12.43
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn ich in Richtung SPÖ hinüberschaue, dann muss ich feststellen, das Feindbild Bauern hat sich bei der SPÖ schon ziemlich tief festgesetzt. (Abg. Höfinger: Klassenkampf! Übelster Klassenkampf! – Abg. Loacker: Das ist der Bauernbund!) Da kommt Kollege Matznetter heraus und redet von unlauterem Wettbewerb (Zwischenruf des Abg. Matznetter), kritisiert die steuerliche Pauschalierung, die heute ja gar nicht Thema ist, denn die steuerliche Pauschalierung ist nicht im Bewertungsgesetz, sondern im Einkommensteuergesetz geregelt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Höfinger: Sehr richtig! Der kennt sich aus!) Und diese Novelle des Einkommensteuergesetzes, in der die steuerliche Pauschalierung für die bäuerlichen Betriebe verankert war, haben wir – siehe da! – 2015 gemeinsam mit der SPÖ beschlossen. (Abg. Höfinger: Mit Gaßner ausgearbeitet!) So kann sich die Sichtweise ändern, wenn das Feindbild Bauern bei der SPÖ tief sitzt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Heute diskutieren wir aber das Bewertungsgesetz, und dabei geht es darum, dass wir eine unbürokratische Lösung finden, nicht nur für die bäuerlichen Betriebe, sondern für ungefähr 550 000 Grundbesitzer, die einen Einheitswertbescheid in Händen haben. Wir schaffen heute eben die gesetzlichen Grundlagen für diesen Einheitswert, der ja, wie vom Kollegen Fuchs ganz richtig festgestellt worden ist, die Grundlage für Abgaben und Steuern und auch für die Sozialversicherungsbeiträge ist. In Wahrheit bildet dieser Einheitswert die Ertragsfähigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes ab und musste bisher alle fünf Jahre mittels einer Hauptfeststellung – bei jedem einzelnen Betrieb, bei jedem einzelnen Grundstück – neu festgestellt werden, deren Ergebnis dann auch mittels Bescheid zugestellt werden musste.
Wir beschließen jetzt eine vereinfachte Möglichkeit, wo in der ersten Stufe 2023 die klimatischen Verhältnisse – Temperatur- und Niederschlagsindex – und die Betriebsgröße eingearbeitet werden. Es ist schon von den Vorrednern erwähnt worden: Da werden die Daten aus der Periode 1960 bis 1990 jenen Daten der Periode 1990 bis 2020 gegenübergestellt. In einer zweiten Phase sollen bis 2027 die Grundlagen der Bodenschätzung neu festgelegt werden, und in einer dritten Phase ab 2032 soll eine rollierende Bewertung stattfinden. Das heißt, es muss nur mehr demjenigen ein neuer Bescheid zugestellt werden, bei dem die Änderungen am Betrieb und beim Grundstück auch entsprechend gravierend sind.
Herrn Finanzminister Magnus Brunner – herzlichen Dank! – ist damit gelungen, eine praxistaugliche, eine unbürokratische und eine kostengünstige Lösung zustande zu bringen, und ich glaube, die werden wir hier heute doch mit einer großen Mehrheit beschließen können. Es ist dies ein Vorteil für die Grundbesitzer, es ist dies ein Vorteil für die Bäuerinnen und Bauern, es ist das auch ein Vorteil für den Staatshaushalt, weil sich der Staat so eine Unmenge an Bescheiden und die Arbeit davor und danach erspart, und es ist damit auch ein Vorteil für die Menschen in unserem Land.
Beschließen wir also diese heutige Vereinfachung, die dann gemeinsam mit der ökosozialen Steuerreform, mit vielen Maßnahmen, die in der Vergangenheit, in der jüngsten Vergangenheit auch beschlossen worden sind, zum Wohle der Menschen in unserem Land auch in Kraft treten kann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.47
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.