16.48
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meiner Vorrednerin: Wir sind außerordentlich am politischen Diskurs interessiert, aber dafür ist es halt notwendig, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie einmal in Materien vertiefen, denn angesichts dessen, was bis dato von der SPÖ-Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf gekommen ist, muss ich leider davon ausgehen, dass sich niemand diesen Gesetzentwurf (Zwischenruf der Abg. Erasim), die erläuternden Bemerkungen oder die Begründung dafür durchgelesen hat.
Wenn Frau Kollegin Kucharowits sagt, niemand weiß, was mit den Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen passiert: Lesen! (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Wir haben sehr genau definiert, wie der Übergang für beide Gruppen ist. Wir haben sehr genau definiert, was mit den im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angestellten Personen passiert, was mit den Beamten und Beamtinnen passiert, was mit den Vertragsbediensteten wird; dass ein Kollektivvertrag auszuhandeln ist, dass Betriebsvereinbarungen übernommen werden, dass die Betriebsräte im Kuratorium sitzen. – Also, Frau Kollegin oder überhaupt die ganze Fraktion: Wir führen gern einen politischen Diskurs, aber schon auf einer Ebene, auf der man weiß, wovon man redet – und das wisst ihr offensichtlich nicht. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich finde es wirklich sehr bedauerlich, dass die SPÖ da nicht mitstimmt. Wenn dann noch der Vorwurf kommt, der Rechnungshof sage, man solle private Wetterdienste beziehungsweise die Wetterdienste zusammenlegen, dann muss ich leider sagen: Offensichtlich habt ihr keine Idee, was in der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik und in der Geologischen Bundesanstalt passiert.
Ja, dort gibt es auch einen Wetterdienst, aber die Wetterdienste sind ganz woanders und die werden wir dort sicher nicht zusammenfassen, weil es um eine Forschungsinstitution und die Stärkung der Forschung in beiden jetzt nachgeordneten Dienststellen, denen der Minister nach wie vor eine Weisung geben kann, geht. So sehr ich den Herrn Bundesminister schätze und kenne: Mir ist es recht, wenn er dort keine Weisung gibt. Das ist eine Institution, die im Forschungsfinanzierungsgesetz enthalten ist, es gibt eine Direktion, es gibt eine Leistungsvereinbarung, und der Weg, der mit den Universitäten in Bezug auf die Autonomie beschritten worden ist, wird weitergegangen. Genau das ist sozusagen der zentrale Punkt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die Kollegin sagt: Unsere Anträge werden im FID nicht behandelt! Jammer, Jammer, Jammer! – Es sind viele Dinge, die genau dort behandelt werden, im Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) Es geht um den Klimawandel, es geht um die Entwicklung einer Wasserstoffstrategie, es geht um die Fragen der Rohstoffverknappung. Es geht genau um diese Forschungsfelder. Okay, dass Anträge vertagt werden, ist für die Opposition nicht sehr angenehm, ich weiß. Vieles aber von dem, was hier verlangt wird – nicht alles, gebe ich gerne zu –, wird genau dort verhandelt und in dieser neu geschaffenen Institution zusammengeführt.
Ich muss vielleicht einen Wermutstropfen ansprechen, den wir bis zum Schluss verhandelt haben – leider war es nicht möglich, ich habe das schon im Ausschuss erwähnt –: Mir als Historikerin ist es natürlich immer ein Anliegen, Begriffe zu erhalten. An diesen uns allen vertrauten Begriff Zamg – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik – hätte man ein zweites G anhängen können, dann wäre die Geologie mit dabei gewesen. Wenn zwei Institutionen zusammengeschlossen werden, ist es schwierig, dass die eine unter dem Namen der anderen firmiert, das ist für mich nachvollziehbar; es wäre mir aber ein Anliegen gewesen. Man gewöhnt sich mit den Jahren daran, das war auch mit dem Statistischen Zentralamt ein bisschen so. Die Jüngeren werden es nur mehr als Statistik Austria kennen, bei mir war es noch das Statistische Zentralamt.
Weil uns ein paar kleine Fehler unterlaufen sind, bringe ich noch folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1365 d.B.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 6 lautet:
»6. Nach § 766 wird folgender § 767 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 767. Die §§ 5 Abs. 1 Z 17 bis 19, 7 Z 4 und 53a Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“«
Art. 3 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 12 lautet:
»12. Nach § 277 wird folgender § 278 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 278. Die §§ 1 Abs. 1 Z 18, 38 und 39 sowie Abs. 2 Z 1, 2 Abs. 1 Z 5, 5 Abs. 1 Z 8a, 6 Abs. 1 Z 1, 7a Abs. 2 Z 1, 13 Abs. 1 Z 7 und 8, 19 Abs. 1 Z 7, 26 Abs. 1 Z 4, 30a, 84 Abs. 1, 93 Abs. 3a und 151a Z 1 sowie die Überschriften zu Abschnitt VI des Ersten Teiles und zum 3. Unterabschnitt des Abschnittes II des Zweiten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“«
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Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden muss. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.55
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger
und Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (1365 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein GeoSphere Austria-Gesetz erlassen und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Forschungsfinanzierungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes in 1402 d.B. (TOP 20)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 6 lautet:
»6. Nach § 766 wird folgender § 767 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 767. Die §§ 5 Abs. 1 Z 17 bis 19, 7 Z 4 und 53a Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft."«
Art. 3 (Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Die Z 12 lautet:
»12. Nach § 277 wird folgender § 278 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022
§ 278. Die §§ 1 Abs. 1 Z 18, 38 und 39 sowie Abs. 2 Z 1, 2 Abs. 1 Z 5, 5 Abs. 1 Z 8a, 6 Abs. 1 Z 1, 7a Abs. 2 Z 1, 13 Abs. 1 Z 7 und 8, 19 Abs. 1 Z 7, 26 Abs. 1 Z 4, 30a, 84 Abs. 1, 93 Abs. 3a und 151a Z 1 sowie die Überschriften zu Abschnitt VI des Ersten Teiles und zum 3. Unterabschnitt des Abschnittes II des Zweiten Teiles in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft."« ·
Begründung
Die Schlussbestimmungen zu den Sozialversicherungsnovellen werden redaktionell berichtigt.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.