12.12
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir müssen raus aus den Fossilen, einerseits im Sinne des Klimaschutzes und andererseits, um unsere Unabhängigkeit auszubauen. Dafür braucht es massive Investitionen – sowohl der öffentlichen Hand als auch von privaten Kapitalgebern – in den öffentlichen Verkehr, in die Sanierung von Häusern und in die erneuerbaren Energien. Die öffentlichen Finanzen reichen dafür eben nicht, sondern man muss auch den Kapitalmarkt, den Finanzmarkt mobilisieren, und dafür ist es notwendig, zu definieren, was grün ist. Es muss also – Stichwort Taxonomie – festgelegt werden: Welche Investitionen sind sinnvoll im Sinne dieser Transformation? Welche sind es nicht?
In diesem Zusammenhang ist natürlich auch wichtig, dass Österreich mit einer Klage gegen gewisse ungrüne Elemente dieser Taxonomie, insbesondere im Bereich Gas und Kernkraft, vorgeht, damit eben kein Greenwashing passiert, sondern das dann wirklich Investitionen sind, die uns im Klimaschutz und auch bei anderen Umweltthemen unterstützen.
Diese EU-Disclosureverordnung, die mit diesen Novellen, die wir da jetzt mitbeschließen, umgesetzt wird, hat genau zum Zweck, dass genauer geregelt wird, wann Finanzprodukte als grün gelten dürfen und welche Informationen dafür bereitgestellt werden müssen, damit man das als Konsumentin, als Konsument oder auch als InvestorIn relativ klar und deutlich sieht.
Frau Yildirim, genau um Greenwashing zu vermeiden, ist es wichtig, dass es gleichzeitig auch starke Aufsichtsbehörden gibt, die darauf schauen können, dass die Informationen, die bei solchen Finanzprodukten zur Verfügung gestellt werden, auch stimmen, dass sozusagen auch green drinnen ist, wenn green draufsteht. Deshalb haben wir gemeinsam mit diesen Umsetzungen auch den Deckel bei der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht, bei der FMA, erhöht und, wie Abgeordneter Haubner schon gesagt hat, auch den Bundeszuschuss angehoben. Damit ist sichergestellt, dass es nicht zu Greenwashing kommt. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Baumgartner.)
Ich darf jetzt noch den Abänderungsantrag einbringen, den ich vorhin schon ein bisschen angeteasert habe – jetzt aber wirklich zum Tagesordnungspunkt 7. Ich darf kurz verlesen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1364 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1374 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1364 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
A. Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:
„3a. § 128 Abs. 2 zweiter Satz lautet:
,Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informationen stehen.‘“
2. In Z 17 wird in § 340 Abs. 12 nach dem Zitat „§ 109a,“ das Zitat „§ 128 Abs. 2,“ eingefügt.
B. Artikel 8 (Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:
„10a. § 49 letzter Satz lautet:
,Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informationen stehen.‘“
2. In Z 25 wird in § 117 Abs. 6 nach dem Zitat „§ 2 Abs. 1 Z 16 und 17,“ das Zitat „§ 49,“ eingefügt.
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Ich hoffe, Sie unterstützen die Vorlagen und auch diesen Abänderungsantrag. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Obernosterer.)
12.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1364 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1374 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage (1364 der Beilagen) wird wie folgt geändert:
A. Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:
„3a. § 128 Abs. 2 zweiter Satz lautet:
„Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informationen stehen.““
2. In Z 17 wird in § 340 Abs. 12 nach dem Zitat „§ 109a,“ das Zitat „§ 128 Abs. 2,“ eingefügt.
B. Artikel 8 (Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018) wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:
„10a. § 49 letzter Satz lautet:
„Marketingmitteilungen müssen eindeutig als solche erkennbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu den gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlichten Informationen stehen.““
2. In Z 25 wird in § 117 Abs. 6 nach dem Zitat „§ 2 Abs. 1 Z 16 und 17,“ das Zitat „§ 49,“ eingefügt.
Begründung
Im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 soll klargestellt werden, dass Marktingmitteilungen den Anforderungen des Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 entsprechen müssen. Damit soll auch klargestellt werden, dass Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 auch von der Strafbestimmung des § 322 Abs. 1 Z 5 VAG 2016 bzw. § 322 Abs. 2 Z 5 VAG 2016 und des § 95 Abs. 1 Z 31 WAG 2018 hinsichtlich der Marktingmitteilungen umfasst ist.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Kalte Progression!)