18.03

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Wir sprechen an dieser Stelle über den Investitionskontrollbericht. Seit 2011 gibt es in Österreich einen Mechanismus, um Investitionen aus Drittstaaten zu prüfen und gegebenenfalls, wenn dadurch eine Gefährdung der Sicherheit oder der öf­fentlichen Ordnung besteht, diese zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen. Darauf aufbauend kann seit 2020 aber auch die Öbag im Fall der Fälle passende Finanzie­rungsvarianten zur Verfügung stellen, um eine nationale Lösung als mögliche Alternative zum Schutz von Unternehmen in Schlüsselindustrien aufzuzeigen.

Was 2011 durch die EU-Kommission durchaus noch etwas kritisch gesehen wurde – zumindest wird das im Bericht so dargelegt –, wurde in den vergangenen Jahren immer intensiver diskutiert. Nicht erst seit der Pandemie, aber durchaus dadurch befeuert, ste­hen die Themen Schutz und Unabhängigkeit von Schlüsselindustrien wie beispielsweise des Gesundheitswesens, aber auch die europäische Produktion und die Resilienz in Krisenzeiten im Fokus. Das sehen wir derzeit in sehr vielen EU-Vorhaben, die hierzu einen Beitrag leisten.

Daher haben wir 2020 sowohl die EU-Verordnung zur Investitionskontrolle als auch das durch das Ministerium erarbeitete Investitionskontrollgesetz mehr als nur begrüßt. Damit wurde der bestehende Kontrollmechanismus in Österreich weiter präzisiert, teilweise erweitert und administrativ besser verankert.

Der vorliegende Bericht schildert nun das erste Jahr unter den geänderten Rahmenbe­dingungen. Einige interessante Punkte möchte ich herausgreifen. Schauen wir uns den grundsätzlichen Stand der Investoren nach Herkunftsland an, so sehen wir Deutschland mit 30 Prozent an erster Stelle. Danach folgt schon Russland mit 13 Prozent. Bei beiden Ländern gab es aber im Berichtszeitraum einen massiven Rückgang der Investitionen. Im letzten Jahr stachen eher ausländische Investoren vor allem aus den USA und dem Vereinigten Königreich hervor. Das ist nicht nur in Österreich ein Phänomen, sondern auch in anderen EU-Ländern.

Pandemiebedingt waren vor allem der Gesundheitsbereich und der IKT-Bereich be­troffen. Gerade als Telekommunikationssprecherin und IT-affine Person sehe ich vor al­lem den IKT-Bereich als wichtig an. So werden sowohl der Telekommunikationsbereich als auch kritische Technologien wie beispielsweise die Robotik als schutzwürdig ein­gestuft und unterliegen daher dem Kontrollmechanismus. Dadurch ist für mich die In­vestitionskontrolle ein wesentlicher Baustein, um insgesamt den Schutz und die Unab­hängigkeit der IKT-Industrie zu gewährleisten.

Das geht mit Maßnahmen wie der NIS-Richtlinie, der NIS-2-Richtlinie, die auch am Kom­men ist, dem EECC, den wir auch im Telekommunikationsrecht umgesetzt haben, womit wir auch den Schutz der 5G-Infrastruktur gewährleisten, einher. Aber auch Maßnahmen wie der Digital Markets Act, der jetzt auch in der Finalisierung ist, um ausländische Platt­formen und Dienstanbieter zu regulieren, sind insgesamt ein Beitrag zu mehr digitaler Souveränität und Sicherheit in Europa.

Es gibt sicherlich noch viel zu tun, aber ich sehe auch, dass wir auf einem guten Weg sind, den wir weiterhin mitgehen und unterstützen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Prammer.)

18.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lercher. – Bitte sehr. Bei Ihnen steht das Wort, Herr Abgeordneter.