10.48

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wie vorhin schon in der Aktuellen Stunde besprochen, sind viele Haushalte knapp bei Kassa. Das ist jetzt schon die zweite Maßnahme, die beschlossen wird und dadurch auch direkt eine Wirkung entfalten kann. Es sind 150 Euro für jeden Haushalt. Nur ganz gut verdienende Haus­halte sind ausgeschlossen, insofern ist es auch eine sehr einfache und gut verständliche Maßnahme.

Sie hat den großen Vorteil, dass Menschen mit geringem Einkommen relativ mehr als Menschen mit höherem Einkommen bekommen. Zweitens hat es – da es eine Pau­schale ist – den Vorteil, dass man, wenn man Energie spart, quasi mehr von diesem Ausgleich profitiert, als wenn man mehr Energie verbraucht. Und das ist gut so.

Zum Abgeordneten Krainer – ich glaube, Kollege Kopf hat es eh schon ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht –: Wenn man die Rechnung so führt, dass man nur diese eine Maßnahme den gesamten Teuerungen gegenüberstellt, dann ist es natürlich zu wenig, aber diese Maßnahme ist ja schon die dritte in einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Ins­gesamt – noch bevor dieses Paket am Wochenende präsentiert worden ist – haben Menschen mit geringem Einkommen in Österreich schon über 500 Euro Entlastung bekommen: 300 Euro über den Teuerungsausgleich, 150 Euro jetzt über diesen Ener­giekostenausgleich und dann auch noch durch die Abschaffung der Ökostrompauschale.

An Abgeordneten Fuchs, der meint, dass damit so viel Verwaltungsaufwand verbunden sei: Man geht davon aus, dass es ungefähr 20 Millionen Euro kostet, das abzuwickeln. 600 Millionen Euro kostet die Gesamtmaßnahme in Form von Gutscheinen, die an die Haushalte gehen. Das heißt, es sind nicht einmal 3 Prozent der Gesamtkosten, die für die Verwaltung investiert werden müssen.

Die NEOS kommen erst dran, aber in den vorigen Redebeiträgen ist es schon vorge­kommen: Ich bin seit zweieinhalb Jahren im Parlament und ich kann mich noch daran erinnern, wie es war, als wir das erste volle Budget beschlossen haben: Die Regierung möchte die Klimakrise mit einem Rekordklimabudget bekämpfen. Die NEOS sagen im Ausschuss: Das ist alles Schwachsinn! Was es braucht, ist die Abschaffung der kalten Progression! (Abg. Doppelbauer: Ja!) – Gut. Dann kommt die Coronakrise und die Regierung beschließt Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss und so weiter. Die NEOS sagen: Alles Schwachsinn! Was es braucht, ist die Abschaffung der kalten Progression! Dann kommt die Steuerreform: Wir wissen, dass die Ökologisierung im Steuersystem notwendig ist, dass kleine Einkommen entlastet werden müssen, und die Regierung macht das mit der ökosozialen Steuerreform. Die NEOS sagen: Nein, alles falsch! Es braucht die Abschaffung der kalten Progression! Jetzt gibt es die Ukrainekrise, es gibt ein Teuerungspaket, und dreimal darf man raten, was die NEOS als Maßnahme vorschlagen (Rufe bei den Grünen: Abschaffung der kalten Progression!): die Abschaf­fung der kalten Progression.

Natürlich, wenn man nur einen Hammer hat, schaut alles aus wie ein Nagel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt sicher irgendetwas, wofür die Abschaffung der kalten Progression die richtige Maßnahme ist. Sie ist es aber nicht für alles. Ab und zu muss man sich etwas anderes überlegen.

Ich bringe noch einen Abänderungsantrag – das wird jetzt ein bisschen länger – des Abgeordneten Karlheinz Kopf und von mir zur Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börse­gesetz 2018 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 - - Beim Vorlesen stelle ich gerade fest, dass das zum nächsten Tagesord­nungs­punkt gehört, also bringe ich ihn später ein.

Das verkürzt meine Redezeit. – Vielen Dank, auf Wiederhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

10.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: ... kalte Progression!)