17.38

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ja, worum geht es? – Kollege Gerstl hat schon einiges angeführt. Es geht bei dieser Veranstaltung, bei dieser Ge­denkfeier im Raum Bleiburg um das Gedenken an das Massaker von Bleiburg. Im Jahr 1945 sind dort mindestens 60 000 Menschen zu Tode gekommen. Es war ein Massenmord, der insbesondere kroatische und slowenische Soldaten betroffen hat, aber auch Serben, Muslime und Zivilbevölkerung.

Dieses Gedenken, das seit Jahrzehnten stattfindet, ist grundsätzlich eine legitime Ver­anstaltung. Wir beobachten aber seit einigen Jahren, vor allem in den Jahren vor 2020, dass dieses Treffen von einigen Personen und einigen Gruppierungen auch missbraucht wird, um dort faschistische und auch nationalsozialistische Botschaften zu transpor­tie­ren. Das ist natürlich inakzeptabel, und es gibt ja auch den entsprechenden Rechtsrah­men, um dagegen vorzugehen.

Wir haben dem ursprünglichen Ansinnen hier im Parlament, dem ursprünglichen Antrag, die Bundesregierung, insbesondere den Innenminister aufzufordern, das zu untersagen, damals aus einem einfachen Grund nicht zugestimmt: weil aus unserer Sicht der Innenminister nicht zuständig ist und auch dieses Haus nicht zuständig ist, denn zuständig ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, und das ist in diesem Fall die BH in Völkermarkt.

Es gibt den Rechtsrahmen. Wir haben das Strafrecht, wir haben das Veran­staltungs­gesetz, wir haben das Versammlungsgesetz, wir haben das Symbole-Gesetz und natür­lich auch das Verbotsgesetz.

Im Hinblick auf das Symbole-Gesetz möchte ich in Erinnerung rufen, dass in der Amts­zeit von Herbert Kickl als Innenminister die Ustascha-Symbole überhaupt erst in das Symbole-Gesetz aufgenommen wurden und dadurch auch zu verbotenen Symbolen wurden. – So viel grundsätzlich zur Zuständigkeit.

Der Evaluierung haben wir aber schon unsere Zustimmung gegeben und wir werden auch dem Bericht heute hier unsere Zustimmung geben. Es ist nämlich klar, dass die Mehrheit, die Masse der Menschen, die an dieser Veranstaltung, an dieser Gedenkfeier teilnehmen – und es ist ja, das darf man auch nicht vergessen, grundsätzlich eine kirchliche, katholische Messe, Gedenkfeier –, ehrenhafte Absichten hat und da keine kruden Gedanken oder nationalsozialistischen Theorien verbreiten will. Man darf das also nicht pauschal sehen und darf nicht alle in einen Topf werfen.

Dieser Bericht, diese Evaluierung findet also unsere Zustimmung. Darin steht auch klipp und klar, und das möchte ich hier besonders betonen, dass die Expertenkommission zu dem Schluss kommt, dass nichts gegen ein Totengedenken im Sinne und in Form einer katholischen Messe spricht. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, auch das zu betonen, dass nämlich auch diese Kommission das so feststellt.

Darum kann man sich nicht wie Kollegin Schatz hierherstellen und pauschal sagen, ich fordere jetzt den Innenminister auf, dafür zu sorgen, dass es untersagt wird. Auch ich fordere den Innenminister zu vielem auf, aber das ist jetzt nicht seine Angelegenheit, sondern das ist Angelegenheit der Bezirksverwaltungsbehörde. Ich bin aber überzeugt davon, dass sich die zuständige Bezirkshauptmannschaft diesen Expertenbericht genau ansieht und auch dementsprechend handeln wird. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Voglauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte sehr.