18.28

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ja, dieser Initiativantrag zur Änderung des Sicherheitspolizei­gesetzes geht leider am Ziel vorbei. Ziel war es nämlich grundsätzlich – das ist natürlich etwas, worin wir uns hier wahrscheinlich absolut einig sind –, Gesundheitspersonal mög­lichst gut zu schützen, und das gilt natürlich nicht nur für das Gesundheitspersonal in Krankenhäusern, sondern das gilt natürlich auch für Ärztinnen und Ärzte im nieder­gelassenen Bereich, die sich – man konnte sich das vor wenigen Monaten noch gar nicht vorstellen – jetzt eigentlich regelmäßig mit Bedrohungen konfrontiert sehen.

Den Grund­anstoß für diesen Antrag gab ein Entschließungsantrag im Dezember des letzten Jahres. Mit diesem Gesetzesantrag kommt man aber der Intention dieses Grundanstoßes, die wir eigentlich umgesetzt haben wollten, nicht entsprechend nach. Dieser Gesetzes­an­trag geht an der Entschließung, die im Dezember gefasst wurde, aus unserer Sicht total vorbei, denn eines haben wir in diesem Entschließungsantrag ganz klar ausgeschlossen und wollten wir nicht: Wir wollten keine Schutzzonen haben.

Das, was Sie nun machen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist, dass wir jetzt vor Krankenhäusern Schutzzonen installieren. Was bedeutet das in weite­rer Folge? – Diese Schutzzonen, die Sie heute hier beschließen wollen, sind leider auch ein Instrument, um zukünftig auch Demonstrationen zum Beispiel des Kranken­haus­per­sonals, das auf seine Arbeitssituation aufmerksam macht, zu verhindern, und das wollen wir nicht. Das geht mit der Sozialdemokratie nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amesbauer.)

Die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern machen schon ganz, ganz lange auf ihre Arbeitssituation aufmerksam, das geht schon auf eine Zeit vor der Pandemie zurück, und jetzt machen sie es natürlich umso stärker. Darum ist es wichtig, dass es diese Möglichkeit, dass diese Menschen vor ihrem Betriebsort auf ihre Arbeits­bedin­gungen aufmerksam machen, protestieren können, auch weiterhin gibt.

Dann sagt man, diese SPG-Änderung braucht es unbedingt, weil es keine andere Mög­lichkeit gegeben hätte. Aber das stimmt nicht! Herr Innenminister, das Versammlungs­gesetz ist da ganz eindeutig. In § 6 Abs. 1 heißt es: „Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.“ – Herr Innenminister, Sie hätten alle Möglichkeiten, Versammlungen, die dort vor Ort nicht gewünscht sind, dementsprechend zu untersagen, aber Sie tun es nicht. Sie tun es nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich stelle mir inzwischen die Frage: Was tun Sie eigentlich als Innenminister? Ich weiß es nicht, denn: Die Möglichkeiten, die Sie haben, nutzen Sie nicht. Stattdessen machen Sie überschießende Regelungen, die dann im Endeffekt auf dem Rücken der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werden, und das ist nicht in Ordnung. Herr Innenminister, ich weiß nicht, was Sie tun – Sicherheitspolitik machen Sie jedenfalls keine in diesem Land, das ist eindeutig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Minnich. – Bitte. (Abg. Haubner: Bitte sag es jetzt, wie es wirklich ist!)