18.07

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich denke, das meiste ist zu § 58c schon gesagt. Eine grundlegende Änderung ist, wie ich glaube, dass wir in den letzten Jahren immer mehr dazu kommen, dass alle Parteien sich dafür aussprechen, und das freut mich auch außerordentlich. Schaut man ein bisschen in die Geschichte, so war das nicht immer so. Da war nicht immer klar, dass man in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen, einen Allparteienantrag zustande bringen kann.

Es ist nun so, dass durch die Novellierung der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert beziehungsweise präzisiert wurde; die Absicht, denke ich, war schon am Anfang so, aber weil der Staatsbürgerschaftsnachweis oder die Staatsbürgerschaftserlangung eine komplexe Materie ist, waren da eben Punkte drinnen, die wir jetzt sozusagen repariert haben, würde ich sagen. Ich hoffe, dass wir alle Einwendungen, die von den einschlägigen Organisationen gekommen sind, wirklich ausreichend berücksichtigt haben und nicht wieder irgend­jemanden vergessen haben. Sollte das der Fall sein – ich hoffe es inständig nicht –, denke ich, gibt es unter uns Abgeordneten hier eine große Bereitschaft, das auch wieder zu ändern.

Lassen Sie mich einen Punkt herausheben: Die Sondererwerbstatbestände sollen nicht gelten, wenn die Nachkommen im Bewusstsein, die österreichische Staatsbürgerschaft zu besitzen, eine fremde erworben haben. Da ist sozusagen ein bisschen eine Un­ein­heitlichkeit gegeben. Dann hat aber die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes festge­stellt, dass die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft via Antrag – es war eben ein Verfahren zum Erhalt dieser Doppelstaatsbürgerschaft – in Zukunft auch mög­lich sein muss.

Das heißt, österreichische Staatsbürger, Staatsbürgerinnen, die eine andere Staats­bürger­schaft annehmen wollen und Nachkommen von Verfolgten des Nationalsozialis­mus sind, können das in Zukunft auch tun; es braucht nicht dieses Hin, Her, Hin, Her. Wir haben das mehrfach diskutiert, das bleibt jetzt also so im Antrag drinnen, also es sei hier nochmals gesagt: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen wollen und Nachkommen von NS-Opfern sind, können dies tun. Das sagt der Verwaltungsgerichtshof eindeutig aus.

In diesem Sinne hoffe ich, dass die finanziellen Mittel ausreichen, damit jetzt alle An­tragstellerinnen und Antragsteller ihre österreichische Staatsbürgerschaft schnell be­kommen, und ich freue mich, dass alle Stellen wirklich sehr intensiv daran arbeiten.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

18.11

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper zu Wort ge­meldet. – Bitte.