13.07
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde schon erwähnt und ich möchte das noch einmal betonen, dass wir in der Justiz in Österreich tatsächlich sehr fortschrittlich sind, was die Digitalisierung betrifft, ich würde sogar sagen, teilweise Weltspitze. Wenn man das Firmenbuch, das Grundbuch betrachtet: Das gibt es nirgendwo auf der Welt, dass man auf Knopfdruck sehen kann, wer Eigentümer welcher Liegenschaft ist, und es ist auch ein unglaublicher Standortvorteil, weil es natürlich Investitionen und vieles mehr erleichtert. Da haben wir wirklich einen großen Vorteil.
Wir sind mittlerweile auch in der Lage, digital Gesellschaften zu gründen und digital Signaturen zu beglaubigen. Auch das ist etwas, das uns noch nicht viele nachmachen. Es wird zum Beispiel aus Deutschland betreffend solche Vorgänge durchaus bei uns nachgefragt, weil es eben bei uns funktioniert und in Deutschland nicht. Wir sind da sehr fortschrittlich, und jetzt wird ein weiterer Schritt gesetzt, indem die Digitalisierung auch bei der Aktenführung verbessert wird.
Natürlich ist noch viel zu tun. Das hat ja auch immer sehr viel damit zu tun, dass man ausbilden muss, dass man investieren muss, auch in die Infrastruktur. Wir wissen, dass die Justiz nicht immer mit Geld gesegnet ist, aber diese Vorlage ist insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung. Sie beinhaltet ein paar Dinge, die aus der Praxis kommen und deshalb vorgeschlagen wurden.
Man muss natürlich trotzdem immer, wenn man Verfahren vereinfacht, darauf aufpassen, dass Sicherheit und Qualität nicht darunter leiden. Nicht alles kann man digital machen, nicht alles kann man vereinfachen. Man wird erst nach einiger Zeit sehen, ob man wirklich in alle Richtungen etwas verbessert hat.
Ich will zwei Punkte ansprechen: Der eine ist, dass man am Ende einer Tagsatzung das Protokoll unter Umständen nicht mehr zur Einsicht vorgelegt, sondern vorgespielt bekommt. Ob es, wenn ich etwas nur höre, wirklich so gut ist, wie wenn ich es selbst lese, das wage ich zu bezweifeln, es wird sich aber auch da erweisen, ob das wirklich angewandt wird.
Ein zweiter Punkt ist, dass bei Ausfall eines Richters – also wenn ein Richter, nachdem er sein Urteil verkündet hat, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ausfällt – ein anderer Richter das Urteil schriftlich ausführen kann. Das wird sicherlich nur sehr selten vorkommen, es ist aber schon grenzwertig, weil sich dann die Frage nach der fixen Geschäftsverteilung, nach dem Recht auf den gesetzlichen Richter und nach der Unmittelbarkeit des Verfahrens stellt. Ich nehme aber wie gesagt an, auch das wird sehr selten vorkommen, und man wird dann auch sehen, ob es tatsächlich ein Problem ist.
Insgesamt, wie gesagt, halten wir die Regelungen für sinnvoll und geben daher unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
13.10
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.