Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 27 bis 30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.

Ich darf fragen: Können wir abstimmen? SPÖ? Grüne? NEOS? – Gut.

Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Ener­gie, den Ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle für den Zeitraum 25.7.2020 bis 24.7.2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstand­ort, III-584/1390 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer das tut, möge das mit einem dementsprechenden Zeichen bekunden. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten An­gerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genehmigungspflicht für alle in der Anlage zum Investitionskontrollgesetz aufgelisteten Bereiche unbefristet ab einem Stimmrechts­anteil von 10 %“.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie, den Abschluss des Staatsvertrags: Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswir­kungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen, in 1330 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.

Tagesordnungspunkt 29: Abstimmung über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen in 1419 der Beilagen.

Wer sich gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes dafür ausspricht, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist ein­stimmig.

Tagesordnungspunkt 30: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirt­schaftsgesetz 2011 geändert wird, in 1392 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Hammer, Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- und Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zuerst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Das ist damit festge­stellt.

Ich werde zunächst über die erwähnten Zusatz- und Abänderungsanträge und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Hammer, Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend die Ziffer 2 sowie Einfügung neuer Ziffern 3 und 4 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehr­heit. Ich stelle ausdrücklich die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf die Zustimmung erteilen, dies zu tun. – Das ist ebenfalls das gleiche Stimmver­halten. Daher stelle ich wieder ausdrücklich fest, dass die Zweidrittelmehrheit gegeben ist und der Gesetzentwurf somit auch in dritter Lesung angenommen ist.