nur 3000 Mann, sondern alle Soldaten einmal brauchen werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese Schritte im Sinne des Schutzes unseres Staates und seiner Bevölkerung unver­züg­lich zu setzen!

Der wesentlichste Schritt dazu ist, durch die Änderung des Wehrgesetzes, die Wieder­einführung der 8 Monate Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate. Nur so bekommt das Bundesheer wieder die notwendigen Kräfte für die Miliz, die Möglichkeit diese auszubilden und gemeinsam zu üben und sich damit auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung vorzubereiten. Es würde auch damit endlich der laufend praktizierte Verfassungs-bruch abgestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Änderung des Wehr­gesetzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst, im bewährten Modell 6 + 2 Monate, beinhaltet, damit verpflichtende Milizübungen in vollem Umfang wieder möglich sind.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Jörg Leichtfried.

Ich darf noch ergänzen, dass beide Entschließungsanträge ordnungsgemäß eingebracht sind und somit auch in Verhandlung stehen.

Bitte, Herr Abgeordneter.