12.17

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! (Ruf bei der ÖVP: Kalte Progression!) Vorab, weil ich es vorhin nicht erwähnt habe: Ich wünsche unserem Finanzminister wirklich einen milden Verlauf seiner Covid-Erkrankung, und ich wünsche mir auch, dass er bald wieder fit ist; also auch auf diesem Weg: Alles Gute von unserer Seite! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Baumgartner.)

Worauf ich heute noch eingehen möchte, ist eben die Aufstockung der Finanzierung der FMA, der Finanzmarktaufsicht. Es ist ja schon angesprochen worden: Es ist ein wirklich wichtiges Thema, denn eine funktionierende FMA ist einfach essenziell für einen gesunden Standort. Was uns besonders wichtig ist: Die Aufgaben der FMA müssen natürlich in diesem Zusammenhang unabhängig gemacht werden können, und sie müssen finanziell so dotiert werden, dass die FMA, dass diese Behörde ihre Aufgaben auch gut erfüllen kann. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute zustimmen.

Wir haben im internationalen Vergleich aber durchaus gesehen, dass es vielleicht noch ein paar Verbesserungsmöglichkeiten für die FMA geben könnte, und das würde ich gerne noch kurz ansprechen. Es ist natürlich so, dass in Österreich die Finanzierung der FMA derart geregelt ist, dass ein Teil über die Republik, über den Steuerzahler kommt, während es international eigentlich schon Usus ist, dass solche Aufsichtsbehörden durchaus auch von den Banken bezahlt werden. Aus meiner Sicht ist das etwas, das wir uns anschauen sollten. Wir würden das durchaus unterstützen.

Der zweite Punkt, den ich noch aufgreifen wollte, betrifft eben dieses doch sehr öster­reichische System der Vor-Ort-Überprüfungen, die eigentlich von der FMA gemacht werden könnten, in Österreich aber eben von der Nationalbank durchgeführt werden. Das ist ein bisschen eine österreichische Lösung. Das hört sich im ersten Augenblick nicht besonders schlimm an, hat aber natürlich durchaus Auswirkungen und Konsequenzen.

Zwei dieser Schönheitsfehler sind für mich, dass die Nationalbank ja eben eigentlich der Republik, also uns Steuerzahlern, gehört und deswegen richtigerweise auch von uns finanziert und sozusagen bezahlt wird. Die Nationalbank übernimmt aber diese Auf­gaben von der FMA, und man könnte sagen: Das wird ja eh bezahlt; da gibt es ein Budget, das die FMA der Nationalbank überweist, um das auch durchführen zu kön­nen. – Das stimmt schon, aber es ist viel zu wenig! Es werden nämlich nur 10 Millionen Euro abgegolten, es kostet im Jahr aber circa 50 Millionen Euro. Das heißt, wir Steuer­zahler zahlen da eigentlich ein zweites Mal dazu und zahlen dabei drauf.

Der zweite Schönheitsfehler – dieser wird auch regelmäßig vom Rechnungshof ange­sprochen – ist, dass es da Doppelstrukturen und Doppelgleisigkeiten gibt. Im Sinne der Effizienz ist das natürlich auch etwas, was wir gerne gelöst hätten; und jetzt komme ich wieder mit dem Fall Commerzialbank Mattersburg: Ja natürlich, das war ein Systemver­sagen, weil es ein Kriminalfall war, das ist schon ganz klar. Ich möchte aber dazusagen – und das sagen auch viele Expertinnen und Experten, die das schon jahrelang beob­achten –, dass es natürlich besser wäre, wenn man da klare Zuständigkeiten hätte. Wenn nämlich die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand macht, und wenn die Kommu­nikation zwischen den Behörden teilweise Monate dauert – na ja, dann wird man so einen Kriminalfall halt nicht lösen können.

Was wäre also zu tun? – Doppelgleisigkeiten aufheben, die Dotierungen anschauen und auch richtig aufstellen, und so, wie es auch ist, die FMA wirklich unabhängig halten und das auch in Zukunft garantieren. Wenn wir das in Zukunft schaffen, wären wir noch glücklicher, aber wie gesagt: Wir finden das Paket insgesamt gut und werden ihm auch unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

12.20

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Die Abstimmungen zu diesen Tagesordnungspunkten verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Finanzausschusses.